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Also wenn ich das lese dürfte, ja keine keine/er der/die Unterhalt bekommt diese Steuerklasse haben. Sie sind nicht Verantwortlich für das materielle und das immaterielle teilen sie sich. Damit hat der unterhaltspflichtige und Umgang habende einen viel größeren Anteil am Kind. Oder sehe ich das falsch? Die Definition von Alleinerziehend passt für mich auf beide Elternteile. viele Grüße
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Hallo, ja ich brauche zur Nebenwohnungsanmeldung die Zustimmung der Mutter. Daran wird es wohl scheitern? viele Grüße Mario
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@MaxMustermann ja ich mag den Begriff Alleinerziehend auch nicht. Sollte wohl eher getrennt erziehend heißen. Ob es gefühlt gerecht ist, den unterhaltspflichtigen Elternteil wie Single ohne Kind zu behandeln oder nur wenig Umgang haben zu dürfen oder von der Mutter vom Umgang ganz ausgeschlossen zu werden ist eine andere Diskussion. Beide Eltern gleichberechtigt zu behandeln und zu unterstützen sollte Aufgabe des Staates sein. Davon sind wir aber weit entfernt. Im von dir angegebenen Link zum An…
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Wenn es im Wechselmodell geht, dann sollte es doch auch mit anderen Betreuungsanteilen gehen. Das Steuerrecht unterscheidet ja nicht zwischen 50, 40, oder 30 % Betreuung. Es fordert nur einen Haupt- oder Nebenwohnsitz. Auch bin ich als Unterhaltszahler gesetzlich verpflichtet mein Einkommen auch steuerlich zu maximieren. Danke Mario
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Verwiesen wird auf diesen Kommentar. Das klingt so als wenn ich die Steuerklasse 2 haben könnte. haufe.de/finance/haufe-finance…sk_PI20354_HI2425045.html Konkurrenzklausel zugunsten des Kindergeldberechtigten Wenn das Kind bei Mutter und Vater mit (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz gemeldet ist, erfüllen beide Elternteile die Voraussetzungen für die Steuerklasse II. Der Freibetrag von 1.908 EUR soll aber nur einmal berücksichtigt werden. Das Gesetz ordnet in diesem Fall den Steuerentlastungsbetrag dem…
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Hallo, ich habe vor kurzem in einem anderen Forum gelesen, das unter bestimmten Umständen Unterhaltspflichtige auch in Steuerklasse 2 wechseln können. Ist das so? Details: Ich bin seit mehreren Jahren unterhaltspflichtiger Vater (DT 6). Mein Kind (12) kommt regelmäßig jedes zweite WE und hälfte der Ferien zu mir. Die Scheidung ist 4 Jahre her und die Mutter ist seit 3 Jahren neu verheiratet. Verhältnis zur Mutter ist sehr schlecht. Aktuell bin ich in Steuerklasse 1 und habe einen halben Kinderfr…
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Hallo, Der gerichtliche Weg ist in der Regel erfolgreich. Geht sogar ohne Anwalt, aber ohne Erfahrung würde ich das nicht allein machen. Es gibt noch die Möglichkeit einen Beistand anstatt Anwalt mitzunehmen (wird beim ISUV nicht so gern erzählt, gibt auch andere Vereine). Du solltest aber mehr als ein Wochenende einfordern. Zum Beispiel Wechselmodell wenn du das realisieren kannst oder zumindest Umgang von Freitag nach Schule/Kindergarten (du holst ab) und hinbringen am Montag morgen. Das reduz…
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Hallo, Weiter oben gab es ja eine Diskussion welche Stufe zu zahlen sei. Was zahlt er denn jetzt? Bei unverändertem Einkommen muss er nur eine Stufe weniger zahlen. Ich hoffe sie haben das beachtet. Siehe auch isuv.de/kindesunterhalt-lohnt-sich-eine-abaenderungsklage/ und die Musterschreiben dazu facebook.com/hashtag/einverneh…terhalts?source=feed_text Wenn der Vater eine Abänderungsklage erwirkt müssen sie die Kosten tragen, da die Abänderung berechtigt ist. Es wäre also ratsam sich einvernehml…
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Auslegung "Ferienwoche"
BeitragHallo, ein ähnliches Thema hatte ich auch. Bei mir stand in der zweiten Hälfte und da wurde gestritten wann der Wechsel ist. Sollte natürlich zu meinem Nachteil sein. Also immer konkrete Zeiten festlegen. Es gibt keine allgemeine Regelung dazu. Achte auf gleiche Anteile. Meine Hex hat versucht das zu verhindern und meinen Anteil einzuschränken. Ich würde versuchen eine Absprache mit der Mutter zu treffen. Schreibe ihr du verstehst das so .... Ich würde Abholung von der Schule am letzten Schultag…
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Zitat von Villa: „- Auswirkungen der DT 2018: - Bei Zahlbeträgen gemäß der unteren Einkommensgruppe ist eine Abänderung aufgrund der künftigen DT auch dann möglich, wenn die Wesentlichkeitsgrenze von 10% nicht erreicht wird (Begründung siehe Clints Ausführungen oben). Anmerkung des Referenten: Möglicherweise entscheiden die OLG nicht einheitlich. - In den höheren Einkommensgruppen regelt sich die Unterhaltsänderung über die künftigen Zahlbeträge. “ Also ich verstehe das immer noch nicht. Hier wä…
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Vielleicht könnte der ISUV als Verband der Unterhaltspflichtigen hier mal etwas Aufklärungsarbeit leisten? Es geht ja nicht um Einzelfälle sondern um die Mehrheit der Unterhaltszahler in D. Es sind auch nicht nur wenige EUR sondern das gilt ja meist viele Jahre und für ein oder mehrere Kinder. Da können dann schon viele tausend EUR zusammenkommen. Eine Erhöhung der Zahlbeträge wird immer sofort wirksam. Wenn es aber mal eine Änderung der Einstufung kommt, geht nichts? Wie soll man sich Verhalten…
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Ich habe mal in der DT gelesen. Dort steht: E. Übergangsregelung Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 01.01.2008). Was bedeutet das? Wird automatisch die Einstufung geändert?
