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Liste der ISUV-Kontaktanwälte?
Koala77 - - Forum intern
BeitragHallo, die ISUV Webseite wurde ja neu gestaltet. Ich finde nirgends mehr die Liste der ISUV-Kontaktanwälte. Wo finde ich denn die aktuellen Liste? Viele Grüße Koala
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Tanja, du bist die Beste.
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Zitat von TanjaW9: „Zitat von Koala77: „Aus rechtlicher Sicht ist der Abzug nur in den Monaten September und Oktober statthaft. Ein Abzug in den Folgemonate, weil in September und Oktober versäumt, ist nicht statthaft. “ Hallo Koala, das halte ich für nicht haltbar (und steht auch so nicht auf der Seite des BMFtrallala). Gruß Tanja “ Doch das steht genauso auf der Ministeriumsseiten. Da wird von "Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus", "Zahlbetrag September 2020" und "Zahlbetrag Oktober 2020" g…
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Zitat von TanjaW9: „eben alles außer Männer - liebe Männer/Väter, ich finde es echt sch... das Fr. Giffey euch nicht mit in den Namen der Behörde aufnimmt “ Stimmt. Das ist ja diskriminierend. Ob das mit dem Grundgesetzt konform ist?
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Aus rechtlicher Sicht ist der Abzug nur in den Monaten September und Oktober statthaft. Ein Abzug in den Folgemonate, weil in September und Oktober versäumt, ist nicht statthaft. Wenn ein Titel besteht und ein Abzug in einem Folgemonat erfolgt, könnte der Unterhalt gepfändet werden. Allerdings würde das dann sicher zu Gericht eskalieren und das Gericht würde den verspäteten Abzug ziemlich sicher als statthaft anerkennen Aus meiner Sicht sollte allerdings der Unterhaltsempfänger eine Rücküberweis…
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Es könnte alles so einfach sein, wenn die Bundesregierung einfach das Kindergeld für September und Oktober erhöht hätte. Aber man muss Ja was Neues machen.
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Sorry Tanja, sobald ein statischer Titel existiert, gilt dieser und nicht der Rechenweg der mal dahin geführt hat. Das Einzige, was er machen kann, ist in den zwei Monaten zu kürzen, die Ex zum Verzicht aufzufordern und zur Erstattung des Fehlbetrages. Wenn die nicht will... Pech.
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Du zahlst 50 Euro. Mehr als 50 kannst du nicht einbehalten. Du hast nen statischen Titel. Die Quote wie der mal Titel mal berechnet wurde, ist vollkommen egal.
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Zitat von TanjaW9: „Hallo Koala, das ist falsch. Max hat ein Wechselmodell. Gruß Tanja “ Dann kann er die Mutter informieren, dass er abziehen wird uns sie zum Verzicht auffordern. Abzug im September max. 100 Euro und im Oktober max 50 Euro. Verrechnung/Übertrag weil der mögliche Abzug den Zahlbetrag übersteigt in andere Monate nicht möglich
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Tanja, drei Kategorien: 1. kein Titel 2. dynamischer Titel 3. statischer Titel Bei 1 und 2 braucht man keine Zustimmung des Unterhaltverwalters. Einfach abziehen. Bei 3 Info mit der Mitteilung über Abzug und gleichzeitige Aufforderung zum Verzicht. Dann pfändet da in der Praxis niemand
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Zitat von MaxMustermann: „@Koala: netter Tipp, basiert aber auf der Annahme, dass mein Unterhalt höher ist als mein Anteil am Kinderbonus. Leider ist diese Annahme falsch. Nebenbei ist mein Unterhalt per Notar tituliert und zwar mit einem festen Betrag (nicht dynamisch). Da steht auch nichts drin, dass Kindergeld abgezogen werden darf. Gemäß Vereinbarung kehrt sie meinen Anteil am Kindergeld an mich aus. Wenn ich so abziehen würde, könnte ich Probleme bekommen, weil ich den titulierten Unterhalt…
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Einfach abziehen. Total einfach. Da kann sie nichts vergessen
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Hier in Frage 9 sind Berechnungsbeispiele: bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona…stuetzung/faq-kinderbonus Am besten finde ich aber den nachfolgenden Satz aus Punkt 9. "Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher."
