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Nabend, Die Pfändung vom Beistand läuft bei mir immer noch. Ein erneuter Beschluss des Amtsgericht setzte den gepfändeten Betrag auf 800 € und 1/2 des verbleibenden Nettoverdienst. Jetzt bin ich ins Krankengeld gefallen und trotz diesem Beschluss, setzt sich die Krankenkassen über diesen Beschluss hinweg und pfändet nur 1/3. Meine Frage, wie kommt die Krankenkasse zu dem Recht sich über sowas hinwegzusetzen? Lieben Gruß Pierre
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Moin, am Dienstag dem 12.02 hab ich den Beistand angeschrieben. am Dienstag dem 12.02 reagiert der Bestand sofort und schreibt das Amtsgericht an. Am Mittwoch dem 13.02 wird es direkt vom Amtsgericht bearbeitet. Laut meiner Sachbearbeiterin vom JC, dauert eine Berechnung in unserem Fall mehrere Tage. Am Donnerstag dem 14.02 ist ein Rechtskräftiger Bescheid zugestellt. Sorry verstehe nicht was du mir damit sagen willst. Gruß
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Moin, Eigentlich weiß ich gerade nicht mehr was ich schreiben soll. Ich fasse das kurz zusammen. Nachdem sich mehr als einen Monat weder der Beistand noch das Amtsgericht Hann. Münden zu meinem Fall geäußert hat, hab ich am Dienstag dem 12.02 den Beistand angeschrieben um ein Termin zu vereinbaren. Plötzlich sind auch alle wieder da...... eine Email löst so eine Welle aus. Gestern war dann rein zufällig auch der Beschluss vom Amtsgericht da. Es ist nahezu unglaublich was hier gerade abgeht! Was …
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dann war es ein Fehler von mir das anzukündigen, irgendwo hab ich aber mal gelesen, das man es Ankündigen muss! Hier aber mal die Antwort. "leider kann ich Ihrem Wunsch, zu dem von Ihnen bei mir erbetenen Gesprächstermin einen Protokollführer zur Verfügung zu stellen nicht entsprechen, da dies im Bereich der Beistandschaften nicht üblich ist."
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der Titel ist aus Juli 2018. Wie zum Anfang erwähnt ist es definitiv meine Schuld das es soweit gekommen ist. Aber psychisch hat ein das schon angegriffen, zumal ich das alles schonmal durch hatte. Ohne Erfolg. Jetzt kam halt ein schnell Verfahren und das hat mich wieder runtergezogen. Aber jetzt kümmern wir uns darum. Gut eine Neuberechnung muss ich wohl nicht beim Bestand einfordern.... oder?