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  • hallo, rein theoretisch kannst du auch den scheidungsantrag mit dem richtigen Datum stellen. Vielleicht sieht der Anwalt das noch nicht als relevant an, da du ihn nicht beauftragt hast? Sophie

  • hallo, wann war denn der trennungszeitpunkt? Gibt es da etwas nachweisliches? Seid ihr vorher beispielsweise gemeinsam in den Urlaub gefahren und darüber existiert eine Rechnung? Ansonsten würde ich ihm den realen trennungszeitpunkt mitteilen und dies auch der Krankenkasse und der beihilfestelle. sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ich würde mir vom Jugendamt erläutern lassen aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies so sein soll. Sie mögen dir das bitte schriftlich mitteilen. sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

    Beitrag

    wenn das Kind volljährig ist sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit bekommt es das Kind. In deinem Fall lebt das Kind bei keinem Elternteil. Insofern ist kein Elternteil,berechtigt Unterhalt und Kindergeld zu erhalten, sondern die Personen, wo das Kind lebt und Kosten verursacht. sophie

  • hallo, ich gehe davon aus, dass du bei einem Facharzt in Behandlung bist. Bist du seitdem arbeitsunfähig geschrieben? Dies solltest du machen, damit du beim Arbeitsamt als nicht vermittelbar giltst mit deiner Erkrankung. Sophie

  • hallo, ich würde ihm mitteilen, dass dieser trennungszeitpunkt nicht korrekt ist. Er möge sich doch bitte an den gemeinsamen Urlaub vom bis erinnern. Der trennungszeitpunkt könnte also frühestens der Xx.xx.xxxx sein. War das im letzten Jahr oder in diesem Jahr? ich würde mich an deiner Stelle arbeitssuchend melden. Denn nach dem trennungsjahr/Scheidung musst du imregelfall deinen eigenen Unterhalt erwirtschaften. Hast du Wohngeld etc. Geprüft und ggf. Beantragt? hol dir vom Amtsgericht einen ber…

  • geerbte Immobilie

    AnnaSophie - - Versorgungsausgleich

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    hallo, das ist schwierig zu beantworten. Ich würde aber vermuten, dass der beim Notar festgelegte Wert zählt. Sophie

  • hallo @jesse628wallick bitte erstelle ein neues Thema. Und idealerweise schreibst du auf deutsch. viele grüße Sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Junior ist nun bei dir gemeldet. Damit hat die Mutter kein Recht mehr den Unterhalt und das Kindergeld zu bekommen. Weil sie das ja nur als Vertreterin von Junior bekommt. Und da Junior nicht mehr bei ihr lebt, kann sie ihn nicht vertreten. Deshalb hast du Anspruch auf Herausgabe des Titels. Die meldebescheinigung schickst du dem Jugendamt und erklärst, dass die Mutter nicht mehr berechtigt ist Unterhalt und Mehrbedarf zu fordern, da Junior nun bei dir gemeldet ist. Das gleiche machst du …

  • @Maccie Wenn die Betreuung derzeit 10 % Vater 90% Mutter geregelt ist, dann bin ich immer der Meinung, dass dies erst einmal so bleiben soll. Denn für die Kids ist die Trennung schon eine Umstellung. Und wenn dann auch das betreuungsmodell geändert wird, ist das für die Kids eine weitere Umstellung. und ich habe ja erklärt, dass das Wechselmodell nicht automatisch keine Unterhaltszahlung beinhaltet. Aber hier würde ich erst einmal sagen: Trennung und dann schauen, wie es läuft. sophie

  • hallo, bei einem Wechselmodell hebt sich der Unterhalt nicht automatisch auf. Aber wenn die Betreuung bislang nicht paritätisch war, dann wäre das ja eine weitere Umstellung für die Kids. Sophie

  • hallo, wie war die Betreuung der Kids bislang geregelt? Wäre es möglich ein wechselmodell zu etablieren? Bei mir war es damals so, dass ich ausgezogen bin, mit den Kindern, vom Haus in eine Wohnung. Der Vater wollte das Haus nutzen. Aber für die Kids war es völlig okay. Sie blieben in ihrer Schule/kita. Hatten also das gewohnte soziale Umfeld weiterhin. Ich hatte damals 3,5 Zimmer. Jedes Kind also ein eigenes, wie sie es gewohnt waren. In deiner Situation würde ich vermutlich dann im Wohnzimmer …

