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  • Hallo liebes Forum, bei mir haben sich zeitnah gleich 2 Änderungen ergeben: -Mein 14 Jahre altes Kind lebt jetzt bei seiner Mutter und Ihrem neuen Ehemann. -Mein Arbeitgeber hat mir nun auch noch meinen Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt. Ich war bisher zusätzlich zur Angestellten-Tätigkeit als Freiberufler selbstständig und plane dies nun z.B. als nicht beherrschender angestellter Geschäftsführer einer noch zu gründenden GmbH zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit zu machen. Die Gewinne werden s…

  • Hallo liebes Forum! Die Berechnung des Unterhalts es ist irgendwie eine never ending story ☹ Ich würde euch gerne um eure Unterstützung bitten: Rahmenbedingungen: Der gemeinsame Sohn wird seit nunmehr sieben Jahren im echten Wechselmodell betreut. Der Vater ist alleinerziehend, die Mutter verheiratet mit einem Rentner. Die Mutter meinte, dass sie zu wenig Kindesunterhalt bekommt. Sie war beim Jugendamt und das Jugendamt hat ausgerechnet, dass sie 70 € zu bekommen hat. (Die Sachbearbeiterin schie…

  • Hallo zusammen! Meine Ex bezieht demnächst Sozialleistungen und hat mich gebeten ihr nachehelichen Unterhalt in Bar zu geben. Wenn ich in einem Jahr die Steuererklärung mache, wollte ich den Unterhalt aber mittels Reallohnsplitting (oder wie das auch immer heisst) absetzen. Ist es für mich ausreichend, wenn ich mir monatlich eine Quittung geben lasse, in der mir der Empfang des nachehelichen Unterhalts bestätigt wird? Ob sie den Unterhalt irgendwo angibt oder nicht ist nicht meine Sache. Mich br…

  • Hallo liebes Forum! Mittlerweile (seit04/2016) sind meine Exfrau und ich geschieden. Wir hatten zu Jahreswechsel 2015/2016 einen Versöhnungsversuch, der leider gescheitert ist. Ich meine unser Versöhnungsversuch genügt den Anforderungen für eine erneute steuerliche Zusammenveranlagung. Dies möchte ich dem Finanzamt nun mitteilen, bin mir aber unsicher wie ich das erfolgreich anstelle. Anbei mein Entwurf des Schreibens an das zuständige Finanzamt. Ich möchte dem Finanzamt zum Schutz unserer Priva…

  • Hallo zusammen! Ich verstehe nicht ganz, wie ich mögliche unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen soll: Als aussergewöhnliche Belastung muss meine ex die Zahlungen nicht versteuern. Höchstbetrag ist 8008€. Als Sonderausgabe muss meine ex die unterhaltszahlungen versteuern, ich muss ihr diesen Nachteil auszahlen. Höchstwerte ist 13.805€. Ich habe brutto 4762€ pro Monat. Meine ex 650€ Umschulungs Geld vom Arbeitsamt + 50€ Praktikumsvergütung + 80€ Fahrtkosten + 100€ Babysitter kosten. Frage:…

  • Hallo Frau Glück im Moment verstehe ich mich sehr gut mit meiner Exfrau. Ich sehe zumindest Chancen mich direkt mit Ihr zu einigen. Meine Ex sieht auch, dass Ihre Anwältin wohl überzogene Forderungen hat, aus dem Interesse an einem Streit Geld zu verdienen. Ich kann ja erst mal probieren vernünftig mit Ihr zu reden. Und nach der Scheidung können wir solche Dinge dann notariell fest machen. LG!

  • Hallo zusamen, also unterschrieben habe ich dem Anwalt gar nichts. Ich wollte eigentlich in meinem letzten Gespräch nur fragen, ob der zeitlich beschränkte Verzicht auf Versorgungsausgleich aus dem Ehevetrag bestand hat. Darum ging es dann auch und er hat ein Schreiben ans Amtsgericht bezüglich des Versorgungsausgleiches erstellt. In dem Gesprächstermin habe ich Ihm gesagt, dass ich nach der Scheidung meiner Frau bis zum Ende Ihrer Ausbildung weiter 500€ monatlich zahlen will. Das fand er einen …

  • HALLO zusammen! Ich möchte den nachehelichen Unterhalt OHNE Anwalt direkt mir meiner (noch) Ehefrau Anwalt regeln. Ich habe das Gefühl an einen besonders geschäftstüchtigen Anwalt geraten zu sein. Ich wollte gestern nur das weitere Vorgehen besprechen und der Anwalt hat gleich angedeutet, dass er auch den Nachehelichen Unterhalt für mich regeln möchte. Soll ich Ihm jetzt gleich für mein Anliegen folgende Email schreiben: "Sehr geehrter Herr ....., den nachehelichen Unterhalt möchte ich direkt mi…

  • Hallo, Dieses ganze Gezanke ums Geld macht mich so fertig und raubt mich so viel Kraft...

