Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 37.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Der Satz mit dem Kindergeld? Sorry, den kenne ich nocht nicht.. Also das Kindergeld gehört ja ab dem 18. dem Kind, heisst das ich kann da dann trotzdem nichts eintragen/absetzen?

  • Hallo zusammen, eine Frage ist mir - bei der Einkommensteuererklärung - noch eingefallen, kann man die - ja im Prinzip nicht berechtigten - Unterhaltszahlungen für das vergangene Jahr 2021 für die Zeit nach der Volljährigkeit eigentlich irgendwie in die Steuererklärung eintragen, muss man da noch irgendwelche zusätzlichen Unterlagen mit beifügen? LG Mario!

  • Zitat von TanjaW9: „Zitat von mo69: „Ich weiß jetzt nicht, was die Auskunft des JAs mir gegenüber rechtlich bedeutet.. “ Danke Tanja! Hallo Mo, was soll die Aussage des (für das minderjährige Kind tätigen) JA schon im Verhältnis zum volljährigen Kind für Dich bedeuten? Nichts. Nur, dass Du durch die Unterhaltspflicht für nur noch ein Kind in der Tabelle hochgestuft werden kannst. Für das volljährige Kind kann das JA gar keine rechtswirksamen Handlungen mehr vornehmen - selbst wenn dieses das JA …

  • Zitat von Kakadu59: „Hallo @mo69 Zitat von mo69: „Das Jugendamt bestätigt darin, das Kind 1 eine Ausbildung macht, für sich selber sorgen kann, und keine Unterhaltsverpflichtung mehr besteht. “ Danke Euch Kakadu59 und TanjaW9 erstmal ! Fett: steht das wirklich so drin? ==> Also jetzt nicht wortwörtlich, habe den Brief gerade nicht hier, aber es steht drin, das Kind 1 am 01.08.21 eine Ausbildung angefangen hat, seinen Unterhalt selber bestreiten kann und kein Unterhalt zu zahlen ist. Habe den Bri…

  • Hallo zusammen , leider fehlt es töchterlicherseits immer noch an Verständnis, das ich die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels gerne zurückhaben möchte. Es bestand immerhin Bereitschaft, den gezahlten Unterhalt zu teilen - letztes Jahr Tochter, dieses Jahr zurück an mich - doch leider, wie gesagt, Hinhaltetaktik beim Unterhaltstitel. So sieht es wohl nun doch danach aus, als wenn ich in den nächsten Tagen einen Anwalt besuchen muss.... Ich hatte im März vor der Unterhaltszahlung noc…

  • Hallo zusammen, inzwischen zeichnet sich auf meinen Vorschlag hin ein Kompromiss ab, was die bisherigen Unterhaltszahlungen nach Eintreten der Volljährigkeit betrifft. Es fehlt aber töchterlicherseits noch ein bisschen .. .. an Verständnis, den bestehenden Unterhaltstitel rauszurücken (den behalte ich, kann ja sein, das ich später noch studiere...), bzw. eine Verzichtserklärung zu machen, wenn Mama den nicht rausrückt. Meine aber schon gelesen zu haben, das ich auf Herausgabe Anspruch habe, und …

  • Zitat von TanjaW9: „Hallo Mo, ich schrieb bereits, dass ich den nicht für rechtzeitig und wirksam unterbreitet erachte. Selbst für die Zeit ab Januar könnte die zu uneindeutig formuliert sein. Da ich weiß, wie wichtig insbesondere bei Rückforderungswünschen die genaue Formulierung ist, habe ich diesen Teil komplett in die Hände des Anwalts gelegt. "Unser" vom Anwalt unterbreitetes Darlehensangebot enthielt noch ein Frist zur Annahmeerklärung und eine Belehrung über die Schadensersatzpflicht bei …

  • Wie seht Ihr das denn mit dem Darlehensangebot aus dem Brief? Das müsste aber doch eigentlich in Ordnung sein. Was ich jetzt nicht hochgeladen hatte war die Einverständniserklärug meiner Tochter, die ich ihr mit zugeschickt habe und das auch vor der Unterhaltszahlung im Januar. Dann habe ich doch für Januar/Februar zumindestens ein Rückforderungsrecht, wenn die Berechnungen einen niedrigen Betrag ergeben, bzw. wenn ich die vollstreckbare Ausfertigung zurück bekomme, oder ist das auch noch an bes…

  • Also die Gründe warum ich die Auskünfte nicht rechtzeitig angefordert habe waren auch nur der Vollständigkeit wegen, rechtlich ist das uninteressant. Also wenn ich den Leitsatz sehe: Verletzt der Unterhaltsgläubiger eine Pflicht, den Unterhaltsschuldner unaufgefordert über eine Verbesserung seiner Verhältnisse zu unterrichten, erwächst dem Unterhaltsschuldner, soweit er wegen § 323 Abs. 3 S. 1 ZPO daran gehindert ist, eine Abänderungsklage mit Wirkung in die Vergangenheit zu erheben, ein Schaden…

  • Ok, ja, das sehe ich ein, das war sehr fahrlässig. Doch leider ist eine nahe Familienangehörige Anfang August gestorben und zusätzlich musste ich noch umziehen. Da stand der Unterhalt erst einmal hinten an und ich habe irgendwo den Faden verloren. Wenn ich das Urteil aber richtig deute, müssen mir doch vom Kind wesentliche Einkommensänderungen mitgeteilt werden? Laut dem Urteil ist das doch wohl eher eine Bringschuld. Und ist die damit erfüllt worden, das mir mitgeteilt worden ist, das eine Ausb…

  • Ok war halt noch die pädagogische Variante. Ich hoffe, wenigstens das mit dem Darlehen habe ich richtig erklärt...

