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  • Du stellst Fragen, die wir hier nicht beantworten können, sondern nur ein Gericht 1. wenn Ihre Argumente vor Gericht schlüssig vorgetragen werden können, dann ja, sonst nein 2. was hindert dich an 3.? 3. warum nicht? Dann bist du allerdings dran mit Nutzungszahlung bzw. Miete Wir können dich hier weder rechtssicher beruhigen noch in Panik versetzen. In deinem Fall würde ich das ganze mit einem Anwalt besprechen. An deinen Fragen sieht man auch, dass du das ganze sehr emotional nimmst. Fahr ein w…

  • @AnnaSophie Ist schon richtig, wenn das Residenzmodell aufgrund von zeitlichen Einschränkungen in Übereinstimmung mit beiden Elternteilen bestehen bleiben soll, aber allein wieder diese Aussage, das Wechselmodell einseitig abzulehnen, weil es ja dann weniger Geld gibt lässt mir die Galle hochkommen.

  • Sorry, kriege ich gerade das Kotzen. "Wechselmodell kann ich mir nicht leisten". Das Wechselmodell ist kein Finanzkonstrukt, hier geht´s um die Kinder.

  • Naturalunterhalt bei älteren Kindern

    Maccie - - Unterhalt

    Beitrag

    Sieh es doch einfach so. Das dreijährige Kind ist im den ganzen Tag im Kindergarten. Nimm hier den Kindergartenbetrag. Damit ist die Betreuungsleistung annähernd niedriger als bei einem Teenie. Das wäre der finanzielle Vorsprung, den der Teenie gegenüber dem Kleinkind hat. Der schmilzt weg durch das, was AnnaSophie gesagt hat. - teurere Klamotten - Beiträge zu Kursen, Sportvereinen etc. - Klassenfahrten - "Frisst" mehr (auch bei Restaurantbesuch reichen dem Teenie nicht mehr Nudeln mit Bratensoß…

  • Ich klinke mich hier mal ein, da ich einige Parallelen zu meinem Fall sehe. Auch ich höre: "das Kind will nicht, respektiere das bitte". Ich frage mich immer, warum der zu Unrecht gezahlte Unterhalt unweigerlich verloren sein soll. Meiner Meinung nach hat man trotz des "Verbrauchs" noch weitere Anspruchsgrundlagen. Sollte einem Auskunftsersuchen nicht entsprochen werden und somit wesentliche Informationen, die zu eine Unterhaltskürzung rechtfertigen schuldhaft nicht geliefert werden, so sehe ich…

  • Rente

    Maccie - - Zugewinn / Vermoegen

    Beitrag

    Ja, richtig. Es werden nur die Rentenpunkte geteilt, die in der Ehe erworben wurden. Ab Scheidung sammelt dein Ex wieder nur für sich alleine und du auch. Danach zahlst du also selbst ein über einen sozialversicherungspflichtigen Job. Und ggf. noch private Altersvorsorge.

  • Unterhaltsberechnung Jugendamt Beistandschaft

    Maccie - - Unterhalt

    Beitrag

    Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Das "Nicht darauf Hinweisen" meiner ersten Anwältin habe ich als Grund genommen, ihr das Mandat zu entziehen. Tja, Geld hat sie trotzdem noch genügend bekommen. Auch meine Meinung: das sind Fachanwälte für Familienrecht. Die beschäftigen sich tagtäglich damit. Da ist eine Unterhaltsoptimierung doch das einfachste von der Welt.

  • Unterhaltsberechnung Jugendamt Beistandschaft

    Maccie - - Unterhalt

    Beitrag

    Mit Kontingent Anrechnung meint er, dass er meinetwegen 500 Euro rechnerisch Altersvorsorge betreiben könnte und wenn er meinetwegen mit BAV und private Rentenversicherung schon 200 Euro macht, dann bleiben nur noch 300 Euro übrig, die er ansonsten vorsorgen kann und die einkommensmindernd gewertet werden.

  • Unterhaltsberechnung Jugendamt Beistandschaft

    Maccie - - Unterhalt

    Beitrag

    Unfallversicherung wurde bei mir anerkannt. Für mich ist eine BU eigentlich sowas ähnliches. Ebenso wurden bereits in der Ehe getätigte Darlehenszahlungen abzugsfähig gesehen. Aber in den Begriff Altersvorsorge fällt das alles nicht. Betriebliche Altersvorsorge fällt schon darunter würde ich sagen. Private Rentenversicherung auch. Die sollten auf das "Kontingent" angerechnet werden.

  • Aber seien wir doch ganz ehrlich. Üblicherweise steigen Gehälter im Laufe der Jahre und sinken seltener. Von daher könnte man den Spieß auch schnell umdrehen, dass quasi der Unterhaltsschuldner immer auf Basis des niedrigeren Einkommens zahlt, obwohl man z.b. schon in seinen letzten 3 Gehaltszetteln sehen kann, dass er eigentlich ab sofort schon in der nächsten DDT Stufe sitzt. Vielmehr stellt sich die Frage, ob und warum sich Gehaltssteigerungen in der DDT potenzieren. 1. Die Zahlbeträge werden…