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Hallo, ich habe hier gelesen: mainz-kwasniok.de/düsseldorfer-tabelle-2018/ Das Mann eine Abänderungsklage einreichen müßte. Da haben die Gerichte aber ganz schön zu tun in den nächsten Monaten. Weiß jemand wie viel eine Abänderungsklage kostet? Wir dann die KM mit beteiligt, wenn sie sich vorher weigert einer Anpassung zuzustimmen? Ich frage auch mal meinen Anwalt. Mein Verfahren läuft gerade.
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Da sehe ich aber ein großes Problem. In meiner (und wohl vieler anderer) Jugendamtsurkunde ist aber die Stufe bzw der Prozentsatz angegeben (Bsp Stufe 3, 110%) Das sind bei einem Nettoeinkommen von 2000 EUR 2017: Stufe 3, 110% ergeben 377 EUR 2018: Stufe 3, 110% ergeben 383 EUR Aber die Einkommensgrenzen sind verschoben. Mit 2000 EUR müßte ich ja 2018 in Stufe 2 eingeordnet werden und nur 366 zahlen. Kann ich aber nicht, da die Jugendamtsurkunde ja die Stufe angibt. Kann ich das überhaupt ändern…
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Hallo, falls das mit den Kreditraten noch aktuell ist. ich hatte auch das Thema. Nachdem ich aus dem Haus ausgezogen war, wohnte meine Frau mit den Kindern noch im Haus. Ich habe die Kredite allein bezahlt, sie hat sich geweigert einen Anteil zu übernehmen und auch keine Nutzungsentschädigung gezahlt. Mein Anwalt hat mir ein Verfahren zum Gesamtschuldnerausgleich empfohlen. Das habe ich auch gemacht aber die Frau hat die Gerichtsverfahren zwei Jahre lang verschleppt. Letztlich ist es zu einem Ve…
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Hallo Giraffe, ich hoffe du bist dir bewußt, das du deinen Ex finanziell auf Hartz 4 Niveau bringst. Frau kann natürlich alles fordern, was die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung so hergibt, aber ob das im Interesse der Kinder ist? Du wohnst noch in seinem Haus, zahlst du da auch Miete/Nutzungsentschädigung an ihn? LG mario2001
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Fängt Trennungsjahr von vorne an
BeitragBei meiner Scheidung am Freitag hat die Richterin auch nach der Trennungszeit gefragt. Sie äußerte sich auch, das eine kurze Versöhnung ( bis 3 Monate) das Trennungsjahr nicht unterbricht. Ein Scheidungsantrag kann die Trennungszeit von einem Jahr auch früher beenden. Du mußt aber drauf achten, das die Scheidung rechstkräftig gestellt wird und nicht verschleppt wird durch VKH o. ä. Ich verweise auf den Beitrag von Edy Ein Versöhnungsversuch von ca. 3 Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht.
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Hallo, Ich habe zwei Kinder (8 nd 13) und zahle Kindesunterhalt (aktuell DT 4. Stufe). Ich habe eine Wohnung (3 Zimmer inkl. Kinderzimmer). Die Warmmiete ist 1000 EUR im Umland von Frankfurt. Im Kindesunterhalt werden 380 EUR warm angerechnet. Das ist weit von der Realität entfernt. Ich habe an einigen Stellen gelesen, dass ein erhöhter Selbstbehalt angerechnet werden kann. Gibt es da entsprechende Gerichtsentscheidungen als Referenz? Danke
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Hallo Annett, Ich finde es sehr gut, das ihr beide ein Wechselmodell lebt. Mir war das leider nicht vergönnt. ich habe auch schon solche Situationen erlebt. Bei dem Alter der Kinder ist es vielleicht nicht mehr angebracht alles über ihre Köpfe hinweg zu entscheiden. Bedenke, was hättet ihr gemacht, wenn ihr noch in einer intakten Beziehung wäret? Zur Hochzeitsfeier fahren oder die Reise? Was ist für das Kind interessanter und wichtiger? Hochzeitsfeier oder Reise? Ansonsten würde ich diese Situat…
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Umgang Gericht ist das rechtens?
BeitragHallo, ähnliches kann ich auch bestätigen. Die Gerichte bestätigen höchstens Umgang der schon bestanden hat. Ich habe zwar mit meiner Verfahrensbeiständin gute Erfahrung gemacht, aber letzlich hat es auch nichts gebracht. War dein Kind mit bei der Verhandlung? Hat die Richterin es befragt? Du solltest versuchen, ein Wochenende alle 14 Tage zu bekommen. Bei mir haben die Umgangsklagen ca. sechs Monate gedauert. Das Problem ist, das die Kinder in die Loyalitätsfalle getrieben werden. Sie können si…