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  • An alle Betroffenen, die für Verstorbene zahlen müssen: Ich habe unter [Link entfernt] meinen persönlichen Fall ausführlich geschildert. Es gibt tatsächlich Lösungen, aber nicht über den §37! Der obige Link ist garantiert "sauber". Ich habe dort auch meine persönlichen Daten (Anschrift, Telefon usw.) hinterlegt. Sie können mich jederzeit anrufen oder anmailen. Ich bin KEIN Rechtsanwalt, sondern ein pensionierter Lehrer. Ich zahle keinen Versorgungsausgleich mehr, obwohl meine Exfrau 8 Jahre Rent…

  • Hallo Susanne, Villa und AnnaSophie, es freut mich natürlich, dass ich nicht mehr beschuldigt werde, "rechtlich falsche Informationen" zu verbreiten. Villa hat inzwischen die Information des Justiziars (ISUV) veröffentlicht. Ich hatte allerdings die Geschäftsführung nicht darum gebeten, weil mir auf Grund meines eigenen Verfahrens die rechtlichen Details längst bekannt waren. Aber für euch halte ich den Text für eine wichtige Information, um zu verhindern, dass noch einmal derartige verbale "Aus…

  • Hallo Susanne, kennst Du den Unterschied zwischen "Meinung" und "Argument"? Hier geht es doch nicht nur um eine "Abänderungsmöglichkeit", sondern darum, dass in zahllosen "Altfällen" (vor 2009) der Verpflichtete auch dann noch belastet wird, wenn die Exfrau verstorben ist, die vorher mehr als 3 Jahre Rente bezogen hat. § 51 ff. ermöglicht die vollständige Rückabwicklung, d.h. es findet überhaupt KEIN Versorgungsausgleich mehr statt. Schade, dass Du es nicht begreifen kannst und von "Stunk" spric…