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  • Mann sollt hier die Sachverhalte wie Trennungsunterhalt, ggf. anfallenden nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und Zugewinn einzeln behandeln und nicht miteinander vermischen. Wenn er dir das Geld als Unterhalt deklariert und überwiesen hat, dann steht dir am Ende natürlich noch ein Zugewinn zu. Machen kann er das erstmal so, warum er das so tut: keine Ahnung. Hätte er das Geld in bar unter sein Kissen gelegt, hättest du wohl eher nichts davon gesehen. Zu den weiteren Themen müsstest du mehr…

  • Vollährigen Unterhalt Zeugnisse

    MaxMustermann - - Unterhalt

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    Hallo Herbert, mein Ratschlag für die Zukunft: kündige jetzt schonmal an, dass dir die Immatrikulationsbescheinigung nicht reicht. Die ist nur ein Nachweis, dass sie eingeschrieben ist. Sie ist aber auch verpflichtet ihr Studium zügig anzugehen. Um das kontrollieren zu können, benötigst du die Leistungsnachweise. Damit fällt dir direkt auf, wenn sie Kurse am Ende des Semesters nicht geschafft hat und du kannst zeitnaher agieren, denn wenn ein Studium abgebrochen wird, fällt das gerne schonmal 2-…

  • Es ist wirklich Wahnsinn, was einem "zugestanden" wird. Das ist fern der Realität, was normale Studenten aus Haushalten sich leisten können, wo die Eltern und der Student alleine das Studium finanzieren müssen. Meine Mutter und meine Stiefvater konnten mir nur das Kindergeld auszahlen, da sie noch 2x Unterhalt für seine Kinder zahlen mussten und mein Vater sich leider als nicht leistungsfähig deklarieren konnte (lebt in einer Villa und hat einen Betrieb mit 50 Angestellten). Ich bin einmal durch…

  • Unterhaltsverzicht bzw. Stundung

    MaxMustermann - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo zusammen, nach längerer Abstinenz bin ich wieder da und hab auch direkt eine Frage, die mich persönlich betrifft. Von meinen 3 WM-Kindern verlagert eins seinen Wohnsitz zu mir (bereits im November geschehen, Kindergeld wird aber erst zum 01.01 umgemeldet). Ich bin nun in der Situation des theoretischen Unterhaltsempfängers angekommen und könnte das Geld eigentlich auch brauchen. Will aber zum Wohl der beiden anderen darauf verzichten. Fällt jemanden eine gute Möglichkeit ein wie man einers…

  • Zitat von TanjaW9: „Hallo Bigpuster, ja, es geht um den Betrag, den ein Elternteil maximal zu zahlen hat. Die Düsseldorfer Tabelle hat unten dran eine Tabelle der Zahlbeträge - in dieser ist das Kindergeld ab 18 voll abgezogen. Auch bei alleiniger Barunterhaltspflicht (wenn der andere leistungsunfähig ist) wird das Kindergeld voll abgezogen - warum sollte das bei der Begrenzung nach alleinigem EK eines Elternteils anders sein? “ Tanja hat Recht. Es werden einfach zwei SZENARIEN betrachtet. Desha…

  • Zitat von Bigpuster: „UND nicht jederzeit problemlos kündbar/ auflösbar ist. “ Und die Versicherungsbranche liefert ein Produkt, dass nicht gekündigt werden kann? Würde mich stark wundern. Eine Kündigung wird sicher weh tun, weil die Abschlusskosten auf die ersten paar Jahre verteilt werden, aber sie ist immer möglich.

  • Hi, ich vermute, dass du in mehreren Foren gefragt hast. Man hat dir bereits gesagt, dass nachehelicher Unterhalt aufgrund der Betreuung von Kindern nur in Frage kommt, wenn man das Kind überwiegend betreut und deshalb weniger arbeiten kann. Im WM gibt es das aber nicht. Du könntest ja genauso nachehelichen Unterhalt aufgrund von Betreuung verlangen (Begründung: keine Überstunden möglich, kannst besseren Job nicht annehmen,...). Ich meine, fordern kann man alles, ob nachehelicher Unterhalt wegen…

  • Hi, ich hatte Physik nur im Nebenfach (hab Mathe gemacht) und auch noch Diplom, aber ich hab natürlich auch die Bachelor-Physiker erlebt. Seit dem Bachelor ist das wesentlich strukturierter geworden. Man kann also davon ausgehen, dass man mit 1 Semester mehr gut durchkommen kann. Man müsste mal fragen woran es liegt. Meistens haben die Physiker Probleme mit Mathe. Ich würde hier mal die Frage stellen: Wie sind die Ergebnisse in Analysis I + II und linearer Algebra I und ggf. II. Wenn hier bisher…

  • Elterngeld und Unterhalt

    MaxMustermann - - Unterhalt

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    Hi, Zitat von HansDampf: „Das BEEG soll ausdrücklich Väter ermutigen, Elternzeit zu nehmen. “ du hast da was falsch verstanden: das gilt nur für Väter, die keine Kinder haben, denen sie zu Barunterhalt verpflichtet sind. Denn diese Väter unterliegen einer erweiterten Erwerbsobliegenheit und müssen nicht nur den Verdienstausfall sondern auch die Unterhaltszahlungen aus eigener Tasche finanzieren. Oder mit anderen Worten: Der Kindesunterhalt müsste dann wahrscheinlich von der Mutter des neuen Kind…

  • Hi, ich bin mir nicht mal sicher, ob dir nachehelicher Unterhalt zustehen würde. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung, kannst also arbeiten gehen. Es gibt also keinen Grund warum du dich nicht selbst versorgen könntest. Und ehebedingte Nachteile gab es für dich auch nicht. Dein Mann hat dir doch im Rahmen des Trennungsjahres einen Zeitraum zugestanden im dem er für deinen Unterhalt sorgt. Dass du den nicht für die Suche nach einem Arbeitsplatz nutzt, sondern stattdessen ein weiteres Studium an…

  • Find dich mit dem Umstand ab, dass du einen Vertrag eingegangen bist, der dich nun Geld kostet, weil das Haus nun mehr wert ist. Diese Wertsteigerung muss du halt teilen. Hättest du das nicht tun wollen, hättest du Gütertrennung vereinbaren müssen oder zumindest das Haus aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen müssen.

