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  • Einstufung Düsseldorfer Tabelle

    sinaxxx - - Unterhalt

    Beitrag

    Liebes Forum, ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Mein Ex-Mann und ich beziehen ein ziemlich identisches einkommen, d.h. keiner kann Unterhaltsansprüche gegen den anderen geltend machen. Meine Tochter lebt bei mir und hat natürlich Anspruch auf Unterhalt. Dies kann man ja relativ einfach durch die Düsseldorfer Tabellen ermitteln. Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass die DT von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht und wenn wie in meinem Fall nur das Kind Unterhalt bekommt, der Betrag in …