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  • Unterhaltsfragen

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, deine jetzige Frau atbeitet? Vollzeit? Teilzeit? Du bist 2 (den Kindern) oder evtl. 3 (wenn deine Frau noch zählt) Personen unterhaltsberechtigt. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus. Berechnet wird das Einkommen wie filgt: jahresnetto+steuererstattung geteilt durch 12 Monate. Dann kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen, da musst du schon was das olg anerkennt, wo das ältere Kind lebt. Dann kannst du 4% zus. Altersvorsorge abziehen, wenn du sie ansparst, …

  • Unterhalt ab 18 Wohnwertanrechnung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ich würde nicht so weit gehen, dass man ab Volljährigkeit die Unterhaltspflicht hälften muss. Aber für jeden Elternteil einen Vollzeitbeschäftigten annehmen. Und dann verteilt sich das ja auch schon anders. denn man darf nicht vergessen, dass der betreuende Elternteil ggf. Aufgrund der Kinder weniger gearbeitet hat und bei der Wahl des Unternehmens eher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen hat als die Karriereleiter. Bestes Beispiel bin ich. Bis zu den Kids haben wir gleichviel…

  • Zuständigkeit Gericht

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, bist du Mitglied im isuv? Sophie

  • Zuständigkeit Gericht

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, frag doch mal bei den Anwälten vor Ort, ob sie Kontaktanwälte in deinem alten Wohnort haben. Die Frage ist auch, was ist alles zu klären: die reine Scheidung, trennungsunterhalt, kindesunterhalt, gemeinsames Haus, strittiger Zugewinn? je weniger Streitpunkte ihr habt, um so weniger stellt ein Anwalt am Gerichtsort ein Problem dar. Sophie

  • Unterhalt ab 18 Wohnwertanrechnung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, kein Gericht wird zulassen, dass sich jemand aufgrund eines Immobilienerwerbs als leistungsunfähig gegenüber dem Kind erklärt. Denn der wohnwertvorteil ist ja Einkommen. Ich würde vermuten, dass sich wohnwertvorteil und kreditrate die Waage halten oder der wohnwertvorteil höher ist. Ansonsten wäre es ja so, dass der Kredit höher ist als das Haus wert ist. Und bei einem solchen nullsummenspiel ist ja dann das eigene Einkommen immer noch da, um es für Unterhalt einzusetzen. Und im mangelfal…

  • Unterhalt ab 18 Wohnwertanrechnung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, im Gegenzug zu der absetbarkeit der Hypotheken bekommt man einen sogenannten wohnwertvorteil angerechnet. Weil du durch das Haus Vermögen aufbaust. Damit steigt dann dein einkommen durch den wohnwertvorteil. Im Gegenzug kannst du die Hypotheken gegenrechnen. Im Zweifelsfall ist der wohnwertvorteil höher als die Hypotheken. Damit hat man dann einen fiktiven einkommenszuwachs. sophie

  • hallo, rein theoretisch kannst du auch den scheidungsantrag mit dem richtigen Datum stellen. Vielleicht sieht der Anwalt das noch nicht als relevant an, da du ihn nicht beauftragt hast? Sophie

  • hallo, wann war denn der trennungszeitpunkt? Gibt es da etwas nachweisliches? Seid ihr vorher beispielsweise gemeinsam in den Urlaub gefahren und darüber existiert eine Rechnung? Ansonsten würde ich ihm den realen trennungszeitpunkt mitteilen und dies auch der Krankenkasse und der beihilfestelle. sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, ich würde mir vom Jugendamt erläutern lassen aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies so sein soll. Sie mögen dir das bitte schriftlich mitteilen. sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    wenn das Kind volljährig ist sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit bekommt es das Kind. In deinem Fall lebt das Kind bei keinem Elternteil. Insofern ist kein Elternteil,berechtigt Unterhalt und Kindergeld zu erhalten, sondern die Personen, wo das Kind lebt und Kosten verursacht. sophie

  • hallo, ich gehe davon aus, dass du bei einem Facharzt in Behandlung bist. Bist du seitdem arbeitsunfähig geschrieben? Dies solltest du machen, damit du beim Arbeitsamt als nicht vermittelbar giltst mit deiner Erkrankung. Sophie

