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  • Hallo @Simon G., Diese Konstellation kommt schon immer mal wieder vor. Grundsätzlich wärst Du weiterhin für die Tochter unterhaltspflichtig. Auf Grund dessen, dass Dein Sohn jetzt bei Dir lebt wäre die KM für diesen unterhaltspflichtig. Es müssten also das Einkommen der KM herangezogen werden, um die Unterhaltshöhe bestimmen zu können... Auch die Kindergeldstelle müßte - auf Grund Wohnsitzwechsel des Sohnes - informiert werden, damit das Kindergeld (für den Sohn) jetzt zu Dir fließt... Eine grun…

  • Sonderbedarf Brille

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Zitat von TanjaW9: „Die Behauptung, dass die KM nicht leistungsfähig ist, musst Du schon überprüfen können wenn die Dich zu Mehrbedarf auffordern! Ich finde es immer ein Unding wie das JA Pflichtige behandelt und so tut, als hätte man keinerlei Rechte... “ ... und der/ die bis dato Betreuende keine Pflichten... Zitat von Dom2003: „Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal ob der Sohn hier gemeldet ist. “ ungeachtet Deines Statments hier: Zitat von Dom2003: „Es wurde mir tatsächlich heute gesagt daß das …

  • Sonderbedarf Brille

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Zitat von TanjaW9: „Moin, noch ein kurzer Einwand: der Selbstbehalt beim Mehrbedarf beträgt 1650 Euro. Wenn der andere ET nicht leistungsfähig ist, würde ich erst Recht die Unangemessenheit der hohen Kosten anbringen. Zumal ja die KK bei Kindern die notwendigen Kosten übernimmt (und Sonderwünsche Privatvergnügen sind...) Gruß Tanja “ Im Übrigen gilt immer noch der Grundsatz, daß (solche) Mehrbedarfe (VORHER) zwischen den ET abzusprechen sind. Ansonsten gilt: wer ("die Musik") bestellt bezahlt di…

  • Kuddelmuddel

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Abseits des Gedankenganges von @fras12 in #5: Zitat von Dreandas: „[...] Kind 25J. studiert noch. Beim Kind 18 J. ist das Kindergeld weggefallen. “ Sicher, dass es das 18-jährige Kind betrifft? Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass das 25-jährige Kind vom Kindergeldentfall betroffen ist....: in diesem Alter wird KG automatisch nicht mehr gezahlt. Theoretisch (und praktisch) müßte hier ein Ausgleich durch de ET´s über den Unterhalt erfolgen

  • Kuddelmuddel

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Hallo @Dreandas Zitat von Dreandas: „ich seit ungefähr sieben Jahren den Kindesunterhalt nicht mehr an die Lebensjahre der Kinder und an Einkommenssprünge angepasst haben. “ Das Älteste Kind ist 25 und war vor 7 Jahren schon 18... Theoretisch hätte mit Volljährigkeit das Kind Anspruch darauf, dass Unterhalt auf sein Konto überwiesen wird. Im Ernstfall könnte Dich genau dieses Kind auf nicht geleisteten Unterhalt verklagen. Das Du den Unterhalt all die Jahre auf das Konto der KM überwiesen hast (…

  • Heirat - was ändert sich?

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Zitat von fras12: „Ich habe dann noch einmal die 3 Studienabschnitte vorgetragen und dass der Bachelor in der Regel nach 3 Studienjahren (6 Semester) erreicht werden kann. Hinweis vom RA - 2 Semester Verzögerung wären grundsätzlich anzuerkennen, also max. 4 Studienjahre. Mein Kind hat aber einschl. des Auslandsjahres bis zum Abschluss Bachelor insgesamt 6 Jahre benötigt. “ Zitat von fras12: „Die Studienbescheinigungen ab 10/2017 liegen uns vor. “ Hallo @fras12, ich habe jetzt nicht den komplette…

  • Zitat von AnnaSophie: „hallo, [...] ich würde also der Mutter mitteilen, dass du davon ausgehst, dass das Kind seinen Bedarf derzeit durch den minijob und das Kindergeld selbst decken kann. Und bittest sie mit Fristsetzung, sofern dies nicht zutrifft, die den Arbeitsvertrag des Kindes vorzulegen. Sollte das Kind, entgegen deines Wissens, noch die Schule besuchen bittest du um Mitteilung welche Schule das Kind derzeit besucht. ebenso bittest du um Herausgabe des Titels bzw. Um eine Verzichtserklä…

  • Zitat von AnnaSophie: „Und als drittes wäre es notwendig die paritätische Betreuung ab Geburt festzuschreiben. “ Das setzt (m.M.n.) allerdings zwingend vorraus, dass beiden ET ab Geburt des/ der gemeinsamen Kindes/r das gemeinsame Sorgerecht erhalten bzw. auf Antrag eingräumt. wird. Dies nicht zuletzt schon aus rechtlicher Sicht des Kindes...