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, warum macht das die Rückforderung des Titels schwierig? Er hat seinen erstwohnsitz bei dir und deshalb ist die Mutter nicht mehr berechtigt den Unterhalt zu bekommen. Rein theoretisch wäre sie jetzt ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Insofern den Titel zurückfordern, damit nicht unberechtigt daraus vollstreckt werden kann. Sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, das ist doch gut. Und das an die kindergeldkasse senden. Und an die beistandschaft bezüglich der Brille mit dem Hinweis, dass die Mutter aufgrund des nicht-Wohnens von Junior bei ihr nicht mehr anspruchsberechtigt für Unterhalt und sonder/Mehrbedarf ist. der Mutter würde ich schreiben, dass sie ab April keinen Unterhalt mehr für Junior bekommt, weil Junior nicht mehr bei ihr wohnt. das aber nur, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Diesen nun auch zurückfordern. Gibt es keinen unterhaltsti…

  • hallo, dein selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1.600€. Und ganz ehrlich, wie sieht das bei dir mit psychischer Belastung aus? Könnte es nicht sein, dass du, quasizu Erhaltung deiner Arbeitsfähigkeit gezwungen bist, deine Stunden zu reduzieren? schon mal über eine Reha nachgedacht? denn diese langen Jahre, die du auf Eiern gelaufen bist, haben mit Sicherheit auch bei dir ihre Spuren hinterlassen. und natürlich darauf achten, wenn sie nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit fordert, dass die Dia…

  • hallo, da du deiner nochfrau gegenüber nicht gesteigert erwerbspflichtig bist würde ich, jetzt schon auf Teilzeit gehen. Wenn es dann zu einer Trennung kommt, dann ist nicht mehr viel zum verteilen. Und auch jetzt nicht mehr, wenn das Geld knapper wird, ist halt nicht mehr viel da um Kaffee trinken zu gehen. das Haus ist vermutlich bezahlt? und gehört euch beiden? Dann müsste das idealerweise verkauft werden, zumindest darfst du nicht darin wohnen, da es einen wohnwertvorteil bildet. Allerdings …

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, dann kommt ja Bewegung in die Sache. Und die meldebescheinigung von Junior dann an die kindergeldkasse senden mit dem Hinweis, dass das Kindergeld nun an die Großeltern zu zahlen ist…Oder an dich, da du den größten Teil des barunterhalts trägst. sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, blöde Frage, hat Junior überhaupt zwei Brillen bekommen? Wenn der Kontakt jetzt da ist, wäre das doch mal eine Frage wert. Und ich würde, sofern die Unterlagen kommen, weiterhin darauf hinweisen, dass Junior bei den Großeltern lebt. Und deswegen die Mutter gar nicht vertretungsberechtigt ist. Und ich würde an deiner Stelle mit deinen Eltern sprechen, dass sie das bürgeramt anschreiben, dass Junior bei ihnen dauerhaft lebt. Und sie deshalb darum bitten, Junior bei ihnen als Wohnsitz anmeld…

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, vermutlich würde ich nun einen Anwalt beauftragen. Der soll mit Fristsetzung der Übertragung des Sorgerechts zustimmen und auch Junior bei sich abmelden, damit er ordnungsgemäß am Wohnsitz der Großeltern angemeldet werden kann, bei denen er schon seit September 2023 lebt. Und eine Ausübung des Sorgerecht ab Juni ihrerseits ja nicht möglich sei, da sie auswandert und Junior weiterhin bei seinen Großeltern leben wird um seine Ausbildung weiterzuführen. Sophie

  • hallo, grundsätzlich gesteht ja nur Anspruch auf kindergrundsicherung, wenn man staatliche Leistungen in Anspruch nimmt. Wenn die Mutter der Kinder also keine staatlichen Leistungen bezieht, hat sie darauf keinen Anspruch.ergo Unterhalt.kannst du den Unterhalt nicht leisten, dürfte auch weiterhin unterhaltsvorschuss gezahlt werden. Es gibt es aber, so wie ich es verstanden habe, nicht doppelt also Unterhaltsvorschuss und Grundsicherung. die Frage ist doch, gibt es für die Kinder unterhaltstitel?…