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  • Hallo zusammen, Hallo, ich bin soeben heimgekommen und hab hab im anderen Forum mal gespickelt. Soweit ich gelesen hab ist das AEG (Angehörigen Entlastungsgesetz) im Bundesrat (BR) durch und ohne Vermittlungsausschuss.. Ich hoffe ich hab richtig gelesen, da die Jungs im anderen Forum Feiern mit Smilys ausgelassen rumfeiern..... Damit wäre jetzt bestimmt vielen hier erleichtert. Genaues wenn ich mich richtig eingelesen habe. Mein Bruder der den Antrag beim SA gestellt hatt (Jahresbrutto 416 Tsd E…

  • Hallo, Sollte die RWA von 2017 so hatt das SA 12 Monate lang Zeit die Forderung durchzusetzen. Insbesondere beim Elternunterhalt ist dieses Spiel auf Zeit eine wichtige Rolle. Insbsondere sollte § 242 BGB bzw. das Urteil des BVG vom 23.10.2002 (XII ZR 266/99) hier eine entscheidene Rolle spielen. Insbesondere möchte ich auf Hauß - Elternunterhalt : Grundlagen und Strategie (RZ 856) hinweißen. Grüße Franz

  • Hallo Vejun, Gesetze sind i.d.Regel 14 Tage nach Veröffentlichung rechtsgültig, es sei denn im Gesetz ist ein anderes Datum genannt. Also bis zum 29ten müssen wir uns gedulten. Die Antwort vom SA, in meinen Fall Elternunterhalt, steht auch noch aus, offensichtlich wegen der AEG (Angehörigen Entlastungsgesetz). Grüße Franz

  • Hallo ! Kurz einige Klarstellungen: Bruttogehalt = Durchschnitt der letzten 12 Monate ab dem Stichtag der RWA Monatliches Bruttogehalt = analog der Durchschnitt der letzten 12 Monate..... Altersvosorge kann nur in Abzug gebracht werden wenn diese auch tatsächlich gemacht wird - egal wie. Nichtselbständige Arbeitnehmer: bis zur Beitragsbesmessungsgrenze 5 % vom Bruttogehalt den Betrag der über der Beitragsbemssungsgrenze liegt kann mann 25 % geltent machen ! Selbstständige 24 % von Einkommen ab d…

  • Hallo Vejun, für mich ist m.M. die größte Hürde noch die Zustimmung vom Bundesrat. Die Unterschrift von Frau Merkel und des Bundespräsidenten sollten formaljuristischer Natur sein. Allerdings glaube ich das die Kosten, die den Kreisen bzw. Gemeinden zusätzlich entstehen, anderweitig hereingeholt werden z.B. durch eine höhrer Grundsteuer. Auch kann ich mir vorstellen das die Pflegeversicherung in eine Vollkaskoversicherung umgestellt wird, mit der Folge das die Beiträge zu PV entsprechend steigen…

  • Hallo Vejun3 ! Danke für deine Arbeit. Ich verfolge die Diskussion im Forum fast jeden Tag. Ich denke vor dem 29.11 können wir nichts substantielles erwarten und leider heißt es nur abwarten und Tee trinken. Grüße Stefan

  • UPDATE: Entscheidung des BR zum Angehörigen Entlastungsgesetzes Die Beratung ist erst am 29.11 und offensichtlich ist die Gegenfinanzierung noch nicht geregelt. Link zu Pressemitteilung des bvkm mailchi.mp/bvkm/pressemitteilung-des-bvkm?e=88012f67e0 Den gleichen Beitrag habe ich in einem anderen Thread eingestellt. TanjaW9: nach Blick ins Impressum der verlinkten Seite - Link gelöscht, da gegen die Forenregeln verstößt

  • UPDATE: Entscheidung des BR zum Angehörigen Entlastungsgesetzes Die Beratung ist erst am 29.11 und offensichtlich ist die Gegenfinanzierung noch nicht geregelt. Link zu Pressemitteilung des bvkm mailchi.mp/bvkm/pressemitteilung-des-bvkm?e=88012f67e0

  • Hallo Ramzizl, soweit du eine selbstgenutzte Immobilie bewohnst kannst du 100 Euro für Instandhaltungskosten geltend machen: OLG Celle, Urteil 10 UF 101/08 v. 02.09.2008 Ich gehe davon aus das Du eine Immobilie gekauft hast und das Amt davon noch nichts davon weiss. Es ergibt sich eine neue Situation: Du kannst die Raten des Kredits absetzen aber gleichzeitig musst du dir Wohnwert anrechnen lassen. Vlt. sollte man das ganze konkret nachrechnen ob sich ein Antrag auf Neuberechnung lohnt oder mit …

