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  • Kindesunterhalt - Höherstufung

    predi-ger-many - - Unterhalt

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    Die Hochstufung um eine Stufe, bei nur einem Kind ist kein Automatismus. Gerichte ziehen hier noch ein andere Faktoren heran. Genau deshalb steht in den Leitlinien "i.d.R." im Bezug auf die Hochstufung.

  • Ich habe mir den Thread von Anfang an durchgelesen. Nun ist mir klar warum der Anwalt den Weg über einen Beschluss gehen will. Er will die bestehenden Titel und Zahlbeträge abändern lassen. Denn diese sind zum Nachteil seiner Mandantin und der Kinder. Warum die Kindesmutter keinen Bock hat auf Mitwirkung auf dem JA kann ich auch nachvollziehen. Du sagst immer nur "das geht nicht" und "das geht nicht". Da ist es für sie einfacher über das Gericht als sich den Stress anzutun. Es geht nur um dich. …

  • Zitat von zilpzalp: „Zu meinen Gunsten, wenn er so rechnet, als wäre das Kind schon früher in der nächsten Altersstufe, als es tatsächlich der Fall ist? Damit bekommt das Kind doch schon früher mehr, als ihm zusteht und die anderen Kinder ggf. weniger. Bitte erläutern. “ Der Anwalt hat mit den aktuellen Einkommenswerten gerechnet und da sich durch die Altersgruppe in absehbarer Zeit ändert, hat er mit der neuen Zahl gerechnet. Das macht man so, wenn in sehr absehbarer Zeit Veränderungen anstehen…

  • Zitat von zilpzalp: „Sie hat mich auch noch mal auf den Umstand hingewiesen, daß die Unterhaltsberechnung des Anwalts auf ein Zeitmoment abstellt, daß davon ausgeht, daß a) ein Kind bereits volljährig ist (was im streitgegenständlichen Zeitraum noch nicht der Fall ist) und b) ein weiteres Kind auch vor der Zeit in die nächste Alterstufe schiebt, was den Anspruch der restlichen Kinder mindert. Ich halte euch mal auf dem Laufenden. Mir ist natürlich daran gelegen, die Kosten in der Administration …

  • Hallo, Lernmittel sind im Barunterhalt enthalten. GA kann von dir wegen diesem Thema sicherlich nicht verlangt werden. Viele Grüße Predi

  • Umgangskosten. Wenn ich das im Zusammenhang mit Kindesunterhalt lese, bekomme ich nen Hals.

  • @Clint Es geht nicht darum Unterhalt irgendwie passend zu machen. Es geht vielmehr darum das Prozesskostenrisiko abzusenken. Ein freiwillig erstellter Titel ist nichts Anderes als "unstrittig setzen". Ich hab mit meiner Ex massiv um das Thema BU gestritten. Als der Gegenseite klar war, dass ich in der Lage bin den Streitwert zu senken (durch Zahlung aller Monate auf einen Schlag) ging eine außergerichtliche Einigung ganz fix. Der RA hätte plötzlich keine Lust mehr

  • Tanja, die Berechnung von gegnerischen Anwälten stimmt meist nir. Die wollen ja verdienen. Mein Tipp: Selbst berechnen oder durch eigenen RA berechnen lassen. Dann auf dem JA titulieren lassen. Dann sind meist nur ein oder zwei Stufen zwischen der Titulierung und der Berechnung des gegnerischen Anwalts. Das verdirbt ihm die Lust an Gerichtsverfahren, weil der Gegenstandswert dann nicht mal 1000 EUR ist. Und an solch geringen Gegenstandswerten verdient er fast nix Tipp 2: Wenn man den gegnerische…

  • Ob deine Ex das mit Hilfe des JAs oder RA und ggf Gericht lösen will, ist allein ihre Entscheidung. Ja, das JA macht Berechnungen jeden Tag. Die sind aber keinesfalls immer richtig. Die haben teilweise null Ahnung! Lass es von einem Anwalt berechnen. Dann tituliere das, was er ausrechnet auf dem JA. Wenn du das nicht willst einfach die 1 tituliere. Beides senkt das Prozesskostenrisiko und macht es unlukrativ für den gegnerischen Anwalt. Dein Antrag wird null Chance haben. Wenn ihr VKH zusteht, s…

  • Zitat von Susanne: „Das läßt sich aus dem Urteil nicht herauslesen. Da ging es um eine Tagesmutter. Sobald das Kind einen Kindergarten, Tagesstätte oder Hort besucht, handelt es sich um eine besondere Betreuung, die pädagogisch veranlasst ist. Dann ist der Mehrbedarf zu quoteln. “ Ja, in dem Urteil ging es um eine Tagesmutter. In dem Urteil steht aber auch, dass eine Betreuung nur Mehrbedarf ist, wenn: 1. sie pädagogisch wertvoll ist 2. sie nicht berufsbedingt veranlasst ist Falls Punkt 2 ganz o…

  • Bei dem ganzen Thema gibt es noch einen netten Aspekt. Ich wurde seinerzeit von meiner Ex aufgefordert, dass ich der Kita-Anmeldung zustimme. Da gibt es ein nettes Schreiben, was sinngemäß so lautet: "Wir müssen xxx in der Kita anmelden. Eigentlich will ich das nicht. Aus meiner Sicht sind Kitas Verwahreinrichtungen. Allerdings bin ich am Ende der Elternzeit gezwungen zu arbeiten und das geht nur mit Kita". Nach dem neuen BGH Urteil sind Kinderbetreuungskosten nur Mehrbedarf, wenn sie nicht aufg…

