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  • Reform des Unterhaltsrechts

    Geospot - - Unterhalt

    Beitrag

    Zitat von ATh82: „Ab nächsten Jahr bezahlt mein Lebensgefährte 1007€ Unterhalt mtl. Wenn die beiden Kinder dann zu den Wochenenden oder Ferien kommen sind sie nur mangelhaft mit Kleidung ausgestattet. Beginnend mit defekter Kleidung, keinen Wechselschuhen oder nicht angepasst an die Witterung. Aussage der KM Schuhe und Jacken und Bekleidung hast du ja. Fehlende Schulmaterialien, also Stifte oder Hefte kannst du ja Mal nachkaufen. Wir werden desweiteren mehr oder minder gezwungen die Kinder zu de…

  • Zitat von TanjaW9: „ Du versuchst in meinen Augen krampfhaft, die Unterhaltspflicht zu negieren. Egal, was der Sohn tut, Du hegst Zweifel an seinen Ausbildungsabsichten. Verbessern wird sich das Verhältnis so sicher nicht. Aber das ist nur (m)eine unmaßgebliche Meinung. Gruß Tanja “ Hallo TanjaW9, ich kann mich nicht erinnern nach deiner Meinung gefragt zu haben, aber trotzdem vielen Dank für deine tiefenpsychologische Analyse. Ich behaupte mal, meinen Sohn etwas zu kennen und somit ist mein Zwe…

  • Zitat von AnnaSophie: „hallo, er kann sich binnen drei Semestern umorientieren. Das ist unschädlich für den Unterhaltsanspruch. Aber vorrangig muss er Bafög beantragen. Kindergeld und Bafög werden voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. gibt es einen unterhaltstitel? Wenn nein würde ich Junior fragen, warum er jetzt Unterhalt für die Vergangenheit fordert, wenn er dich bislang nicht in seine Planung eingebunden hat. Und jetztndchon quasi mitzuteilen. Dass er das Studium als Platzhalter plae…

  • Kleines Update: Auf drängen der KM hat mein Sohn es jetzt doch irgendwie geschafft sich noch einschreiben zu können. Trotz NC. Er hat mir die Studien-Bescheinigung vorgelegt (den säumigen Unterhalt für Juli und August nachgefordert) und gemeint er wolle jetzt erst mal zwei Semester hier vor Ort studieren und weiter bei der KM wohnen und danach ausziehen und sich dann anderweitig orientieren und sich die Credits für die Klausuren im neuen Studium (Jura) anrechnen lassen. Schön, wenn das so laufen…

  • Zitat von chorinho: „... wenn er in ein Studium eingeschrieben ist, musst die zahlen ... der Trost ist, wenn er nur bummelt, zahlt er drauf .. und du musst maximal 6 semester bezahlen... wenn er ordentlich studiert, werden's mind 10 ... ich wünsche Eu letzteres ...und geniess Dein Leben, den Sommer... die zeit wird nicht einfacher werden ... und das Leben immer kürzer “ Besten Dank! Auf meinem Grab wird mal stehen: "Er hat sich bemüht". Nein, ganz so schlimm ist es (noch) nicht. Wenn ich hier so…

  • Zitat von chorinho: „Das ist er jetzt aber nochmals eine andere Situation, wie Du sie erst angedeutet hattest. Dann spielen Nebeneinkünfte, Minijobs ja gar keine Rolle für die Höhe Deiner Unterhaltszahlung- weil der Sohn ja gar keine Rechtshrundlage für einen Unterhalt - er kann sich in BWL wegen NC nicht einschreiben. Da ist es Zeitverschwendung über das Thema Unterhalt sich Gedanke zu machen “ Ich wußte das mit dem NC nicht. Ich habe eben mal selber recherchiert und das herausgefunden. Das mus…

  • Ich kann das EK der KM momentan nur schätzen, aber ich denke, das es mit Bafög nix wird. BWL hier hat einen NC und dafür war er dann nicht gut genug und die Frist ist auch schon abgelaufen. Mal sehen, was er macht. Danke erstmal für eure Antworten. Gruß Geospot

