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  • Hallo Vanoschka, wenn Du wegen der Kinder in dem Miethaus bleiben möchtest wäre es doch vielleicht eine Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und den Kinderzuschlag. Für beides gibt es online Rechner und Du könntest daraus ersehen ob Du Anspruch darauf hast. Lg. Hugoleser

  • Hallo Kartoffelspalte, wenn das Kind dieses Auslandspraktikum umbedingt will, gibt es immer noch die möglichkeit die Unterschrift der Mutter durch das Familiengericht zu ersetzen. Das würde ich als allerletzten Notnagel betrachten, da ja dann auch mit Sicherheit Druck durch die KM kommt. LG Hugoleser

  • Hallo fdj, bezüglich des Unterhaltsvorschuss würde ich mal den § 7 einbringen, wonach der Unterhaltsvorschuß nicht zurück zu zahlen ist, wenn der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt der Zahlungen nicht leistungsfähig war oder ist. Das selbe gilt für das JC. LG Hugoleser

  • Hallo Fdj, soweit ich informiert bin, hat sich das JC wenn es Geld für das Kind will in Form einer Abtretungsanzeige an Dich zu wenden. Da hat der Beistand gar nichts mit zu tun und der kann soweit ich weiß auch nicht befreiend für das JC offene Posten eintreiben. Ich würde an Deiner Stelle das JC unter angabe der Daten ( denn die BG Nummer wirst Du nicht haben) nachfragen aus welchem Rechtsgrund der Beistand angebliche Schulden beim JC für das selbe eintreibt bei Dir und auch mitteilen das Du d…

  • Da liegst Du nicht falsch, das musst wirklich in Zuge einer Änderungsklage bzw. Auskunftsklage machen. Bezüglich der Kosten wegen Gericht und Anwalt, Antrag auf VKH stellen.

  • Hallo fdj1989, ich würde die Beistandschaft darüber informieren, das die Verpflichtung des Kindes bzw. der Kindesmutter zur Auskunft besteht und Du, sollte dieser Auskunftspflicht nicht vollständig und beleghaft nachgekommen wird ( Frist würde ich 14 Tage setzen) davon ausgehen musst, das die Bedürftigkeit auf Unterhalt nicht gegeben ist und Du somit die Zahlungen einstellst und das Gericht auf 0,00 € Zahlungen anrufen wirst. Diese Unhötigen Kosten müsste dann das Kind bzw. die Beistandschaft tr…

  • Kuddelmuddel

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Hallo Dreandas, als erstes ist erst einmal festzustellen ob das ältere Kind überhaupt noch Unterhaltsberechtigt ist. Macht es eine Ausbildung oder Studiert es? Wenn nicht bist Du für das ältere Kind nicht mehr Unterhaltspflichtig. Bei Kind zwei ist festzustellen was es macht, Ausbildung oder Studium. Wenn Studium ist Bafög angesagt.Weiter ist ab dem 18. Lebensjahr die KM mit an Bord zw. Unterhalt und das volle Kindergeld ist auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen. LG Hugoleser

  • Hallo franzk., das Ja oder der Richter kann Dir auch dann keinen Nebentätigkeit aufs Auge drücken wenn er in der Nähe der Arbeitstelle wäre. Du kommst mit Deiner Regulären Arbeitszeit und der Fahrzeit auf 47,5 Std. und mehr wie 48 Std. sind laut Arbeitszeitgesetz und laut Urteil BGH nicht zumutbar. Genausowenig wie Du für die restliche halbe Stunde einen Nebenjob finden würdest . Deswegen wird kein Richter oder Ja ein Fass aufmachen.

  • Hallo Bigpuster, ich stelle mal den entsprechenden link von Hauffe ein, da ist das Aktenzeichen mit drin und die Berechnung gut ausgeführt. haufe.de/recht/deutsches-anwal…k_PI17574_HI13005525.html LG Hugoleser

  • Hallo franzk Ich würde dem Jugendamt mal die Rechnung aufmachen und auf das Urteil des BGH verweisen, wonach die Wegezeit zur Arbeitszeit hinzu zurechnen ist. Das sind bei Dir dann 7,5 Std. Wegezeit die auf Deine 40 Std. Arbeitszeit hinzukommen, so wärest Du nur eine halbe Stunde von den maximal 48 Std./ Woche entfernt. Ich glaube nicht das die Herrschaften vom Ja für eine halbe Stunde ein Fass aufmachen werden. LG Hugoleser

