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Hallo, mir geht es nur um den Zugewinnausgleich. Die Höhe der Abfindung beträgt ca. 50.000 Euro. Anfangs- und Endvermögen und das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beträgt ca. 0 Euro, d.h. es wurde nie wirklich etwas angespart (da Person B alles ausgegeben hat) und seit der Trennung wird natürlich darauf geachtet, dass Person B nirgendwo nachweisbar Geld anspart, da Person A nicht arbeiten gehen möchte. Ich habe ja schon die Hoffnung, dass Person A die Abfindung nicht teilen muss, da Person B quas…
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Danke für die Antworten. Es gibt auch einen nachweisbaren Trennungszeitpunkt. Zu dieser Zeit hatte Person B fast alles verprasst, was Person A während der Ehe angespart hatte. Die Abfindung wurde übrigens nicht versteuert, falls das eine Rolle spielt. Ich frage mich eigentlich nur, ob es rechtens ist seine eigene Abfindung während dem Trennungsjahr auszugeben, denn schließlich kann man während der Ehe ja auch mit dem eigenen Geld tun und lassen was man möchte. VG
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Guten Tag, ein Ehepartner (Person A) erhält während dem Trennungsjahr aus betrieblichen Gründen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, kann jedoch lückenlos einer neuen Beschäftigung nachgehen. Nun möchte Person A nach über einem Jahr nun endlich die Scheidung einreichen, möchte aber vorher die gesamte Abfindung ausgeben, um die Abfindung mit Person B nicht teilen zu müssen, denn zu Beginn der Ehe gab es kein Vermögen von beiden und würde es zum Zeitpunkt der Scheidung ohne die Abfindung auch ni…