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  • Partnerunterhalt zuviel gezahlt

    alexios - - Unterhalt

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    Hallo Sopie, der Kindesunterhalt wurde vor zwei Jahren tituliert. Und durch die Unterhaltserhöhung der Düsseldorfer Tabelle würde ich ab 2017 eigentlich mehr zahlen müssen. Und genau diesen Mehrbetrag habe ich nicht bezahlt, um eben dadurch den zuviel gezahlten Partnerunterhalt wieder aufzubrauchen. Aber wie gesagt, das mit dem Kindesunterhalt ist nur die Geschichte. Die eigentliche Frage ist, wie ich den Partnerunterhalt für den einen (halben) Monat zurückbekommen kann. Gruß alexios

  • Partnerunterhalt zuviel gezahlt

    alexios - - Unterhalt

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    Zitat von edy: „Hallo alexios, gab es einen begrenzten Unterhaltstitel? Geht es dir nur um diesen einen Monat? Es gibt Möglichkeiten ( mit nicht allzu großer Erfolgsaussicht) den zu viel gezahlten Unterhalt zurückzufordern. Beachte aber auch, eine Klage kostet Geld. edy “ Hallo edy, für den Partnerunterhalt gab es keinen Titel. Für den Kindesunterhalt schon, allerdings wurde der dort festgelegte Betrag durch die monatliche Reduktion nicht unterschritten. Es geht nur um diesen einen Monat. Was wä…

  • Partnerunterhalt zuviel gezahlt

    alexios - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo liebes Forum, zunächt einmal meine Frage: Wie lange kann ich rückwirkend zuviel bezahlten Partnerunterhalt einfordern und wie gehe ich dabei am Besten vor? Zur Geschichte: Bis zum letzten Jahr, 2017 im Februar, musste ich meiner Ex Partnerunterhalt zahlen. Mitte Februar 2017 wurde unser Kind dann 3 Jahre alt, so dass an seinem Geburtstag der Partnerunterhalt endete, weil meine Ex zu diesem Zeitpunkt auch wieder eine Beschäftigung angenommen hatte. Nun hatte sie mich Anfang Februar 2017 dar…

  • Kitabetreuung während Partnerunterhalt

    alexios - - Unterhalt

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    Hallo zusammen, ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten und die hilfreichen Hinweise. Danke, Gruß Alexios

  • Kitabetreuung während Partnerunterhalt

    alexios - - Unterhalt

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    Hallo, meine ehemalige Partnerin möchte unser Kind in die Kita bringen, wobei der Zeitraum meines 3-jährigen Regelunterhalts an sie noch nicht abgelaufen ist. Mein Verständnis war bisher, dass ich diesen Unterhalt zahle, weil sie wegen der Kindesbetreuung einen Verdienstausfall hat. Wie sieht das jetzt finanziell aus, wenn sie a) während der Kitazeit wieder arbeitet oder b) sogar gar nicht arbeitet? Muss ich mich an den Kitakosten beteiligen, obwohl ich noch vollen Partnerunterhalt zahle? Und mu…

  • Vorgehen bei Ablauf des Partnerunterhalts

    alexios - - Unterhalt

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    Hallo HT, die Kommunikation beschränkt sich leider auf ein Hallo beim Abholen des Kleinen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine mündliche Zusage keinen Wert hat und ich mich darauf keinesfalls verlassen kann. Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Es wird also am besten sein, wenn ich mich selber nach einem freien Kitaplätzen umschaue, um auf der sicheren Seite zu sein. Weiß jemand, ob sie einen Kitaplatz in direkter Umgebung ablehnen kann, falls ich den gefunden habe und sie sich nicht w…

  • Vorgehen bei Ablauf des Partnerunterhalts

    alexios - - Unterhalt

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    Hallo Kurtl, für den Kindesunterhalt habe ich eine Verpflichtung beim Jugendamt unterschrieben, also einen Titel, darum geht es hier aber nicht. Bzgl. Partnerunterhalt gibt es nur das Schreiben zur Berechnung des Unterhalts vom Anwalt der Kindsmutter. Darin ist natürlich ein Startdatum der Zahlungen angegeben, aber keine Ablaufdatum erwähnt. Wenn ich Dich also richtig verstehe, dann müsste die Kindsmutter Ansprüche über den 3. Geburtstag des Kleinen hinaus erneut schriftlich begründen. Sollte ic…

  • Vorgehen bei Ablauf des Partnerunterhalts

    alexios - - Unterhalt

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    Hallo zusammen, momentan zahle ich Partnerunterhalt an die nichteheliche Mutter unseres 2 Jahre alten Kindes. Da ich möchte, dass sie ab dem 3. Geburtstag des Kindes wieder einer Tätigkeit nachgeht, stellt sich für mich die Frage, welche Verpflichtungen ich diesbezüglich habe. Muss ich sie z.B. explizit/schriftlich darauf hinweisen, dass ich von einer Berufstätigkeit ab diesem Zeitpunkt ausgehe, oder ist das selbstverständlich? Und bin ich verpflichtet, mich aktiv nach einer Betreuungsmöglichkei…