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  • Hallo AnnaSophie, Also in den 7 Jahren nach der Scheidung (solange noch in Deutschland wohnte) ist zu keine Aufforderung zur Auskunft gekommen. Ein Unterhaltsverpflichtung und die Höhe des Unterhalts ist abhängig von der Einkommen. Das Sozialamt darf nicht ans Haus, wenn das Haus schon vorhanden ist, nicht zu groß ist und du wohnst in dem Haus (nicht vermietest). Auch wenn du Hartz IV/Sozialhilfe Empfänger bist, eine 2-3 Zimmer Wohnung nehmen die dich nicht weg. Laut § 1577 III BGB, der unterhal…

  • Hallo AnnaSophie, Soweit ich weiß, ob ein Trennungsvertrag sittenwidrig ist oder nicht, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige von Sozialhilfe lebt, und nicht ob er/sie zum Zeitpunkt der Ehevertrag-abschließen schon krank war. Solange jemand aus eigene Vermögen leben kann und nicht von der öffentlichen Hand Sozialleistungen bezieht, interessiert kein Mensch welche Verträge er unterschrieben hat und warum. Wenn eine Frau hochschwanger ist und ihre Partner Sie dazu zwingt, Ehevertrag zu unter…

  • Hallo Susanne, Europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist am 18. Juni 2011 die EG-Unterhaltsverordnung (EG-UntVO) in Kraft getreten. Sicher! Aber nach welchem Recht kannst du jemanden verklagen? Wenn es sich um Kriminaltat handelt, ist es einfach - Europäische Haftbefehl (EuHb). Auch außerhalb der EU und auch ohne zwischenstaatlichen Abkommen, wenn es sich um Drogendealer, Terroristen und Vergewaltiger sich handelt. Aber nacheheliche Unterhalt für geschiedener Ehegatte gibt es nicht i…

  • Hallo miteinander! Vielen Dank für die Antworten. Der Ehevertrag wurde gleich nach der Eheschließung aber 7 Jahre vor dem Scheidungstermin abgeschlossen. Als wir uns trennten und meine Exfrau Sozialhilfe beantragt hat, habe ich, soweit ich mich erinnere, ein Schreiben von Sozialamt bekommen, das ich Auskunft über meine Einkommen erteilen muss. Da ich nur Teilzeit gearbeitet habe, gab es keine Konsequenzen. Ich bin nach EU-Ausland erst 6-7 Jahre nach der Scheidung umgezogen. Solange ich in Deutsc…

  • Hallo miteinander! Vielen Dank für die Antworten. Im Scheidungsverfahren vor 18 Jahre kein Unterhalt beantragt wurde, weil wir eine Ehevertrag mit gegenseitigen Verzicht auf Nachehelicher Unterhalt haben. Aber vermutlich auch, weil ich in dem Zeitpunkt der Scheidungsverfahren nicht Leistungsfähig war. Ich habe Teilzeit gearbeitet und nicht über der Selbstbehaltsgrenze verdient. Kurz vor Gerichtsverhandlung, haben Unsere Anwälte sich gegenseitig begrüßt mit den Worten: "Unsere Mandanten haben sch…

  • Grundsätzlich kann nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine "Unterhaltskette" bestanden hat, d.h. wenn von diesem Moment an ständig aus irgendeinem Grund Unterhalt verlangt werden konnte. "Verlangen können" heißt in diesem Fall, dass - theoretisch ein Anspruch auf Unterhalt bestanden hat, nicht dass vom Unterhaltsberechtigten tatsächlich Unterhalt gefordert oder an ihn gezahlt worden sein muss.

  • Bürgerliches Gesetzbuch / § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen Die so genannte Unterhaltskette wird durchbrochen, wenn der Ehegatte nach der Scheidung über einen gewissen Zeitraum über ausreichende eigene Einkünfte verfügt hat, so entsteht im Falle der erneuten Bedürftigkeit grundsätzlich kein neuer Unterhaltsanspruch. Wenn der geschiedenen Ehegatten aber nach der Scheidung durchgängig nicht gelungen ist, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen, wird die Unterhaltskette anscheinen…

  • Hallo AnnaSophie, Vielen Dank für die ermutigende Antwort. -- den Billigkeitsunterhalt Die Unterhaltskette wird nicht durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durchbrochen. Auch muss der Unterhalt nicht tatsächlich geltend gemacht werden, es reicht, wenn die Voraussetzungen vorgelegen haben:

  • Hallo miteinander, meine Frage: Ich bin seit 2002 geschieden. Ein Geschiedenenunterhalt habe ich damals dadurch abgewehrt, in dem ich rechtzeitig in eine Teilzeitarbeit gewechselt habe. Also ein nachehelicher Unterhalt ist damals nicht beantragt und durch rechtskräftiges Urteil auch nicht zugesprochen. Soweit ich gelesen habe, bei Unterhaltstiteln (etwa obsiegender Beschluss) verjährt der rückständige Unterhalt in 30 Jahren, der künftige Unterhalt jedoch in drei Jahren. Meine Frage ist, wenn ich…