  • Hallo zusammen ! Da der BR (Bundesrat) noch zustimmen muss kann es druchaus sein das das Gesetz a) zugestimmt wird b) abgelehnt wird c) durch den Vermittlungsausschuss muss Abschlussverfahren: Im Anschluss, also nach dem Zustimmung des BR, muss das Gesetz durch die Kanzlerin oder Bundesminister gegenkennzeichnet werden. Dannach wird es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Der Bundespräsident kann, bei Verstoss gegen das Grundgesetz, dieses Gesetz ablehnen. Erst wenn das Gesetzt im B…

  • Hallo Vejun, das Gesetz wurde im Bundestag beschlossen und soweit richtig. Desweiteren muss noch der Bundesrat (BR) zustimmen. bundesrat.de/SharedDocs/auschu…019-11-14.html?nn=4351662 Grüße Stefan

  • Hallo Vejun, klingt nach einer Panikreaktion des SA und wollen mal schnell Geld eintreiben. Ich würde an deiner Stelle nichts bezahlen, sondern deine Anwältin arbeiten lassen. Solange es kein gerichtlicher Mahnbescheid ist sollte mann ganz cool bleiben. Gruß Stefan

  • Ja, dazu kann mann nichts mehr sagen. Ich hoff das Gesetz kommt bald durch den Bundestag. Die Anhörung war am 04.11 und die 2/3 Lesung soll am 07.11 erfolgen. Link: bundestag.de/dokumente/textarc…soziales-unterhalt-662692

  • Hallo Vejun, hab ich was verpasst mit dem Gesetz ? Ich dachte es ist im Bundesrat und wird am 26ten zur Abstimmung gestellt. Ja, dann durchhalten und prüfen und alles klein halten, auch den jetzigen Unterhalt. Hier scheint eine Bedarfsgemeinschaft zu sein, also deine Tochter und Mutter. Meine Anwältin hatt die Unterlagen an das SA geschickt, und jetzt heißt es warten...... warten...... Grüße Stefan

  • Hallo Vejun, so sehe ich das auch. Die Zeit spielt ja mit uns (Entlastungsgesetz). Die Sommerpause des Bundestag endet am 08 Sept. d.h. am Montag den 9ten ist die erste Sitzung. Meine Anwältin spielt auf Zeit, fordert Unterlagen über den Verbleib ihres Geldes... Grüße Stefa

  • Hall Vejun, hier käme auch § 242 BGB ggf. zum tragen: gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html Ein Kommentar hierzu: haufe.de/recht/weitere-rechtsg…-verwirkt_208_147472.html Hier könnte mann ggf. sagen das die ganze Überleitung verwirkt ist weil deine Tochter wohl nicht mehr aktiv an der Eingliederung teilnimmt und sich dieser wohl vorsätzlich entzieht. Damit ist ggf. eine selbstständige und dauerhaften Selbstversorgung stark gefährdet. Ggf könnte ja auch ein Vebrechen an ihrer Person stattgefunden…

  • Hallo Vejun, klingt nicht gut. Ich bin der Meinung das keine Bedürftigkeit mehr besteht, zumal deine Tochter verheiratet ist. Desweiteren müsste das SA nachweisen das deine Tochter bedürftigt ist, und da Sie unbekannt verzogen ist dies wohl kaum möglich ist. Meine Meinung: Unterhaltsverpflichtung setzt Bedürftigkeit voraus Ansonsten hilft nur Warten auf das neue Angehörigen Entlastungsgesetz ! Bei mir ist die RWA da, am Montag geh ich gleich zum Anwalt und werde mich dann auch schlau machen über…

  • Hallo Vejun, ja soweit die Vorlage vom Kabinett. Was letztendlich Gesetz wird muss mann abwarten und die Durchführungsverordnung respektive warten ob die Leitlinien der OLG´s dahin angepasst werden. In meinen Fall warte ich noch gern auf das SA (Antrag seit April, laut SA wohl kein Personal da und viel Arbeit !) und noch keine RWA ! Grüße Stefan

  • Hall Vejun, danke für das Update ! Ich hofffe das das Angehörigen Entlastungsgesetz, wie im Kabinett beschlossen, durch den Bundestag und Bundesrat, gesetzeskraft erlangen. Dann wäre auch in deinem Fall beendet und Du würdest nicht mehr zur Zahlung herangezogen werden. Dein Verdienst müsste dann allerdings untter 100 000 Euro liegen ! Grüße Stefan

  • Hallo Tanja ! Danke für deine Ausführungen den ich Dir zustimme. Ich hoffe in meine Fall bleibt noch alles offen, Antrag April 2019 bis jetzt keine RWA (SA wohl völlig unterbesetzt). Für meinen Teil werde ich das Verfahren wohl auch vor Gericht austragen, zumal mein Bruder ziemlich viele Angriffspunkte gegeben hatt (einige Tätigkeien im Antrag nicht angegeben und mir eine Kopie per mail zukommen lassen). Grüße Stefan