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  • Unterhalts berechnung Volljähriges Kind

    Luke - - Unterhalt

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    Zitat von denisek: „ Habe bisher 387eur bezahlt,für Januar hAtte ich die Zahlung eingestellt,oder muss man anteilig was bezahlen? Er hatte am 10jan.Geburtstag. Wie müsste ich jetzt am besten vorgehen?? “ Hallo denisek, bis zum Vortag der Volljährigkeit ist Kindesunterhalt anteilig zu zahlen - für Januar somit also 9/31 des KU nach Düsseldorfer Tabelle 2018. Falls in deinem Titel der Unterhalt nach Einkommensgruppe 2 festgelegt wurde, wäre der für Januar fällige KU somit in Höhe von 9/31 x 394 € …

  • Mehr Selbstbehalt bei erhöhten Wohnkosten?

    Luke - - Unterhalt

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    Hallo mario2001, die wenigen mir bekannten Urteile (z. B. BGH XII ZR 56/02, OLG Schleswig 15 WF 414/13) befassen sich teilweise oder im übertragenen Sinn mit erhöhten Wohnkosten, aber lediglich im Zusammenhang mit dem sog. Mangelfall. Hierbei wird regelmäßig - und m. E. nachvollziehbar - die Anrechnungsmöglichkeit verneint. Wird jedoch wie in deinem Fall Kindesunterhalt gem. höherer Einkommensgruppen gezahlt, gibt es nach meiner Ansicht ausreichend argumentativen Spielraum, um erhöhte Wohnkosten…

  • Zitat von Dixie22: „Die Steuer wurde von mir mit unterschrieben, ich habe sie jedoch nicht erstellt und auch nicht gesehen. Er hatte mir lediglich das Blatt für die Unterschrift vorgelegt. (...) Habe ich mich auch strafbar gemacht? “ Hallo Dixie22, eine vergleichbare Fragestellung hat der BFH bereits einmal entschieden: IX R 40/00 Zusammenfassung: In eurer gemeinsamen Steuererklärung bist du verantwortlich für deine Angaben, nicht jedoch für die deines Mannes. Mit deiner Unterschrift haftest du …

  • Umgangswochenende nach Ferien beim Kindsvater!

    Luke - - Umgang

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    Hallo Christoph, der Vorteil dieser konsequenten Regelung für die Betreuung eurer Kinder besteht darin, dass ihr eine hohe Sicherheit bei der Terminplanung habt. Durch die eindeutige Aufteilung - an den Wochenenden der geraden Kalenderwochen sind die Kinder bei dir, an denen der ungeraden Wochen bei der Mutter (oder umgekehrt) - seid ihr frühzeitig in der Lage, für das gesamte Jahr abzuschätzen, wie sich diese Betreuungssituation auf andere planbare Termine (Geburtstage, Brücken- und Feiertage, …