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  • Hallo Tanja, zuerst einmal auch dir vielen Dank für die Infos und sorry für die späte Antwort. Also sie ist sich ziemlich sicher, dass der Ex seine Steuererklärung auch so früh wie möglich abgegeben hat. In der Regel schiebt er so Dinge nicht lange nach hinten. Insbesondere, weil es ja hier auch für den Ex um Geld geht, was er vom FA bekommt. Der Widerruf geht aber erst zum 01.01.2020. Das bedeutet, für dieses laufende Jahr kann er den Unterhalt noch nächstes Jahr als Sonderausgaben geltend mach…

  • Die Frist ist leider schon abgelaufen. Wie sollte das dann in der Praxis aussehen ? Also sie hätte die Steuererklärung ohne der Angabe des Unterhalts abgeben können... dann gibt der Ex seine ab mit der Angabe...und dann ?

  • Hallo Tanja, sorry, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Die Frage war letztlich wie sie das am besten mit der Steuererklärung handhaben sollte. Hast du ja quasi beantwortet. Ich dachte, wenn man die Steuererklärung abgibt (hier für 2018), dann muss man da ALLES angeben ?! Wenn sie den Unterhalt nicht angibt und der Ex macht diesen Unterhalt in seiner Steuererklärung geltend, dann kann ihr doch Steuerhinterziehung vorgeworfen werden ?!

  • @AnnaSophie Die Anlage U hatte sie schon vor Jahren unterzeichnet und die gilt ja jedes Jahr, sofern man nicht widerspricht. Wie du auch sagst, wäre dieses Vorgehen des Ex sinnlos. @TanjaW9 Wir reden über das Jahr 2018. Generell weiß ja die Unterhaltsempfängerin nicht wie der Ex das in der Steuererklärung geltend macht. Sie geht halt davon aus, dass er 12 * 330 Euro = 3960 Euro als Sonderausgaben für Unterhalt geltend macht. Somit hatte Sie auch bei Ihrer Steuererklärung für 2018 in der Anlage "…

  • Hallo, ich habe dazu noch allgemein eine Frage... Und zwar, kann es doch theoretisch sein, dass der Ex den Unterhalt nicht als Sonderausgaben sondern als außergewöhnliche Belastungen angegeben hat ?! In diesem Fall kann er ja die Schreiben einfach ignorieren. Aber dann hätte die Frau ja den Unterhalt auch nicht angeben müssen. Stelle ich mir recht blöd vor, wenn man darüber nicht kommuniziert. Aus steuerlicher Sicht eigentlich unlogisch. Die Unterhaltsempfängerin hatte ein Buttoeinkommen von ca.…

  • Hallo AnnaSophie, der Brief wurde nicht per Einwurfeinschreiben weggeschickt, weil er ja letztes Jahr anstandslos gezahlt hat. Ich denke, das wird sie nun zügig nachholen. Und vielen Dank für die Tipps ! Interessant ! Grüße Infinity

  • Hallo zusammen, ich hätte eine Frage dazu, wie Frau vorgehen muss / sollte, wenn der Ex sich weigert den Nachteilsausgleich (Steuern an Finanzamt) zu zahlen ? Letztes Jahr hat der Ex den Nachteilsausgleich nach schriftlicher Aufforderung gezahlt. Dieses Jahr hat die Frau quasi das gleiche Schreiben aufgesetzt und es kam bis jetzt nichts. Die Frist ist jetzt seit einem Monat rum. Ich denke, zunächst sollte Sie vorsorglich die Zustimmung zur Anlage U zum 01.01.2020 widerrufen. Um an das Geld zu ko…

  • Hallo, ich wollte mal ein kurzes Update geben, für die die es interessiert. Sie hat den Vergleich abgelehnt. Die Gegenseite hat mitgeteilt, dass man notfalls gerichtlich erwirken will, dass die monatlichen Zahlungen auf 2 Jahre begrenzt werden. Wird also auf einen Prozess hinauslaufen. Was das Gericht da entscheidet, weiß man natürlich nicht. Der Anwalt meiner Bekannten sagte nur, dass man auch im Hinblick auf die lange Ehedauer ggf. ehebedingte Nachteile nachweisen müsste vor Gericht. Zum Beisp…

  • Hallo, zuerst einmal Danke für die Antworten. Sie hatte während der Scheidung keinen eigenen Anwalt, sondern hat sozusagen einfach nur der Scheidung zugesagt. So blöd es klingt, es ist einfach so.

  • Nein, es gab keine rechtliche Verpflichtung. Es war halt nur mündlich vereinbart worden. Und der Anwalt bzw. die Ex Frau ist eben der Meinung, dass er unter diesen Umständen (Dauer der Ehe.....Alter....) verpflichtet werden kann.

  • Ich denke auch nicht, dass er (bald) in die Heimat geht, wenn überhaupt. Die Renovierung + Einrichtung (nicht Eigentum) der Wohnung hat sich der Ex richtig was kosten lassen. Auch wenn das alleine selbstverständlich nichts zu bedeuten hat. Insgesamt find hier 12.000 viel zu wenig, vor allem wenn man die letzten nich gezahlten Monate bedenkt.

