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  • Sonderbedarf Brille

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Dom, wie oft haben wir zu hören bekommen: "da sind sie die Ersten" oder "ne, das geht nicht". Es hilft immer, konstant dabei zu bleiben und die jeweiligen Behörden auf die gesetzliche Grundlage zu verweisen. Zur Meldung bei Deinen Eltern habe ich Dir im vorherigen Beitrag die rechtliche Grundlage genannt. Nicht die KM muss den Sohn anmelden, sondern derjenige, in dessen Wohnung der Sohn eingezogen ist! Für die Kindergeldstelle ist eine Wohnungsmeldung eigentlich nur Indiz. Wenn die realen …

  • Sonderbedarf Brille

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Dom, ich habe noch mal etwas recherchiert. Meiner Meinung nach handelt Euer Einwohnermeldeamt nicht rechtmäßig. In § 17 BMG steht: Zitat: „Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. “ Hier also Deinen Eltern. Das Sorgerecht ist wohl davon nicht betroffen, da Deine Eltern lediglich ihrer höchstpersönlichen Verpflichtung zur Anmeldung Deines Sohnes erfüllen. Ich würde da…

  • Sonderbedarf Brille

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Dom, ich würde das JA anschreiben und die KM in Kopie: in Anbetracht der Auswanderungswünsche der KM und des Wohnsitzes des Sohnes bei Deinen Eltern, hat die KM entweder eine umfassende Sorgevollmacht zu erteilen oder aber, es wird ein gerichtlicher Antrag auf Sorgerechtsübertragung zu stellen sein. Dies vor dem Hintergrund, dass die KM den Sohn bisher nicht umgemeldet hat, obwohl er seit über 1/2 Jahr bei Deinen Eltern wohnt. Die KM so eine Kindergeldbeantragung verhindert und weiterhin K…

  • Sonderbedarf Brille

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Dom, dann ist das jetzt vielleicht die Gelegenheit, dass Deine neue Familie und Du Dich mit Deinen Eltern an einen Tisch setzt. Nehmt auch Deinen Sohn dazu und trefft gemeinsame Absprachen (das machen wir auch mit unserem bei uns wohnendem Pubertier). Dass Dein Vater keine Auskunft von den Ämtern erhält, verwundert mich. Hat er die von der KM erteilte Sorgevollmacht nicht vorgelegt? Im Regelfall muss sich eine Behörde an erteilte Vollmachten halten. Er soll sich sonst an den nächsthöheren …

  • Hallo Rosalinde, danke für den aktuellen Sachstand. Leider läuft es aber scheinbar noch immer nicht so, wie Du es Dir wünscht? Uns wurde damals geraten, das volljährige Kind sozusagen aus der sozialen Hängematte zu hieven. Die meisten kriegen irgendwann auch die Kurve, wenn man es als Elternteil zulässt! Ich finde es z.B. nicht angemessen, dass Dein Sohn Dich bei seinen Freunden unbedingt vorstellen muss. Aber das finden andere Eltern ja vielleicht normal oder gut, wenn sie vom Kind als bester K…

  • Sonderbedarf Brille

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Dom, die Familienkasse schreibt aber auch: "Falls Ihr Sohn in Ihrem Haushalt lebt..." Da das Kind aber nicht in Deinem Haushalt wohnt, braucht es keine Meldebescheinigung (darüber dass es nicht bei Dir wohnt). Bitte lies Dir den 64(3) Satz 1 EStG durch. Wenn das Kind nicht im Haushalt eines Berechtigten wohnt, bekommt der das Kindergeld, der dem Kind eine (höhere) Unterhaltsrente zahlt. Deswegen schrieb ich ja, dass bei Antragstellung Deinerseits die Familienkasse an die Großeltern (als vo…

  • Sonderbedarf Brille

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Dom, Ja, die Familienkasse darf Dir keine weitergehende Auskunft erteilen - Steuergeheimnis. Allerdings müssen Sie auf Antrag nach 68(3) EStG an Dich (als weiteren Berechtigten) mitteilen, an wen für das Kalenderjahr 2023 (und auf Nachfrage auch schon für 2 Monate in 2024) das Kindergeld gezahlt wurde. Es ist auch nicht richtig, dass die Kindergeldstelle von Dir eine Meldebescheinigung will. Ich würde auch 64(3) S.1 EStG verweisen und einen Kindergeldantrag stellen. Du kannst ja nachweisen…