  • Ok meinte jetzt den Brief, den ich bekommen hatte (er enthielt in etwa die Formulierung "Ich will nicht, das Du während meiner Ausbildung Unterhalt auf mein Konto zahlst", war auch unterschrieben) Bei den laufenden Unterhaltszahlungen wähne ich mich eher auf einem guten Weg, weil ich hier ja inzwischen die Darlehenslösung angeboten habe (darauf wurde nicht eingegangen, was passiert eigentlich, wenn man die Zustimmung dazu nicht unterschrieben zurückbekommt, sie muss doch eigentlich vom Unterhalt…

  • Hi Clint, ok, Belobigung war jetzt auch leicht Ironiemodus an , ansonsten hört man von den Damen beim JA ja selten etwas positives. Sie sind einfach nicht für gute Nachrichten zuständig Die Nachricht von Tochter klang eher patzig, ich glaube viel Reflektion ist dort nicht eingeflossen. Möglicherweise hat KM ja auch geholfen. Das Urteil ist natürlich sehr interessant, spielt es denn eine Rolle, das es vom OLG Baden Württemberg ist? Beim JA wurde mir immer gesagt, für uns in NRW bzw. für mich gilt…

  • Guten Morgen, das mit der Ausbildung weiß ich aus dem Belobigungsschreiben vom Jugendamt anlässlich der Volljährigkeit. Ansonsten habe ich da keine Mitteilung drüber bekommen. Höhe der Vergütung weiß ich nicht so genau, aber im Endeffekt wenn ich alles ausrechne kommt da selbst ohne Berücksichtigung des EK der KM nichts raus (und da gibt es auch noch Einkommen und Wohnvorteil...) Macht es einen Unterschied, ob das einmal komplett ausgerechnet wird, oder ob Tochter verzichtet? LG!

  • Hi Clint, meine Tochter macht seit August letzten Jahres eine Ausbildung, wo, weiß ich allerdings nicht. Das der Gerichtsvollzieher den Brief zugestellt hat - er war so scheint es tatsächlich persönlich da, er muss schneller gewesen sein als die Post - ist nicht so gut angekommen. Daraufhin hatte ich dann eine Nachricht bekommen, das sie nicht möchte, das ich während ihrer Ausbildung Unterhalt auf das Konto zahle. Schätze mal, KM und Tochter haben sich irgendwo erkundigt, Jugendamt oder Anwalt, …

  • Bis einschließlich Januar? Meine Unterhaltszahlungen waren immer per 15. tituliert, und der Brief im Januar mit dem ersten Darlehensangebot ist zumindestens vorher zugestellt worden.... Und wie ist das, wenn man sich auf Verbrauch beruft? Reicht es, wenn man das mitteilt oder muss man das dann auch in irgendeiner geeigneten Form nachweisen? Könnte mir sehr gut vorstellen, das es noch auf dem Gutschriftskonto angespart wird... LG!

  • Hallo zusammen, leider habe ich in Sachen Unterhalt ein bisschen geschludert wegen verschiedener privatven Angelegenheiten. So bin ich leider erst in der 1. Januarhälfte dazu gekommen, mich um das leidige Thema Unterhalt zu kümmern. Habe die Einverständniserklärung für die Darlehenslösung Anfang Januar verschickt, als eigenhändiges Einschreiben, ist auch zugestellt worden. Nachdem ich davon nichts gehört habe, habe ich den Brief noch einmal per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (ungern, aber i…

  • Hallo zusammen , also das hat alles so ganz gut geklappt. Habe jedenfalls nichts negatives gehört. Das Jugendamt hat in seinem Schreiben anerkennende Worte gefunden (...der Unterhaltspflicht regelmäßig nachgekommen..es bestehen keine RÜckstände...). An Freundlichkeit überragt dieser Brief auf jeden Fall die bisherige Korrespondenz bei weitem. Mir wurde auch eine Kontonummer mitgeteilt, diesmal ein Girokonto, nur macht Tochter jetzt eine Ausbildung, und ich vermute stark, das meine Unterhaltverpf…

  • Zitat von Clint: „Das mit der Zahlung des Volljährigenunterhalts auf ein Sparbuch des Kindes gefällt mir noch nicht wirklich. Kennt jemand dazu Rechtsprechung oder irgendwelche Kommentare? Ruf doch mal kurz den Beistand an und frage nach einem Girokonto des Kindes. Wenn er eines kennt, soll er es mal ganz schnell schriftlich benennen. “ Also ich habe es jetzt so gemacht, das ich eine Mail an den Beistand geschrieben habe mit Bitte um Bekanntgabe einer Girokontonummer - gerne schriftlich -, und g…

  • Zitat von Clint: „Mosern kann sie, vollstrecken nicht. Und das volljährige Kind dürfte auch nicht vollstrecken können, denn schließlich hat es die Kohle auf dem Konto/Sparbuch. Ich gebe ja zu, mein Vorschlag ist nicht zu 100% sauber, aber immerhin ist die Fälligkeit der Zahlungen jeweils zum 15. schon vor Jahren durch Entgegennahme der Urkunden akzeptiert worden. “ Das klingt plausibel Jetzt nur mal hypothetisch, was würde denn passieren, wenn trotzdem vollstreckt würde (unter dem Motto, das Kon…