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  • Also mir wurde mal der Bescheid auf Nachfrage ausgedruckt. Warum denn nicht?

  • Aber warum forderst du ihn nicht an? Damit hättest du wenigstens etwas in der Hand. Wie ernsthaft deine Tochter studiert, das kannst du sowieso nicht beeinflussen. Solange Bafög fließt, muss auch Unterhalt gezahlt werden, vereinfacht gesagt. Wenn sich dann Richtung 6.-8. Semester abzeichnet, dass es leistungsmäßig nicht reicht, dann wird das Bafög-Amt den Hahn zudrehen und das bekommst du dann auch mit. Bis dahin brauchst und kannst du nichts tun.

  • Wie gesagt: Lass dir vom Bafög-Amt den Bescheid schicken. Dann weißt du, ob sie studiert.

  • Was du machen könntest wäre, den Bafögbescheid vom Bafögamt anzufordern. Dann weißt du, ob sie gemäß Amt ordnungsgemäß studiert.

  • Ich habe mal die alten Beiträge nachgelesen. Auf so einen Vergleich hätte ich mich nicht eingelassen. Ich würde so sagen, wer Unterhalt verlangt, hat eine Mitwirkungspflicht. Kommt man dieser nicht nach, kann das Konsequenzen haben. Wie man das am besten handhabt, sollte dein Anwalt wissen. Was rät der denn?

  • Bafög / Einkommen / DT ändern sich jedes Jahr. Wie ist der Titel dazu gestaltet? Doch nicht auf einen festen Betrag, oder?

  • Wenn du keinen Bafögbescheid bekommst, wie berechnest du dann den Unterhalt?

  • Entscheidend ist der Unterhalt, den du zahlen musst, nicht irgendwelche Bescheinigungen. An deiner Stelle würde ich mich damit abfinden, sonst machst du dich ja verrückt. Grob gesagt, solange es Bafög gibt, musst du auch Unterhalt zahlen. Das Bafög-Amt wird schon die Bescheinigungen prüfen. Damit brauchst du dich eigentlich garnicht befassen. Den Bafög-Bescheid musst du dann allerdings bekommen.

  • Hallo Arto, ich habe im Verwandtenkreis genau so eine Konstellation. Das ist so irre! Borderline ist fies. Unbeherrschbar. Eiertanz. Gut, dass du dich da rausziehst. Man kann nicht gewinnen. Mein Rat wäre: 1. Anwalt: Lass dich beraten und den das Finanzielle regeln. 2. Koppel dich von den Gefühlen und dem ganzen Stress ab. Akzeptiere es (Iss nun eben so") und konzentriere dich auf dein neues Leben. Geld ist nicht alles. Man kann auch ohne glücklich sein. Gut, dass die Kinder schon älter sind. Di…

  • Hmm... Wenn deine Ex-Frau nicht mit dir reden will, kannst du das nicht erzwingen. Dein Sohn ist alt genug. Wenn er bestimmte Dinge will, sollte er selber für deren Durchsetzung sorgen (Taschengeld, Praktikum). Bedenklich finde ich allerdings, dass sie ihm den Auszug vorschlug. Was ist denn da der Hintergrund?

  • Verstehe ich nicht so ganz. Gib mal ein Beispiel.

  • Meines Wissens gilt das mit dem Wohnwert nur, wenn man Eigentum besitzt. Wohnt man bei seinen Eltern, Freundin ... spielt das keine Rolle.

  • Neuberechnung Kindesunterhalt durch JA

    Euklid - - Unterhalt

    Beitrag

    Zitat von Joul: „Mit dem Sachbearbeiter vom JA ist wohl eine normale Verständigung nicht möglich. “ Warum nicht? Auf jeden Fall brauchst du eine nachvollziehbare Berechnung. Evtl. kannst du das JA-Schreiben hier anonymisiert hochladen?

  • @TanjaW9: Ok, kann schon sein. Ich hatte das extra beim JA gefragt und mir wurde gesagt, dass ich das nicht angeben muss! Notwendig wären nur die Einnahmen. Es steht auch in deinem §: "soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist." Also nur, wenn es erforderlich ist.

  • Zitat von fafner: „ 1. Muss ich wirklich Auskunft über Vermögen geben? Meines Wissens hängt Unterhalt allein von den laufenden Einkünften ab. Aus meinem Besitz meines Elternhauses (bewohnt durch meine Eltern mit lebenslangem Nutznießrecht) ergeben sich für mich keinerlei Einnahmen. “ Wohnvorteil? Vermögen muss nicht angegeben werden, nur der Gewinn aus diesem, z.B. Zinsen. Das ergibt sich meist schon aus der Steuererklärung.

  • Trennungsunterhalt Berechnung Anwalt

    Euklid - - Unterhalt

    Beitrag

    Das einzige, was ich dazu beitragen kann ist, dass 2024 der Eigenbedarf 1600 € ist und nicht mehr 1510 €, wie 2023.

  • Im Grunde müssen wir uns an die eigene Nase fassen, denn wir haben uns das ja selbst eingebrockt, indem wir geheiratet und Kinder bekommen haben. Wir haben das Risiko in Kauf genommen.

  • Auf jeden Fall solltest du die Berechnung vom JA überprüfen. Das kannst du auch selber tun, indem du versuchst, alles nachzuvollziehen und bei Unklarheiten nachfragst. So schwierig ist das ja nicht. Ich würde also bei der Einreichung der Unterlagen schon mal eine ausführliche Berechnung erbitten. Beim bereinigten Nettoeinkommen kann man einiges abziehen.

  • Zitat von Kai Vater: „Heißt das, man wäre besser dran, wenn die Immobilie auf eine andere Person übertragen wird und man dann Miete zahlen muss? “ Im Grunde ja.

  • Düsseldorfer Tabelle 2024

    Euklid - - Düsseldorfer Tabelle 2016

    Beitrag

    Zitat von Maccie: „Interessanterweise wurde der Pauschalbetrag für ein studierendes Kind, das nicht bei einem Elternteil wohnt nicht verändert. Finde ich ja schon fast fies gegenüber dem studierenden Kind “ Ja, und erwachsene Kinder, die noch zuhause wohnen haben dann oft mehr als 1000 € zur Verfügung. Das passt nicht.