  • Hallo Kartoffelspalte, ich freu mich, wenn ich zum Nachdenken anregen kann. Für ein einwöchiges Praktikum im Ausland wäre mir persönlich der Aufwand zu hoch. Vielleicht kannst Du das Vorhaben "retten", wenn Du die gesamten Kosten übernimmst? Muss man sich halt auch ehrlich fragen, was einem wichtig(er) ist: einen anderen Erwachsenen versuchen zu erziehen (Stichwort: Verlässlichkeit) oder dem Kind eine besondere Erfahrung ermöglichen. Manchmal wünschte ich, ich hätte meinen heutigen Erfahrungssch…

  • Hallo Kartoffelspalte, unabhängig von der Isuv-Mitgliedschaft stelle ich mir folgende Frage: Du möchtest, dass der 16jährige ein Auslandspraktikum macht, regst Dich aber andererseits darüber auf, dass die KM sich vorstellen kann, dass das Kind ausziehen kann? Wenn Du das nicht willst, kannst Du ja dem Kind die Beendigung des Wechselmodells mit dauerhaftem Aufenthalt bei Dir besprechen. Und, wenn die KM so gar nicht (mehr) entscheiden will, versuche doch, eine umfassende Sorgevollmacht unterschri…

  • Hallo Kartoffelspalte, wenn Deine Ex nicht (mehr) mit Dir reden will, ist das halt so. Bei einem 16Jährigen würde ich mich eher daran orientieren, was das Kind so für Ideen hat. Du kannst ja auch das Jugendamt um Beratung bitten. Ich persönlich sehe wenig Chancen, Deine Ex zu mehr/anderer Mitarbeit zu "zwingen". Was eine Übertragung des Sorgerechts angeht: Bist Du Dir sicher, dass sich der (gerichtliche) Kampf noch lohnt? Das Kind ist in 2 Jahren volljährig... Ansonsten scheint mir, Du klebst zu…

  • Naturalunterhalt bei älteren Kindern

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Wolle, nö, Du drückst Dich nicht falsch aus. Ich seh es nur nicht so, wie Du. Und der Gesetzgeber halt auch nicht. Minderjährig ist man bis zur Vollendung des 18. Lj. (siehe 2 BGB). Du kannst ja auch mit dem anderen ET, erst recht wenn der selbst voll berufstätig und damit bestimmt vernünftigen Argumenten gegenüber aufgeschlossen ist, abweichende Unterhaltsregeln im Innenverhältnis aushandeln. So lange keiner der beiden ET andere staatliche Leistungen als Kinder und/oder Wohngeld bezieht, …

  • Hallo Maccie, ich gebe Dir grundsätzlich Recht, dass es ein Unding ist und dass da mehr/etwas gemacht werden müsste. Insbesondere wenn vorher immer der andere Sorgeberechtigte mauerte oder seine Pflicht auf Auskunft auf Nachfrage nicht/nicht rechtzeitig/ nicht vollständig nachkam. Dass Dinge ungefragt zu offenbaren sind, sieht die Rechtsprechung nur in einigen (?) Fällen so. Und auch nur dann kann aus dem Verschweigen eine unterhaltsrechtliche Konsequenz (z.B. Verwirkung) gezogen werden. Bei Min…

  • Naturalunterhalt bei älteren Kindern

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Wolle, ich lösche gleich Dein Doppelposting. Zum Rest: ist seh es halt anders als Du und spare mir hier die Diskussion mit Dir. Ich schrieb (und der 1606 ebenfalls) von Betreuungsunterhalt. Naturalunterhalt in Abgrenzung dazu wird Kindern "geleistet", die mit ihren Eltern zusammenleben und ggf. erwachsenenen Kindern (in Abstimmung mit dem ET bei dem sie leben 1610, 1612 BGB). Bei getrennt lebenden Eltern leistet einer Betreuung und Pflege (Betreuungsunterhalt) und der andere Barunterhalt. …