  • Zitat von TanjaW9: „ Wie Euklid schon sagte, sind Wechsel bis zum 2. (meiner Meinung nach habe ich auch schon vom 3. Semester gehört) zulässig. Das Bafög-Amt will wohl auch ab (oder nach?) dem dritten Semester Leistungsnachweise sehen. Außerdem gibt es pro weiteres unterhaltsbedürftige Kind beim Bafög einen FB von um die 600 Euro... Hast Du mal den Bafög-Rechner mit Deinen Werten gefüttert? “ Ja, hab ich jetzt getan und mal rein theoretisch angenommen, er würde Bafög bekommen - muss er dass erst…

  • Zitat von chorinho: „Hi "Jetzt allerdings will ich ihm nicht seine "Selbstfindungsphase" finanzieren und habe ihm erst mal den Unterhalt ab August eingestellt, solange ich keine Immatrikulations-Bescheinigung von ihm sehe." schreibt Geospot "In Deinem Fall glaube ich übrigens, dass Du für den sich gerade anschließenden Übergangszeitraum zu Unterhalt verpflichtet bist, wenn Sohnemann Dir nachweist, dass er sich bereits für BWL eingeschrieben hat." Voraussetzung ist aber eine Immatrikulationsbesch…

  • Zitat von Euklid: „Normalerweise sagt man, dass man die 2-3 Monate Übergangszeit zum Studium auch noch normal Unterhalt zahlt. Ob und wo das rechtlich geregelt ist, weiß ich allerdings nicht. Ich würde ihn schon mal darauf hinweisen, dass er Bafög beantragen sollte. “ Mhmm, schätze dazu verdienen die KM und ich zu gut. Bafög macht da keinen Sinn. Die Sache ist halt, dass er sich nicht wirklich mit einem Plan geäußert hat, wie es denn nun weiter geht. Was ist wenn er nach den zwei Semestern BWL e…

  • Zitat von chorinho: „Zu den Auskünften: Die Immatrikulationsbescheinigung für das WS22/23 hab ich bekommen, den Mietvertrag nicht. Ich hab dann im Januar den Unterhalt um den Wohnungszuschlag gekürzt. Dies hat meine Tochter akzepiert. Für das SS 23 hab ich sie aufgefordert mir zum Semesterbeginn (1.4) die Rückmeldung zu schicken und die Leistungsnachweise aus dem WS- als Voraussetzng, dass sie weiterhin Unterhalt von mir bekommmt. Dass sie nicht bei ihrer Muttet wohnt, weiss ich sicher, Zweifel …

  • Zitat von TanjaW9: „Eher damit, wer das Kind in Obhut hatte. Wenn sich KM und Sohn auf den Standpunkt stellen, dass der Umzug zum 31.5. statt fand, wirst Du wenig ausrichten können (von einer Schlüsselübergabe/-rückgabe ist sicherlich nicht eine geänderte Obhut abhängig). “ Hallo TanjaW9, wie kommst du auf die Idee, dass die KM die Obhut einfach so bestimmen kann? Zuerst mal hatte ich das Kind in meiner Obhut, denn er hatte seinen tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt bei mir und eine kurze Unte…

  • Hallo Sophie, ich habe der Kindergeldkasse schon Anfang Juni gemeldet, dass mein Sohn zum 01.7. nicht mehr bei mir wohnt. Dementsprechend hat mir die Kasse auch einen Bescheid geschickt. Schätze, da kann die KM nicht mehr viel machen oder? Aber nochmal die Frage: Wird Kindergeld wie Unterhalt anteilig bezahlt, wenn das Kind nicht zum Ende des Monats sondern mittendrin umzieht? Normalerweise bekommt der Kindergeld, wo das Kind gewohnt hat - und wenn es nur einen Tag war. Aber wie ist das unterhal…