  • hallo, ich würde ihm mitteilen, dass dieser trennungszeitpunkt nicht korrekt ist. Er möge sich doch bitte an den gemeinsamen Urlaub vom bis erinnern. Der trennungszeitpunkt könnte also frühestens der Xx.xx.xxxx sein. War das im letzten Jahr oder in diesem Jahr? ich würde mich an deiner Stelle arbeitssuchend melden. Denn nach dem trennungsjahr/Scheidung musst du imregelfall deinen eigenen Unterhalt erwirtschaften. Hast du Wohngeld etc. Geprüft und ggf. Beantragt? hol dir vom Amtsgericht einen ber…

  • geerbte Immobilie

    AnnaSophie - - Versorgungsausgleich

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    hallo, das ist schwierig zu beantworten. Ich würde aber vermuten, dass der beim Notar festgelegte Wert zählt. Sophie

  • hallo @jesse628wallick bitte erstelle ein neues Thema. Und idealerweise schreibst du auf deutsch. viele grüße Sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, Junior ist nun bei dir gemeldet. Damit hat die Mutter kein Recht mehr den Unterhalt und das Kindergeld zu bekommen. Weil sie das ja nur als Vertreterin von Junior bekommt. Und da Junior nicht mehr bei ihr lebt, kann sie ihn nicht vertreten. Deshalb hast du Anspruch auf Herausgabe des Titels. Die meldebescheinigung schickst du dem Jugendamt und erklärst, dass die Mutter nicht mehr berechtigt ist Unterhalt und Mehrbedarf zu fordern, da Junior nun bei dir gemeldet ist. Das gleiche machst du …

  • @Maccie Wenn die Betreuung derzeit 10 % Vater 90% Mutter geregelt ist, dann bin ich immer der Meinung, dass dies erst einmal so bleiben soll. Denn für die Kids ist die Trennung schon eine Umstellung. Und wenn dann auch das betreuungsmodell geändert wird, ist das für die Kids eine weitere Umstellung. und ich habe ja erklärt, dass das Wechselmodell nicht automatisch keine Unterhaltszahlung beinhaltet. Aber hier würde ich erst einmal sagen: Trennung und dann schauen, wie es läuft. sophie

  • hallo, bei einem Wechselmodell hebt sich der Unterhalt nicht automatisch auf. Aber wenn die Betreuung bislang nicht paritätisch war, dann wäre das ja eine weitere Umstellung für die Kids. Sophie

  • hallo, wie war die Betreuung der Kids bislang geregelt? Wäre es möglich ein wechselmodell zu etablieren? Bei mir war es damals so, dass ich ausgezogen bin, mit den Kindern, vom Haus in eine Wohnung. Der Vater wollte das Haus nutzen. Aber für die Kids war es völlig okay. Sie blieben in ihrer Schule/kita. Hatten also das gewohnte soziale Umfeld weiterhin. Ich hatte damals 3,5 Zimmer. Jedes Kind also ein eigenes, wie sie es gewohnt waren. In deiner Situation würde ich vermutlich dann im Wohnzimmer …

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, warum macht das die Rückforderung des Titels schwierig? Er hat seinen erstwohnsitz bei dir und deshalb ist die Mutter nicht mehr berechtigt den Unterhalt zu bekommen. Rein theoretisch wäre sie jetzt ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Insofern den Titel zurückfordern, damit nicht unberechtigt daraus vollstreckt werden kann. Sophie

  • Sonderbedarf Brille

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, das ist doch gut. Und das an die kindergeldkasse senden. Und an die beistandschaft bezüglich der Brille mit dem Hinweis, dass die Mutter aufgrund des nicht-Wohnens von Junior bei ihr nicht mehr anspruchsberechtigt für Unterhalt und sonder/Mehrbedarf ist. der Mutter würde ich schreiben, dass sie ab April keinen Unterhalt mehr für Junior bekommt, weil Junior nicht mehr bei ihr wohnt. das aber nur, wenn es einen Unterhaltstitel gibt. Diesen nun auch zurückfordern. Gibt es keinen unterhaltsti…