  • Naturalunterhalt bei älteren Kindern

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Wolle, die Regelung im RM habe ich oben nach den beiden Sätzen fürs WM geschrieben: Zitat: „Desweiteren leistet derjenige, der ein minderjähriges Kind in Obhut hat, nicht Natural- sondern Betreuungsunterhalt. Dieser soll betragsmäßig gleichwertig sein mit dem vom Unterhaltspflichtigen zu leistenden Barunterhalt (1606 Abs. 3 BGB). Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile grundsätzlich barunterhaltspflichtig, derjenige bei dem das Kind lebt, kann aber mit dem Kind aushandeln, ob und wieviel …

  • Naturalunterhalt bei älteren Kindern

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Wolle, zunächst sind für das Kind im Wechselmodell beide Elternteile zur Hälfte barunterhaltspflichtig. Höchstrichterlich entschieden. Desweiteren leistet derjenige, der ein minderjähriges Kind in Obhut hat, nicht Natural- sondern Betreuungsunterhalt. Dieser soll betragsmäßig gleichwertig sein mit dem vom Unterhaltspflichtigen zu leistenden Barunterhalt (1606 Abs. 3 BGB). Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile grundsätzlich barunterhaltspflichtig, derjenige bei dem das Kind lebt, kann ab…

  • Minderjährig Unterhalt Minijob Auskunft u18

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo fdj, wie wäre es, wenn Du mal etwas Geld in die Hand nimmst und überhaupt erstmal klären lässt, wie hoch die Rückstände sind? Dass es darüber noch keine schriftliche Vereinbarung gibt, bzw. über die Ratenzahlung - warum um Himmelswillen hast Du das nicht angemahnt und ggf. mit anwaltlicher Hilfe darauf hingewirkt? Ist dann nicht wirklich ein Wunder, dass der Beistand denkt, er müsste Dir nicht antworten wenn Du so agierst. Vielleicht lässt Du auch gleich klären, ob das JA überhaupt fürs Jo…

  • Minderjährig Unterhalt Minijob Auskunft u18

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hi fdj, Ja, Unterhaltsbedürftige meine ich. Bei VKH kommt es nicht nur auf den Verdienst, sondern auch die Ausgaben an. Und natürlich, ob vorrangig einzusetzendes Vermögen da ist. Hast Du mal einen VKH-Rechner bemüht? Was die Ratenzahlung der Rückstände angeht: da gibt es doch bestimmt was Schriftliches drüber. Man trifft ja eine Ratenzahlungsvereinbarung, damit nicht gepfändet werden muss. Deswegen kann sich dann auch ein Beistand nicht auf die Pfändungsfreigrenzen berufen und alles darüber zum…

  • Heirat - was ändert sich?

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hi fras, Dann würde ich dem Bafög-Amt mitteilen, dass meine Vergleichsbeteitschaft bei 3Tsd endet und wenn die sich nicht vergleichen wollen, dass sie dann doch klagen sollen. Dann müsste das Gericht entscheiden. Dein Anwalt wird in die 1.300 sicher auch die Vergleichsgebühr inkludiert haben und als Streitwert vermutlich den ursprünglich vom Bafög-Amt geforderten gesamten Betrag. Ich würde warscheinlich nicht das Geforderte zahlen. Denn selbst mit den vermuteten Anwalts- und Gerichtskosten liegs…

  • Minderjährig Unterhalt Minijob Auskunft u18

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo fdj, sorry für die falsche Benamung Ich war irgendwie auf dem Trichter von fafners Angelegenheit... Dass Du alte Unterhaltsrückstände abträgst, war mir nicht bekannt. Die haben doch aber so oder so keine Auswirkung auf den dann ab Dezember zu zahlenden Unterhalt. Die diesbezüglichen Schulden können Dein Einkommen nicht wirksam mindern. Was Deine Frage nach den Gerichtskosten anbelangt: wenn Du dem Gericht die Mails an den Beistand vorlegst (am Besten bereits bei Antragstellung auf Abänderu…

  • Heirat - was ändert sich?

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo fras, wie hoch liegt denn die "Nachzahlung" wenn das Gericht Eurer Ansicht recht geben würde? Diesen Betrag würde ich dem Bafög-Amt mitteilen und zusätzlich, dass ein Vergleich sich doch eher dazwischen und nicht nahe dem Bereich des behaupteten Anspruchs bewegen sollte. Und ansonsten würde ich es auch auf eine Klage ankommen lassen. Das Bafög-Amt muss klagen oder Du? Gruß Tanja