  • Zitat von TanjaW9: „Wenn sie nur bis Mitte 18 Elterngeld bekam, müsste der Betreuungsunterhalt für den Rest des Jahres absetzbar sein (monatsweise Betrachtung). Auch die Höhe des Elterngeldes spielt ne Rolle.... 300 oder Max. Betrag.... . Bei 300 bliebe noch ein kleiner Rest zum Absetzen für die Elterngeld Monate übrig... Rechne den Spaß doch mit Elster einfach durch. Anlage Unterhalt. “ Korrekt ein kleiner Rest wird übrig bleiben. Ich wollte seinerzeit dass sie EG anstatt EGP macht. Das wäre fü…

  • Zitat von TanjaW9: „Apropos: wir geht es denn mit dem Betreuungsunterhalt für Mutti weiter? Ward ihr verheiratet, gibt es einen Ehevertrag? Vielleicht ist der Vorstoß in Richtung Kitagebühren ein Wink mit dem Zaunpfahl... Den Betreuungsunterhalt kannst Du wahrscheinlich sogar in der Steuererklärung angeben oder hat Mutti anderes Einkommen? “ Wir waren unverheiratet. Sie bekam bis Mitte letzten Jahres Elterngeld Plus und Betreuungsunterhalt. Da das als anderes Einkommen gilt, war bisher der Betre…

  • Also zum Jugendamt werde ich glaube nicht gehen und mich beraten lassen. Warum? Dann bekomme ich einen Termin bei genau der "netten Dame", welche mir das Schreiben geschickt hat. Dass diese auch nur ansatzweise korrekt beraten wird, glaube ich kaum. Wenn ich zu nem JA gehe zur Beratung dann in eine andere Stadt. Zitat von torlu: „Existiert gemeinsame Sorge? Klappt die gemeinsame Betreuung? Wie oft hast Du Kontakt zu Deiner Tochter? Das ist viel wichtiger als die Unterhaltspflicht, und das sollte…

  • Sonderbedarf kein IGEL und Sonderbedarf aus IGEL habe ich letztes Jahr gerichtlich klären lassen. Sonderbedarf aus IGEL: Keine Beteiligungspflicht, da medizinisch nicht notwendig. Sonderbedarf nicht aus IGEL: Hatte mich darauf eingestellt, dass ich mich da beteiligen muss. Richter sah das zu meiner Verwunderung anders. Richter hat entschieden, dass ich mich nicht beteiligen muss aufgrund von DDT 10. Ab DDT 6 sei es durchaus der Mutter zuzumuten, dass sie Rücklagen aus dem Unterhalt bildet und So…

  • JA Urkunde - Änderung

    predi-ger-many - - Unterhalt

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    Zitat von TanjaW9: „ Das sehe ich anders. Nach unten abändern ja, aber eben nicht einseitig. Einseitig hieße ja, dass der andere damit nicht einverstanden ist. Und da hat der BGH ganz klar gesagt (in RZ 12): wenn Abänderung nach unten, ist an die Feststellung des Einvernehmes eine strenge Anforderung zu stellen. Das heißt für mich, wenn Du zur Titulierung (= Abänderung nach unten) maschierst, musst Du entweder eine (beglaubigte) Einverständniserklärung des Obhutgebenden oder eben den Obhutgebend…

  • Hallo, ich habe eine fast 3-jährige Tochter. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt wurden letztes Jahr per Anwalt neu geregelt. Aktuell zahle ich DDT 10 + 2000 EUR Betreuungsunterhalt. Ab 03/2019 wird die Kleine eine Kita besuchen. Im April wird sie dann drei Jahre. Die Kindesmutter bekommt also bis April noch Betreuungsunterhalt. Heute ist mir ein nettes Schreiben vom JA in Haus geflattert in dem ich aufgefordert werde, dass ich mich an den Kita-Gebühren beteiligen soll. Das Schreiben beginnt…

  • JA Urkunde - Änderung

    predi-ger-many - - Unterhalt

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    Für mich heißen 11 und 12. Ja, man kann auch nach unten abändern. Allerdings muss dafür Einvernehmlichkeit vorliegen. Heißt in der Praxis: Man kann die JA Urkunde einseitig nach unten abändern lassen. Das JA darf das nicht verweigern. Wenn die Gegenseite damit nicht einverstanden ist, bleibt allerdings der alte höhere Titel in Kraft. Und dann muss man vor Gericht ziehen und auf Abänderung klagen. Oder anders gesagt: Geht theoretisch. Praktisch kaum. Oder sehe ich das falsch? -

  • JA Urkunde - Änderung

    predi-ger-many - - Unterhalt

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    Hallo, ich habe beim JA Unterhalt titulieren lassen. Diese Titulierung kann ich jederzeit beim JA nach OBEN ändern lassen. Nun meine Frage. Muss das JA auch eine Änderung nach UNTEN durchführen? Falls nein, wie wäre da die korrekt Vorgehensweise. Viele Grüße

  • Hallo, ich möchte kurz auf das eigentlich Thema "Wie komme ich zu einer kostengünstigen Berechnung" bzw. "Wie kann ich die Berechnung prüfen eingehen". Also alle Parteien rechnen nicht per Hand, sondern mit meist mit dem Modul "Familienrechtliche Berechnungen" von Beck. Beck bietet das Modul online im Abo-Model an. Das ist nicht preiswert. Allerdings gibt es einen 4-Wochen-Test für 0 Euro Ich gehe immer folgendermaßen vor: 1. Ich bestelle das Modul "Familienrechtliche Berechnungen" testweise 2. …