  • So, um die Story hier mal weiter zu führen... Ich streite mich gerade mit der Anwältin der KM um die Aufteilung des Unterhaltes im Juni, wo er wieder zurück gezogen ist. Sie behauptet ja, er sei Ende Mai schon wieder zurück gezogen, was ich bestreite, denn: Da er länger als 6 Monate bei mir gewohnt/gelebt hat, ist sein Lebensmittelpunkt auch bei mir und das war er nicht mehr als er mir seinen Haustürschlüssel zurück gegeben hat. Davor (ab Ende Mai) hatten wir Zoff und er war nur sporadisch bei m…

  • Zitat von TanjaW9: „Zitat von Geospot: „Was die Ermittlung des Unterhaltes ab September angeht: irgendwelche Tipps, wie ich vorgehen sollte? Klar ist sowieso, dass die KM das steuern wird, weil mein Sohn viel zu unselbständig ist und sich sowieso von der KM instrumentalisieren lässt. Bevor ich jetzt also wieder Geld und Mühe aufwende (ich habe ja auch sonst nix anderes zu tun ) , wollte ich die Füße still halten und das erst mal auf mich zukommen lassen. “ Dass meist der ehemals Betreuende hinte…

  • Hallo, schon mal vielen Dank für eure Antworten. Zitat von TanjaW9: „@Geospot ich würde der KM sagen, sie soll erst mal den vollen Unterhalt für Juni zahlen, da dieser nicht aufzuteilen ist (wie habt ihr das damals beim Umzug zu Dir gehandhabt?). Rechtlich wird es tatsächlich schwer, da etwas durchzusetzen. Und an Deiner Stelle würde ich meine Energie eher auf die ordentliche Ermittlung des anteiligen Unterhaltes ab September verwenden. Das ist nicht mal mehr 3 Monate hin... Gruß Tanja “ Hallo T…

  • Hallo zusammen, folgende Konstellation: Mein 17J alter Sohn hat eine Weile bei mir gewohnt. Für diesen Zeitraum hat die KM Unterhalt für ihn an mich bezahlt. Sie hat dann auch einen dynamischen Titel (bis 18J begrenzt) anfertigen lassen und mir ausgehändigt. Sie hat mir nun (nach langem hin und her) bestätigt, dass mein Sohn zum 15.6. zu ihr zurück gezogen sei. Faktisch hat er die Wohnung aber erst zum 25.6. komplett verlassen und auch erst an diesem Datum mir meinen Schlüssel zurück gegeben. Fr…

  • Sorry, TanjaW9, das sehe ich nicht so. Ich bin immer derjenige, der klein beigibt, sich auf Kompromisse einlässt (des "Frieden Willens") und die KM überlegt es sich dann trotz (schriftlicher!) Abmachung anders und fühlt sich nicht mehr an die Abmachung gebunden. Mediation, etc. hatten wir schon alles - hat nichts gebracht. Irgendwo muss da auch die Grenze sein und ich denke ich vermittle auch kein "richtiges" Männerbild wenn ich mich ständig rund machen lasse von meiner Ex. Da muss ich nichts sc…

  • Hallo AnnaSophie, also Kindergeldkasse ist ein guter Tipp, das werde ich gleich morgen machen. Allerdings habe ich noch nichts weitergeleitet. Sollte ich vielleicht auch nicht. Bei der zweiten Möglichkeit komme ich nicht ganz mit. Ich dachte Unterhakt wird immer im vollen gezahlt und nicht anteilig. Da mein Sohn noch nicht ausgezogen ist und die Wohnung noch nicht übergeben ist, wäre die KM mir doch für Juni den vollen Unterhalt schuldig, zumal ja auch ein Titel besteht. Den Titel habe ich von i…

  • Hallo TanjaW9, das Gespräch lief ganz ok. Bis eben, wo sie sagte, das sie es nicht so gemeint hat...aber dazu gleich mehr. Wie ich schon schrieb ist er ja am 29.05.2021 sehr überstürzt halb ausgezogen. Er hat einen Teil seiner Klamotten und den PC mitgenommen. Seinen Wohnungs- und Briefkasten-Schlüssel und Haustürschlüssel hat er noch, dazu meinen Wohnungsschlüssel. In der Wohnung selbst liegen noch ein Großteil seiner Klamotten, im Bad stehen noch alle Utensilien und die Wohnung sieht noch aus …