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  • Hallo Gabi, also für Kindesunterhalt gilt eine Selbstbehalt von 1080€ und nicht einer von 1200€. Und ja, natürlich wird da das einkommen des Lebensgefährten in Form einer Solidargemeinschaft mit einberechnet. Das geht so: die Mutter hätte einen Selbstbehalt von 1080,-€, sofern sie arbeitet. In diesem Selbstbehalt sind 380€ Miete mit einberechnet. Wenn man nun aber mit einem Lebenspartner zusammenlebt, verringert sich die Miete und auch die Lebenshaltungskosten. Wenn der Lebenspartner derjenige i…

  • Hallo sturkopp, du machst deinem Namen ja alle ehre. Mit Aussagen wie: "Das (hier müsste es eigentlich heißen: dass) die JA da bei Frauen anders zu Werke gehen wie (hier müsste es heißen: als) bei Männern ..." zeigt nur auf, dass du leider nicht verstanden hast, wer ich bin, was ich mache. Ich begleite zumeist betroffene Väter durch ihre Trennungsprozesse. Und auch auf die Ämter, Auch zum titulieren von Unterhaltsansprüchen. Denn es ist allemal besser, wenn der Unterhaltspflichtig von sich aus t…

  • Hallo Gabi, ich empfehle für die Berechnungen des bereinigten Nettoeinkommens immer das Verwenden von Excel-Tabellen. Für "meine Fälle" habe ich solche Tabellen vorbereitet und verschicke sie. Dort bitte alle relevanten Einnahmen und auch Ausgaben eintragen. Die Tabelle ist eine Jahresübersicht und daher in der Lage, auch einmalige Zahlungen wie Zuzahlungen zu therapeutischen Leistungen, Krankenhausaufenthalten, Arztrechnungen, Reparaturen am Haus/Auto etc zu berücksichtigen und aus dem Netto-Ei…

  • Von Sabine Rupp Ich würde gerne eine Diskussion eröffnen, bzw auch eure Erfahrungen und eure Meinung zu diesem Thema hören. Dazu vorab ein Fall von mir. Mama ist mit den Kindern ausgezogen. Papa war dagegen. Es gab Streit, Es gab Anträge bei Gericht und so weiter. Papa hat sich inzwischen auf Facebook umgesehen und ist da auf einige Seiten getroffen, wo er "Leidensgenossen" fand. Der Ton auf dieser Seite ist sehr rauh: Mamas der eigenen Kinder werde da als "Schl..pe", "Hu...", und Ähnliches beze…

  • Kindesunterhalt aus Vermögen

    Kinderrechte im ISUV - - Unterhalt

    Beitrag

    Halo Jon, selbstverständlich kann Ihre Ex-Frau zu Zahlungen des Kindesunterhaltes aus dem Vermögen, das sie durch den Vermögensausgleich erworben hat, herangezogen werden. Das muss sie sogar. Ich empfehle Ihnen dazu: Gehen sie zum Jugendamt zur wirtschaftlichen Abteilung und errichten dort eine Beistandschaft in Sachen Kindesunterhalt. Den Unterhalt erhalten ja nicht Sie, sondern die Kinder. Das Jugendamt wird sich dann mit ihrer Ex-Frau in Verbindung setzen und es wird zu einer Regelung kommen.…

  • Zitat von Facilo2015: „Hallo zusammen und herzlichen Dank für die Antworten! Meie Ex-Frau hat keinerlei Einkommen und ist zusätzlich noch auf nachehelichen Unterhalt meinerseits angewiesen. Sie arbeitet nicht und wird das auf absehbare Zeit auch nicht können. Nun ist an mich schlicht die Forderung gestellt: Bitte 100% Unterhalt (darauf kann und will sie nicht verzichten), aber bitte 50% Betreuung. Und meine Ex-Frau sagt nicht, dass sie die Kinder "nicht will", sondern sie will mit ihrer neuen Fa…

  • Hallo nochSoEinRabenvater, ich mache unterhaltsrechtlich immer was. aktuell habe ich ein Wechselmodell, wo der Vater gut verdienender Ingenieur ist und die Mutter dauerhaft - weil krank - Hartz IV. Trotzdem zahlt der Vater keinen Unterhalt als Ausgleich. Was ist eigentlich immer erreiche, ist die Herabsetzung in der DDT. Und ich versuche immer mit dem Positionspapier des Deutschen Jugendhilfeinstitutes zu agieren. Das besagt, ein mehr geleistetes Betreuungswochenende ist mit pauschal 50€ abzuzie…

  • Hallo Facilo, wen Ihre Frau nun sagt, dass sie aufgrund ihrer veränderten Lebenssituation nicht mehr die Zeit hat, die Kinder zu mehr als 50% zu betreuen, dann ist das doch erst mal vollkommen in Ordnung. Tatsächlich müssen ja beide Eltern eigentlich gleichwertig betreuen. WennSie nun sagen, dass Sie aufgrund ihrer beruflichen Situation die Kinder aber nicht mehr betreuen können, dann sollten Sie sich genau diesen Status Quo näher absehen. In jedem Bundesland gibt es den sogenannten Familienpakt…

  • Hallo nochSoEinRabenvater, kein guter Name übrigens, wie ich finde, denn es heisst immer: Nomen est Omen! Und Sie sind sicherlich in Wahrheit kein Rabenvater. Doch jetzt zu ihren Ausführungen. Zunächst mal etwas Grundsätzliches: Ich bin kein Freund davon, alles und jedes gesetzlich zu regeln. Wir haben ein wirklich hervorragendes Grundgesetz, in dem auch geregelt ist, dass ei uns jeder Mensch frei nach seinem Gusto leben kann. Und das finde ich gut so. Jeder hat das Recht auf seine Meinung, sein…

  • Hallo satyrclown, aktuell haben die meisten der Familiengericht der 1. Instanz die Wichtigkeit der kindlichen Bindung an den Vater erkannt. Deshalb bekommen wir immer mehr Betreuungsmodelle gerichtlich durch, die den Erkenntnissen des belgischen Kinderpsychologen und Aktivisten in Sachen Wechselmodell, Piet de Man, Rechnung tragen. In deinem Fall gilt: es ist erst mal wichtig, dass es regelmässige Kontakte zum Kleinkind gibt, dass diese Kontakte in vertrauter Umgebung, in absoluter Privatsphäre …