  • Hallo Villa, danke für die Antwort. Ja, das mit der Inverzugsetzung ist in der Tat richtig. Denn es wurde ja nichts vorher geregelt etc... Er "musste" die Zahlungen aussetzen um mit seinem Verhalten zu zeigen, dass er nicht zahlungswillig ist. Das hat er auch seinem Sohn so damals gesagt. Eigentlich blöd so "wichtige" Informationen bei Streitfällen weiterzugeben, aber was sollt´s. Die Bekannte arbeitet weiterhin auf Basis und bekommt zurzeit Hilfe von ihrem Sohn. Er zahlt ihr auch die Krankenver…

  • Hallo Leute, ich möchte euch gerne hier um Tipps / Informationen bitten, da ich da nicht so erfahren bin. Es geht um eine Bekannte (hier schon im Forum wegen Zustimmung zum Realsplitting geschrieben), die seit Mitte letzten Jahres geschieden ist. ANLAGE U nach Scheidung Ihr Ex hat ihr nun ein Vergleichsangebot unterbreitet, mit dem alle anderen Pflichten ... abgegolten werden sollen. Zur Situation: Nach der Scheidung hat er noch 1-2 Monate nachehelichen Unterhalt "freiwillig" überwiesen. Das war…

  • Hallo ! Zuerst vielen Dank für die eure Beiträge. Ich war mit ihr beim FA. Man hat gesagt, wenn die Steuererklärung bis Ende dieser Woche abgegeben wird, dann muss sie nicht das Zwangsgeld zahlen. Also super ! Bei der Gelegenheit habe ich auch mal die Frau wegen dem Nachteilsausgleich gefragt. Auch sie sagte, dass dann in diesem Fall eben die gesamte Steuer vom Ex zu zahlen ist. Ich bin mal gespannt, ob er auf Aufforderung zahlen wird oder wieder zu seinem Anwalt rennt....

  • Hallo, ja, es handelt sich um die Steuererklärung 2014. Krankenversicherung wird erst seit 2015 (nach Scheidung) selbst gezahlt. 2014 war man noch beim Ex versichert... Wer berechnet eigentlich den entstandenen Nachteil korrekt ? In diesem Fall handelt es sich ja wirklich um eine "einfache" Steuererklärung, da es hier keine sonstigen Einnahmen / Ausgaben gibt. Hier wird auch daher nur der Unterhalt angegeben. Theoretisch ist ja dann die gesamte zu zahlende Steuer (in diesem Fall zeigt das Steuer…

  • Hallo Susanne, genau darum geht es noch. Mir war bewusst, dass da eine abgegeben werden muss. Allerdings war ja bis Ende November gar nicht klar (wegen Realsplitting). Wahrscheinlich spielt das auch keine Rolle... Mal sehen was der SB morgen sagt... Ja es ist ein Minijob der nur pauschal versteurt wird und wurde. Wer ist eigentlich in der Nachweispflicht hinsichtlich der Höhe der Bezüge ? Angenommen der Ex hat belegt wie viel er gezahlt hat, sie aber kann die Eingänge nicht belegen ?!

  • Hallo zusammen ! Eine Bekannte wurde im April 2015 geschieden und hat im November dem Realplitting zugestimmt. Bis dahin wurde die Steuererklärung selbstverständlich immer zusammen abgegeben. Im Dezember 2015 bekommt die Bekannte Post vom FA mit Steuernummer für die Steuererklärung. Vor wenigen Tagen erhielt sie plötzlich Post vom FA mit Zwangsgeld, weil sie eine Frist bis xx Januar nicht eingehalten hat die Steuerklärung abzugeben. Es kam aber nie Post vom FA mit der Aufforderung und einer Fris…

  • ANLAGE U nach Scheidung

    infinity - - Unterhalt

    Beitrag

    Zuerst sagte er anfang der Woche "das hat mir zu lange gedauert ich nehme nichts mehr an und werde dagegen vorgehen....". Und zuletzt kam er an und sagte "ich nehme das Schreiben doch an....". Aber klar, dass er auch Nachteile (Krankenversicherung) ausgleichen muss, davon wusste er nichts und glaubt das bis jetzt nicht angeblich... Eine andere grundsätzliche Frage... Angenommen in paar Wochen kommt Post vom Finanzamt und Krankenversicherung wegen Nachzahlung...und er zahlt nicht auf Aufforderung…

  • ANLAGE U nach Scheidung

    infinity - - Unterhalt

    Beitrag

    Vielen Dank noch einmal !! Dann ist ja die Angelegenheit erst mal geklärt und ich bin gespannt...

  • ANLAGE U nach Scheidung

    infinity - - Unterhalt

    Beitrag

    Vielen vielen Dank !!! Muss man im ersten Satz eine Summe nennen ? "ich stimme hiermit dem begrenzten Realsplitting in Höhe von max. der Summe der von mir im Jahr 2014 empfangenen Unterhaltsleistungen zu" Denn er gibt z. B. in der Anlage U ein paar Hundert Euro mehr an als sie tatsächlich überwiesen hat. Und so könnte er ja auch alles mögliche angeben.