  • Die Mutter kann nicht direkt an den Vater herantreten, weil der Vater der Mutter seit Volljährigkeit des Kindes nichts mehr schuldet. Sie verwaltet auch nicht mehr den Unterhalt des Kindes, sondern schuldet dem Kind auch Unterhalt. Dafür diskutiert man die Erwartungshaltung der Mutter mit dem Kind. Und wenn das Kind nicht diskutieren will, bleibt der Mutter nur das Ganze hinzunehmen oder sie muss den jungen Erwachsenen bitten auszuziehen (natürlich muss sie ihm dann auch Barunterhalt zur Verfügu…

  • Unterhalt ab 18 / Befristeter Titel

    MaxMustermann - - Unterhalt

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    Hi, sie hat ggf. einen Wohnwert, wenn sie im eigenen haus wohnt, wäre zu überprüfen. Ich würde abraten einfach die Zahlung einzustellen, denn meine Prognose ist: du wirst ganz schnell aufgefordert die anderen Titel unbefristet erstellen zu lassen. Ich würde ihm proaktiv schreiben: Angebot machen sich bilateral auf seinen Unterhaltsbedarf zu einigen (abseits von Rechtsansprüchen). Wenn es das nicht will, dann soll er dir die entsprechenden Unterlagen einreichen. Bis zur endgültigen Klärung würdes…

  • @Tanja, Beratung und Unterstützung ist für nun mal was anderes als Vertretung. Und wo liegt der Unterschied, wenn sie alle Unterlagen anfordern, rechnen und anschließend auch fordern. Für mich wäre der korrekte Weg, dass der junge Erwachsene sich dort eine kostenlose Beratung abholt, aber anschließend auch selbst was unternimmt. Mit 18 kann man sowas doch erwarten.

  • Zitat von Lala21: „Ach… der Moment ist bestimmt zu genießen, wenn KM oder einer der Söhne zu Hause sind und ein Gerichtsvollzieher etwas abgibt “ Das wird wahrscheinlich nicht passieren. Der schickt das per Post raus. Der Vorteil einer PZU ist einfach nur, dass es offiziell als zugestellt gilt und der Inhalt des Schreibens dokumentiert ist. Bei allen anderen Zustellungsformen kann man sich rausreden.

  • Also ich habe damals, als ich mal eine PZU habe erstellen lassen, angerufen und konnte direkt vorbei kommen. Er hat sich das Schreiben durchgelesen, eine Kopie gemacht und dann gesagt, dass er es in 2-3 Tagen rausschicken würde. Kosten lagen unter 20 EUR (ist aber schon lange her). Nur persönlich wird das natürlich nicht übergeben, aber es gilt dann als rechtssicher zugestellt. Ich wundere mich gerade, dass das JA meint im Rahmen einer Beratungsleistung Unterlagen anfordern zu wollen.

  • Ich würde an dieser Stelle fragen, ob sich eine centgenaue Berechnung lohnt. Mit anderen Worten: bist du überhaupt mit den sonstigen Dingen an der Grenze einer Stufe in der DDT? Wenn nicht, würde ich dem Vater schreiben, dass er seine Energie doch anderweitig einsetzen soll.

  • Zitat von Clausutis: „aber die Frage nach der Erwerbsobliegenheit wird dennoch zu beantworten sein. “ Wir haben aktuell 2,9 Mio. Arbeitslose. Reicht das zur Beantwortung der Frage? Das Problem des TO ist offenbar der Rückstand des Unterhalts, der bricht ihm gerade das Genick. Aber der Ausgleich ist per Vergleich vereinbart, also schwer was dran zu ändern. Hast du mal nachgerechnet, ob du nicht aufstockendes H4 bekommen müsstest, sobald K3 geboren wurde? Falls du dann keinen Job gefunden hast, wi…

  • Zitat von Clint: „Das darf ich jederzeit, sagen meine Kumpels in Karlsruhe. “ Jo, darfst du jederzeit. Aber ein Gericht darf es dir jederzeit nach eigenem Ermessen das Gehalt wieder fiktiv draufrechnen.

  • Zitat von jbsince99: „Nach meinem Verständnis müssen Vater UND Mutter für das Kind aufkommen. Keiner sagt, dass der Vater sämtliche Kosten (Kleidung, Ausstattung, anteilig Miete etc. pp.) alleine zahlen muss. “ Doch, das ist die Rechtslage. Du zahlst den GESAMTEN Bedarf eines Kindes bei der Mutter und Umgangskosten werden als Teil deiner persönlichen Freizeitgestaltung angesehen. Unser Familienrecht kommt aus einer Zeit, wo der Vater bestenfalls ein Kind ein Mal im Monat abgeholt hat, um mit ihm…