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  • Zitat von AnnaSophie: „Hallo, wart ihr verheiratet? Nein, soweit ich weiss muss du für den Kindesunterhalt deine Einkünfte nicht offen legen, wenn du freiwillig die 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlst. Aber wenn du mit Einkommen und Wohnwertvorteil fürs Haus eigentlich nur in Stufe 5/6 landest, dann stellt sich mir die Frage, warum du freiwillig deutlich mehr zahlen willst und die Kita- und Hortkosten on top. Zumal es bei Hortkosten nur Mehrbedarf ist, wenn es pädagogisch "wertvoll" ist. H…

  • Hallo, bei mir geht es um BU und Kindesunterhalt meine Ex hat vor der Geburt unserer Söhne (5 und 8 ) m Schicht Wechseldienst gearbeitet - bei der Bahn. Nach der Geburt unsere Söhne hat Sie nach 5 Jahren Elternzeit (3 und 2 Jahren) wieder im Schicht - Wechseldienst angefangen - sie arbeitet Donnerstag und Freitag in der einen Woche - und Samstag Sonntag in der anderen. Die Kinder waren vor der Trennung von Montag bis Dienstag bei Mama - mittwochs haben wir gemeinsam verbracht - Donnerstag / Frei…