  • Hallo franzk ich habe jetzt gerade mal gegoogelt und herausgefunden das die Fahrzeit zur Arbeitszeit bei Unterhaltsberechnung anzurechnen ist. Sind die 1,5 Std. tägl. einfache Fahrt oder hin und zurück? Ich habe jetzt mal das ergoogelte eingefügt. Zur Sicherstellung des Mindestunterhalts ist der Unterhaltspflichtige grundsätzlich verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit auszuüben (BGH XII ZB 111/13). Falls er allerdings bereits im Hauptberuf 40 Stunden pro Woche arbeitet, k…

  • Hallo Maranello, das Bereinigte Netto bedeutet im Unterhaltsrecht, das die Fahrtkosten egal ob zu Fuss, mit dem Fahrrad oder dem Auto zur Arbeit fährst, dann bis zum 21 km, die Km mal 0,30 € ansetzen kannst, diese Summe mal 2 . Wenn Du Arbeitskleidung anziehen musst und der Chef die Reinigung nicht zahlt ,kannst Du die Reinigungskosten auch von Deinem Nettolohn abziehen, genauso wie Berufsbedingte Versicherungen etc. Das bedeutet bereinigung vom Netto. Du mußt Dich mal hinsetzen ob Du mit der 5 …

  • Hallo Florett, erst einmal herzlich Wilkommen hier im Forum. Das volljährige Kind ist verpflichtet seine Bedürftigkeit nachzuweisen und alle Unterlagen zur Berechnung des eventuellen Unterhaltsanspruches ( beleghaft) nach zuweisen. Hierzu gehört auch das Kind die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate und den Steuerbescheid ( bezüglich Steuererstattung oder nachzahlung) der Mutter bei zubringen hat. Wenn Du dich an die KM um Auskunft wendest kann sie das getrost ablehnen, da ab dem 18 Lebensjahr…

  • Schmerzensgeld

    Hugoleser - - Zugewinn / Vermoegen

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    Guten Morgen Kai, ich kenne mich mit Zugewinn nicht so gut aus, bin aber der Meinung, das Schmerzensgeld ( das ja als Ausgleich für einen Körperschaden etc.) gilt und dieses nicht als Vermögen oder Zugewinn gerechnet werden kann ( darf). Es wird auch beim Bürgergeld nicht angerechnet als Einkommen, da ja wie gesagt als Ausgleich für Körperschaden gilt.

  • Unterhalt im SFJ

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Hallo Euklid, ich denke auch das es um die Kosten der Unterbringung geht. Das Jugendamt kann bis zum 21. Lebensjahr beratend tätig werden.

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Hallo Bigpuster, das mit der Anzeige bei der Polizei würde ich der Vermieterin überlassen, indem ich Ihr den Brief der Ra. zeigen würde. Gegebenenfalls kannst Du der Vermieterin ja eine Kopie geben. Stell Dir mal vor die gegnerische Anwältin zeigt Deine Vermieterin beim Finanzamt an, die würde dann ja aus allen Wolken fallen.

  • Hallo Maranello, bei der Angabe der Kosten wegen dem Haus, nicht vergessen, da gehören auch alle Kosten mit rein die ein Vermieter nicht auf die Mieter umlegen kann. lg Hugoleser

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Hallo Bigpuster, ich würde über die Anwältin Deiner Ex schriftliche Beschwerde erheben, in Kopie das letze Schreiben wegen der Vermieterin beilegen als Beweis.

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Da Du dann den Kindergeldberechtige bist, musst Du das Kindergeld beantragen und dann an das volljährige Kind auskehren. Mit dem volljährigen Kind kannst Du auch vereinbaren das Du das Kindergeld behälst um damit den Anteil des Volljährigen an der Miete, Strom, Wasser etc. anteilig zu decken, von den Kosten für Essen etc. reden wir ja nicht.

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    Hugoleser - - Unterhalt

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    Weißt Du den die Zuständige Kindergeldkasse? Wenn ja da dann als Vater die Kindergeldnummer erfragen, gegebenenfalls musst Du den Umzug zu Dir nachweisen per Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.Denn mit dem Umzug zu Dir bist Du der Kindergeldberechtigte.Es gilt der Monat der Antragstellung. Lg