  • Das Argument für die Nebenkostennachzahlung kann ich sogar verstehen. Wenn der Abschlag im Jahre 2022 gleich richtig gewesen wäre, hättest du diesen Teil auch überproportional getragen. Zu der Steuerrückerstattung kann ich nur sagen: nur, wer Steuern zahlt, bekommt sie auch zurück. Bei mir war es so, dass ich ebenfalls Hauptverdiener war, meine Ex lediglich einen 450,- Job gemacht hat. Somit quasi keine Steuern gezahlt hat. Das FA hat daraufhin mir den vollen Betrag überwiesen. Im Trennungsjahr …

  • Du hast jederzeit die Möglichkeit, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Da hast du m.M. nach als Barunterhaltsschuldner sogar den Vorteil, dass du ständig den Wissensstand über dein unterhaltsrelevantes Einkommen hast, anders als der Empfänger, der nur alle 2 Jahre "reinhorchen" darf. Mit dem Titel im Genick gilt allerdings für beide Seiten. Wer Änderung will, der kriegt sie entweder freiwillig oder muss klagen. Die obige Frage habe ich mir auch schon gestellt. Meist sind Jobs mit 6 stelligem …

  • Neuberechnung Kindesunterhalt durch JA

    Maccie - - Unterhalt

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    wenn dein Anwalt nicht mehr kostet, lass ihn widersprechen, ansonsten hat ja die Aufforderung eines JA keinen behördlich zwingenden Charakter wie z.b. vom Finanzamt . Dann würde ich sachlich die Gegenrechnung führen.

  • Die Begründung war in meinem Fall ebenfalls dieses "das arme Schulkind soll sich ja nicht gleich mit Vollendung des 18. Lebensjahres damit befassen müssen, Geld einklagen zu müssen" Dem stimme ich sogar irgendwie zu, es gibt ja immer zwei Seiten. Mit Sicherheit haben wir ebensoviele UET, die sich gerne unrechtmäßig ihrer Unterhaltspflicht entziehen wollen wie BET, die gerne das Letzte rauspressen wollen. In ersterem Fall stelle ich mir vor, dass das Kind 18 wird, der UET stellt einfach mal seine…

  • Ich warne noch einmal ausdrücklich davor, einen Titel befristen zu lassen. Das war das einzige, was vor Gericht bei meinem Unterhaltsprozess gekippt wurde. Ansonsten hätte ich mit Pauken und Trompeten gewonnen. Allein wegen der Befristung habe ich eine Kostenteilung/-aufhebung aufgebrummt bekommen. Versuchen kann man es, aber sobald deswegen mit Gericht gedroht wird, würde ich ihn unbefristet machen, so ärgerlich wie das auch ist. Nachteil eines Abänderungsverfahrens allerdings, selbst, wenn es …

  • Lässt einfach das streichen, was dir nicht passt. Niemand wird gezwungen, das zu unterschreiben, was er nicht will. Mehrbedarf würde ich eh nicht titulieren lassen, kenne ich auch gar nicht. Wenn dir aber wohler dabei ist, dann geh zu einem Notar. Kostet anscheinend auch nicht die Welt.

  • zu #4: wo du den Titel machst ist völlig schnuppe. Beim JA kostet es halt nix. Bei einem Notar unterschreibst du nichts anderes als beim Jugendamt. zu#5: nein, du titulierst, was du für richtig hältst. Wenn dies nicht akzeptiert wird aber bei einer Klage vor Gericht Bestand hat, dann passt das. Mit befristet wäre ich vorsichtig. Ich z.b. habe auch befristet. Jetzt hat das Gericht bei der Verhandlung meine Berechnung 100% bestätigt, aber die Befristung kassiert. Dreimal darst du raten, wie die Ve…

  • Ja, taggenau, ich hatte nur einen Monat mit 30 Tagen, von daher weiß ich nicht, ob andere Monate auch so gerechnet werden. Folgendes Schema Auszahlung an die Mutter: Tage des Monats an dem das Kind noch 17 war geteilt durch Monatstage mal (Kindesunterhalt Stufe 12-17 minus halbes Kindergeld) Auszahlung an Kind: Tage des Monats an dem das Kind 18 ist geteilt durch Monatstage mal (Kindesunterhalt ab Stufe 18 minus volles Kindergeld) mal Quote des KV Wie gesagt, ob die Monatstage jetzt 30 oder 31 s…

  • Düsseldorfer Tabelle 2024

    Maccie - - Düsseldorfer Tabelle 2016

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    Ja, das ist richtig und so soll es auch sein. Trotzdem, und ich spreche aus leidiger Erfahrung gibt es Ehepartner, die sich gerne in der traditionellen Rolle ausruhen, um dann im Haushalt wiederum auf Emanzipation zu pochen. Da wird der arbeitende Ehepartner gerne (gerade, wenn er Homeoffice hat, denn da ist er ja jederzeit verfügbar) dazu angeleitet, doch bitte auch die Kinder von der Schule abzuholen, irgendwo hinzufahren etc. Ganz zu schweigen von den Streitigkeiten, dass bei der Haushaltsarb…

  • Einfach mal den Einwand vor Gericht vorbringen und schauen, wie der Richter das sieht. Rechtsprechung hierzu kenne ich nicht (bin ja auch kein Anwalt, der sich damit auseinandersetzt). Vielleicht kennt dein Anwalt was dazu. Mit prognostiziert niedrigeren Bezügen hat man i.d.R. selten Erfolg. Du kannst z.b. auch bei einer Bafög Berechnung auch nicht sagen, zukünftig gibt´s wahrscheinlich weniger Geld. Außer es ist gesichert (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Rente z.b.)