  • Hallo ( ist das denn so schwer? ) Ihre Anwältin möchte das Maximum für sie rausholen. Wenn sie sie fragt, wird die geg. Anwältin wahrscheinlich vor Gericht die Ungültigkeit des Ehevertrages verstreiten wollen.

  • Hallo, Ich habe eben mit dem Anwalt telefoniert. Die erste Zahlung rechnet er für den Trennungsunterhalt ab. Da wir über den Nachehelichen Unterhalt gesprochen haben, möchte er hierfür nochmal eine Geschäftsgebühr und Vergleichsgebühr haben. Das ist alles so sch... teuer. Ich wusste vorher auch ohne den Anwalt, dass ich der Ehefrau monatlich 500€ zahlen werde. Das hat er mir nun bestätigt, dass ich Ihr das ruhig mal vorschlagen soll und zack, 1700€ in Sack. Wird dass wenigstens auch zu 50% auf d…

  • Hallo, ich würde den Vertrag gerne aufrecht erhalten. Zumindest den zeitlich beschränkten Verzicht auf Versorgungsausgleich. Den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt hätte ich natürlich auch gerne.

  • Hallo Frau Glück Nein, es ging sofort los und ich wurde nach Zahlen, etc ausgefragt. Dabei habe ich es versäumt zu fragen. Hab mich auch über mich geärgert. Dass mit dem Streitwert und den Tabellen wusste ich. Wieviel der aussergerichtlichen Honorare wirs denn auf das Gerichtsverfahren angerechnet - 50%?

  • Hallo, ich bin noch im Trennungsjahr, 16.Monat Nach zwei Treffen, einem Schreiben und zwei Telefonaten mit meinem Rechtsanwalt habe ich eine Rechnung für außergerichtliche Tätigkeit bekommen. Streitwert war die Höhe des Unterhaltes (Kind und Frau). Rechnungsbetrag 808€, was ich für den geringen Zeitaufwand des RA viel finde, aber ich habs bezahlt. Gestern (nach der Rechnung) war ich nochmal beim RA und wir hatten die weitere Vorgehensweise der Scheidung besprochen. Insbesondere inwieweit unser E…

  • Ich war eben beim Anwalt: Er sieht unseren Ehevertrag von 2007 nicht mehr bindend. Er erzählt dann immer was von einer Rechtsrefom... Trotzdem beantragt er jetzt bei Gericht den zeitlich beschränkten Verzicht. Nur die Zeiten der Kindsbetreuung zu Hause sollen ausgeglichen werden. Ist es denn so, dass der Ehevertrag nicht gilt? "Villa" meinte ja, er gilt. Mit recht?

  • Nein. Wurde er nicht. Hat das mein Rechtsanwalt oder ich evtl. versäumt? Der Ehevertrag alleine bringt ja nichts ohne die Angaben zur Kindsbetreuung... Und diese Zeiten müssen ja auch von beiden Parteien einvernehmlich abgestimmt sein.

  • Hallo, Achso, also der Scheidungstermin wird in 2015 sein. Aber in den Schreiben des Versorgunsausgleiches steht für das Ende der Ehe das Datum der Beantragung der Scheidung. (Ende 2014) Vielleicht sollte ich darauf hinwirken, dass die ganzen Versorgungsträger die Ansprüche auch für die 3 Jahre Elternzeit gesondert ausweisen.

  • Hallo, Bei meiner Frau und mir stet bald der Scheidungstermin an. Wir haben vor Eheschliessung einen Ehevertag geschlossen. Zum Versorgungsausgleich haben wir folgendes vereinbart: "Zeitlich beschränkter Verzicht auf Versorgungsausgleich Dieser Verzicht soll nicht gelten für Zeiten, in denen einer der Ehegatten familienbedingt oder aus anderen Gründen mit Zustimmung des anderen nicht erwerbstätig war...." Unsere Rahmenbedingungen: Wir waren 7 Jahre verheiratet. 2007 bis 2014. 2009 wurde ein geme…