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragZitat von TanjaW9: „Hallo Koala, was mir noch wieder einfällt: was war mit den 10 Tagen Krankenhaus? Wird das Kind die bei den Großeltern sein und werden die Dein Umgangsrecht gewährleisten oder hofft die KM, dass sie ja niemand belangen kann, weil sie ja ihren Eltern gegenüber keine "Anordnungsbefugnis" hat...hast Du den Anwalt dazu auch befragt oder ist das Thema untergegangen? Gruß Tanja “ Das Thema ist nicht untergegangen. Ich habe es mit dem Anwalt besprochen: - Generell kann die KM die Gro…
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragIch kenne den genauen Wortlaut noch nicht. Allerdings ist das Thema ABR sekundär. Wir haben gemeinsames Sorgerecht inkl. gemeinsamen ABR. Wenn seitens des Gerichts für die Zeit der Kur eine Umgangsregelung festgelegt wird, kann sie die nicht mittels ABR torpedieren.
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragHallo, ich war heute Morgen beim Anwalt und habe folgende Auskunft bekommen: - Generell kann die KM die Kleine zur Kur mitnehmen. Kosten dafür muss die aber allein tragen, da die Kur ausschließlich mutterbedingt ist - Neuer Kindergarten ohne Eingewöhnung = nicht dem Kindeswohl entsprechend. - 6 Wochen ohne Umgang mit dem KV = nicht dem Kindeswohl entsprechend. - Anmeldung zur Kita während der Kur kann ich verweigern mit Verweis auf das Kindeswohl. Wenn sie es ohne meine Zustimmung macht, ist es …
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragHallo, Zitat von Clausutis: „Moin, was sagt die Kleine denn dazu? Wurde sie schon befragt, ob sie die Zeit der Reha lieber mit zur Kur kommen möchte oder lieber die sechs Wochen beim Vater (und in der gewohnten Kita?) wäre? Weiß das Kind überhaupt etwas über diese Wahlmöglichkeiten? “ Eine solche Frage stellt man einer knapp 5-Jährigen nicht. Nicht mal Gerichte machen das in dem Alter. Denn ein 5-Jähriges Kind kann die Konsequenzen überhaupt nicht abschätzen. Zitat von TanjaW9: „Noch eine Nachfr…
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragIn der Lage wäre ich sicherlich. Aber, ob ich Willens wäre, steht auf einem anderen Blatt. Wenn sie die Reise organisieren würde (z.B. ihr Vater fährt die Kleine) würde ich sicher nicht "nein" sagen. Aber, dass ich Zeit verballere und Geld ausgebe... eher nicht... denn sie wird keinen Cent zahlen wollen. Im Beschluss zum Umgang steht sinngemäß "Die Kindesmutter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Kind zu den vereinbarten Zeiten am Wohnort abholbereit ist". Einfach zur Kur mitnehmen, kann sie die…
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragHallo, am liebsten wäre es meiner Ex, wenn ich jeden Monat zahlen würde und es gar keinen Umgang geben würde. Alles, was jetzt ist, habe ich gerichtlich erstreiten müssen. Seitens meiner Ex wurde alles verweigert. Zu allem wurde "nein" gesagt. Meiner Ex wäre es natürlich lieber, wenn sie unsere Tochter mit zur Kur nimmt. Sie kommt dann mit dem Argument "6 Wochen ohne Mama" ist ganz schlecht. Aber neue Umgebung und 8 Wochen ohne Papa sind kein Problem aus ihrer Sicht. Ja, ich könnte 6 Wochen prob…
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Geplanter KH-Aufenthalt und Kur
BeitragHallo, Zitat von TanjaW9: „Hallo Koala, Zitat von Koala77: „Sie plant die Kleine während des KH Aufenthaltes zu den Großeltern zu geben und die Kleine zur Kur mitzunehmen. “ wie oft hast Du denn Umgang (mit Übernachten und mit Ferienaufenthalten?)? “ Aktuell: Übernachtung Fr-So jedes zweite WE. 4 Wochen Urlaub. Die Hälfte von Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Jeweils das WE nach dem Geburtstagen meiner Eltern. Vatertag von Mi-So. Und dann noch jede Woche zwei Nachmittage zum Spielen. Zitat von …