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  • Hallo Sophie Zitat von AnnaSophie: „on deinen 2700 ziehst du den Kindesunterhalt, den du zahlst ab. Das Kindergeld nicht “ Das habe ich im Prinzip auch gemacht. Ich habe den Bedarf angesetzt und davon das Kindergeld abgezogen = Zahlbetrag. Viele Grüße zeus

  • Hallo sturkopp Zitat von sturkopp: „max. 2700,-€ davon 70% bei dir macht 1890,-€ ber. Einkommen. “ Die 70% werden doch erst nach dem Unterhalt abgezogen? Ich zahle momentan den kompletten Unterhalt und das wird wahrscheinlich auch nach einer Neuberechnung so bleiben. Dazu kommt noch ein weiterer Unterhaltsempfänger im Rang 4. Mein 2ter Sohn (volljährig, Studium) erhält momentan 275 € Unterhalt (gerichtl. Vereinbarung). Die Berechnung ist leider in Wirklichkeit viel komplizierter, da Kindsvater u…

  • Hallo sturkopp Zitat von sturkopp: „davon 70% = 1890,-€ max bei dir. Minus 70% Zahlbetrag KU (290,-€) minus 1300,-€ SB verbleibt eine Leistungsfähigkeit von 300,-€ “ Müsste die Rechnung nicht folgendermassen lauten: 2.700 € ./. Unterhalt 607 € ./. Kindergeld 192 € ./. Selbstbehalt 1.300 € = 601 €. Wieso ziehst Du die 70% vom Einkommen ab? Wobei mir diese Rechnung besser gefallen würde Unterhalt zahle ich voll. Grüße zeus

  • Hallo Danke für die vielen Ratschläge und Tipps. In meinen Posts geht es mir eher darum, ob der Mehrbedarf überhaupt gerechtfertigt ist. Zum Einen fehlt eine sachliche Begründung, doch wie müsste eine sachliche Begründung aussehen, dass sie ein Mehrbedarf von 32 Doppel-Stunden in 6 Wochen rechtfertigt? Zeugnisse reichen da meiner Meinung nach nicht. Diese würden zwar die Nachhilfe an sich rechtfertigen, aber nicht unbedingt den Umfang und diese Häufung. Zum Anderen geht es mir um die Gesamtkoste…

  • Hallo AnnaSophie Danke für die rege Teilnahme an meinem Problem. Ja, die Vereinbarung war noch zu Minderjährigenzeiten. Ich befürchte aber, dass sich bei einer Neuberechnung nicht viel ändern würde. Mir geht es bei dem Thema eher um die Prüfungsfragen zu Mehr- und Sonderbedarf wie Angemessenheit, Vermeidbarkeit. Dazu habe ich Netz wenig gefunden. Grüße zeus

  • Danke für die Antwort. Die Anmeldung liegt mir vor, die Kindsmutter hat den Vertrag unterschrieben. Die 70% wurden in einer früheren gerichtl. Vereinbarung festgelegt. Sohn will keinen Kontakt. zeus

  • Hallo Zusammen Mein priviligiert, volljähriger Sohn (Gymnasium, 11 Klasse) begehrt Nachhilfe (3 Fächer, 32 Doppelstunden a 50 €) für einen Zeitraum von 6 Wochen. Danach möchte er die Nachhilfe mit leicht reduzierten Stunden fortführen. Angemeldet zur Nachhilfe ist er bereits. Zeugnisse oder Belege für die Notwendigkeit der Nachhilfe liegen nicht vor, eine Begründung ebensowenig. Von den 1.600 € soll ich anteilig 70% übernehmen. Aktuell erhält er Unterhalt nach Einkommensstufe 115%. Wie würdet ih…