  • Zitat von Maranello: „Meine Ex-Frau ist nämlich der Meinung, dass ich mich als Vater in ihren Augen nicht genug einbringe. Ich soll mich noch mehr um meine Tochter kümmern, was natürlich Unsinn ist, wenn man bedenkt, dass ich meine Tochter alle 2 Wochen am WE und 3x im Jahr eine ganze Woche lang zu mir nehme “ Naja, viel ist das ja nicht wirklich (Deine fianziellen Spielräume bei der Betrachtung mal außer acht gelassen...). Es ist im Grunde weniger als der Standardumgang... Deine Ex hat dadurch …

  • Hi @Maranello, als voererst letzten ultimativen Tip Folgendes: Rechne das Ganze eigenständig durch (also Dein Jahreseinkommen/ 12, abzüglich der - auch von @TanjaW9 genannten 5% und schau in der DT, wo Du landest. Falls Du nicht wie erhofft ein Gruppe tiefer landest, solltest Du ernsthaft in Erwägung ziehen, eine Altersvorsorge ins Auge zu fassen - und zwar bevor Du die Unterlagen ans JA schickst. Die muß/ sollte halt so hoch sein, dass Du unter die nächste Einkommensgruppe rutschst. Damit hätte…

  • Hi @Maranello, hast Du Dir die Leitlinien des OLG Brandenburg mal durchgelesen? lies Dir die durch... und bedenke, dass es bei Dir ausschließlich um Kindesunterhalt geht. Bin mir gerade nicht sicher, aber Sachen wie priv. Hausrat und Haftpflicht werden regelmäßig nicht als abzugsfähige Positionen anerkannt, ebenso(wenig) Bank - und Kontoführungsgebühren, Telefon/ Internet Schornsteinfeger Winterdienstrechnungen... Wo hast Du das her? Als ich Dir geschrieben hatte, dass Du das Formular nicht nutz…

  • Hi @Maranello, Zitat von Maranello: „@Kakadu59 Wenn ich im Netz schaue mit PLZ, dann ist es das OLG Brandenburg... “ dann wäre das hier: Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Brandeburg zunächst die richtige Lektüre... Bedenke bitte, dass trotz Anwendung aller Abzugsmöglichkeiten im Normalfall(!) vom JA kein "Herunterrechnen" unter den Mindestunterhalt akzeptiert wird. Meine vorsichtige(!) Einschätzung wäre, dass Du also allenfalls bei Deinen selbst errechneten 493,- landen wirst...

  • Hi @Maranello, welches OLG wäre in Deinem Fall zuständig?

  • Zitat von Maranello: „[...]Aber darf ich meine Partnerin denn einfach verschweigen? Die Formulare, die ich jetzt bekommen habe, enthalten eindeutige Felder, wo man weitere Personen im Haushalt angeben muss...?! [...] “ Sind besagte Formulare vom Jugendamt bezüglich der Unterhaltsberechnung(?)- wenn ja, dann kannst Du die getrost ignorieren. Du bist nicht verpflichtet das Formular zu verwenden. Für diesen Fall machst Du einfach eine eigene(!) vollständige Aufstellung zu Deinen(!) Einkünften der l…

  • Hallo @Maranello, zum bisher geschriebenen vielleicht noch Folgendes: JÄ rechnen nicht zwingend zum Vorteil der UET's (Unterhaltszahlendes Elternteil). Deshalb die dringende Empfehlung, die Berechnung des JA (genau) überprüfen. Wie es aussieht wurden Dir zwar (fast) alle "geldwerten Vorteile" zum Einkommen hinzugerechnet (->Wohnvorteil) aber ich konnte nirgendwo herauslesen, dass berufsbedingte Aufwendungen (in der Regel 5% des Einkommens oder aber nachgewiesene Kosten) in Abzug gebracht wurden.…

  • Bereinigung meines Nettoeinkommen

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Hallo @gagabaer2003, abseits Deiner Fragen zur Einkommensbereinigung: Das mit dem Beratungstermin würde ich(!) nicht mehr aufschieben, ebenso die Trennungsabsicht. So schnell wie möglich - vor allem finanziell - eine Klärung herbeiführen: stringent getrennte Konten und Kosten. Selbst in der Nochehe bist Du als Ehepartner nicht für die (alleinigen) Schulden der Frau verantwortlich bzw. kannst dafür haftbar gemacht werden... Unter den gegebenen (von Dir dargestellten) Umständen solltest Du - so me…

  • Hallo, wann wird das 17 jährige Kind (Sohn?) 18? Zitat von Otterbaer: „Natürlich werde ich das Jugendamt über meine beruflichen Tätigkeiten der letzten Jahre informieren, ebenso über die Tatsache, daß ich bisher meinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bin. “ Wichtig - in diesem Zusammenhang - wären auch der (hoffentlich) belegbare Nachweis Deiner Bemühungen im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen..., also Nachweise über Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche usw. usf. . Das sind schon mal s…

  • da bin ich ja bei Dir... Ich wollte Dir lediglich vermitteln, das die Anwälte - nicht mal eben so - gegen Deinen WIllen mit einem (rechtskräftigen) Vergleich um die Ecke kommen können... Zitat von uncontrolled: „Denn nach aktueller Lage könnte ja auch ein Teil der Kosten der Gegenseite auferlegt werden. “ Das habt Ihr hoffentlich alles beantragt? Grundlage ist da regelmäßig §243FamFg...

  • Hallo @uncontrolled Zitat von uncontrolled: „Ich weiß ich bin nicht einfach, aber ich bin nicht dumm! Die Anwälte möchten mich aus dem Termin haben um einen Vergleich abschließen zu können. “ Bei Nichtanwesenheit Deinerseits wird - so mein Kenntnis- und (eigener) Erfahrungsstand - kein Vergleich ohne Deine ausdrückliche Zustimmung geschlossen. Du wirst/ würdest also im Nachgang ein solches Vergleichsangebot vorgelegt bekommen und dem dann zustimmen können oder auch nicht So wars (damals) bei mir…

  • Hallo @TanjaW9 Zitat von TanjaW9: „Aber ja, wir haben im Endeffekt jeden Schriftsatz bekommen und auch die, die unser Anwalt ans Gericht oder im Vorfeld an die Gegenseite geschickt hatte. “ aber genau das habe ich doch geschrieben...