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  • Hallo, das familiengericht hat mir geraten, insolvenz zu beantragen. das dauert lang. der alte titel ist immer noch in der zwangsvollstreckung, es wird bis zum sozialhilfesatz gepfändet. ich habe mal gelesen, dass das aber nur bis max. 1 jahr nach ende der uh pflicht möglich ist. irre ich mich ? liebe grüsse

  • Guten Abend forum, ich habe eine konkrete frage zur Zwangsvollstreckung von UH Rückständen. Das familiengericht hat die unterhaltspflicht für das volljährige kind zum 31.8.14 aufgehoben. wie lange können die unterhaltsrückstände noch in den vorrechtsbereich des § 850d gepfändet werden ? danke im voraus für ihre antworten.

  • Zitat von _Ernst_: „Hallo 22ku22, ich weiß ja nicht von wem diese Auskünfte kamen, in diesem Thread wurden die Fragen durch Edy,Hochtief und mir nicht so beantwortet! Daher nochmal zu Deinem letzten Post: 1. NEIN, In der ZV spricht man von einer Pfändungsfreigrenze; Diese steht bei Unterhaltspfändungen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 2. NEIN, 1.200 Euro ist der Selbstbehalt bei nicht priviligierten Kindern und hat nichts mit Pföndungen zu tun 3. Der "normale" Pfändungsfreibetrag kann bea…

  • guten tag liebes forum, habe hier ein etwas schwieriges thema, es geht um die vollstreckbarkeit rückständiger unterhaltsforderungen, wie mir mitgeteilt wurde, unterliegen rückständige unterhaltsforderungen den normalen pfändungsgrenzen, je nachdem was in dem pfüb stand, können diese angehoben werden. in dem massgeblichen pfüb wurden unterhaltsrückstände und laufende verpflichtungen zusammengefasst, nun besteht keine uh pflicht mehr, da das familiengericht diese aufgehoben hat. muss nun der pfüb …

  • guten tag forum, das familiengericht hat mittlerweile meine unterhaltspflicht für das kind aufgehoben. die zwangsvollstreckung läuft weiter, mit den alten grenzen.... was kann ich jetzt beantragen ? vielen dank im voraus für die antworten.

  • Ihr sprecht mir aus dem Herzen!

    22ku22 - - Forum intern

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    hallo manfred, da drücke ich dir die daumen, habe auch eine schwere unheilbare erkrankung, leider streichen sie mir alles runter und ich muss mir sprüche anhören wie -- "ja dann müssen sie jetzt ganz schnell wieder gesund werden und arbeiten gehen" --- hoffe, dir bleibt das erspart. viele leute haben einfach kein einfühlungsvermögen

  • hallo nochmal, ich kann mit pflichtwidrig etc... nichts anfangen. ich bekomme staatliche leistungen und davon soll ich fürs kind zahlen. der staat gibt mir aber die beträge nicht frei und ich soll dann beweisen, dass ich nicht schuldig bin ? welche pfändungsgrenzen gelten denn nun für rückständigen unterhalt, meine rechtsanwältin sagt, es werde weiter bis auf 770 euro gepfändet, die grenze ist aber wohl doch zur zeit bei 1049 euro ? vielen dank und einen sonnigen sonnentag sonntag noch

  • hallo susanne, die erwerbsminderung ist 100 prozent. auch einer stundenweisen tätigkeit stimmen die ärzte nicht zu . ich wüsst aber nun doch gerne noch eine antwort auf meine frage von heute mittag vielen dank im voraus und einen schönen sonnigen sonntag noch.

  • Zitat von edy: „Zitat von _Ernst_: „Hallo 22ku22, ich weiß ja nicht von wem diese Auskünfte kamen, in diesem Thread wurden die Fragen durch Edy,Hochtief und mir nicht so beantwortet! Daher nochmal zu Deinem letzten Post:“ Zitat von _Ernst_: „1. NEIN, In der ZV spricht man von einer Pfändungsfreigrenze; Diese steht bei Unterhaltspfändungen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 2. NEIN, 1.200 Euro ist der Selbstbehalt bei nicht priviligierten Kindern und hat nichts mit Pföndungen zu tun 3. Der "…

  • Hallo liebes Forum, wie ist das denn nun mit der ZV , läuft diese nach dem 18. Geburtstag "automatisch" weiter ? Oder muss der Volljährige nun eine eigene ZV einleiten ? Habe mal gelesen, dass es nicht rechtmässig ist, daß die ZV aus der Minderjährigkeit automatisch weiterläuft (wie so oft angenommen ) Könnte mir da jemand nochmal was genaueres zu schreiben ? Danke im Voraus LG 22ku22

  • aha, danke. Also kann ich beantragen, daß die normalen Pfändungsgrenzen gelten, wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist und ich muß dann nachweisen, daß ich nicht absichtlich krank geworden bin ? Wenn ich erwerbsunfähig bin, darf ich nicht arbeiten gehen, erst wenn der Arzt das erlaubt. Also muß ich ein Attest vom Arzt einreichen, daß ich zusätzlich zu der EU noch arbeitsunfähig bin, sonst gilt weiterhin die alte Pfändungsgrenze aus dem PfüB ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

  • ja, zu den pfändungsgrenzen gibt es 3 verschiedene auskünfte, die ich bekommen habe. 1. in der ZV bleibt bei 770 bzw. 800 selbstbehalt 2. es wird auf 1200 hochgesetzt 3. die normale pfändungsgrenze von 1050 gilt meine rechtsanwaltin weiss es im übrigen gar nicht..

  • Hallo Hochtief, danke für die Info. Wieso denn pflichtwidrig, der Titel war in der ZV bzw. ist es noch. Ich bin EU Rentner und kann nur das zahlen, was die BfA mir auch gibt ! Ein pflichtwidriges Verhalten war nie erkennbar. Welche Grenzen gelten denn nun für die Unterhaltsaltschulden ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten

  • danke für die antwort. wissen sie auch ob es sinn hat, falls eine insolvenz geplant ist, die alten unterhaltsschulden mit in die inso zu nehmen ? denn dann würden sie ja unter die normale pfändungsgrenze fallen, nicht unter die des alten pfüb aus der minderjährigenzeit ... richtig ?

  • Hallo vielen Dank für Eure Antworten. Also, nun tritt folgender Fall ein, das Kind ist 18 und der SB wurde vom Familiengericht auf 1200 Euro ab dem Ende des Schuljahres heraufgesetzt. Es sind alte Unterhaltsschulden noch in der ZV, der Selbstbehalt dort beträgt 800 Euro. Frage: Wird, obwohl der SB nun 1200 ist, weiter bis 800 Euro gepfändet ? Für Unterhaltsschulden gelten doch die normalen Pfändungsgrenzen nach ZPO ....

  • Zitat von jaja: „Hallo, habe zwei Fragen bzg. der Pfändung meiner Rente wegen Kindesunterhalt. Zum einen wird immer noch alles über 770€ gepfändet. Ist dieser Betrag nicht erhöht worden ? Sehr wahrscheinlich habe ich bis zum 18. Geburtstag alle Unterhaltsrückstände bezahlt. Im letzten Gerichtsbeschluss steht, das mein Sohn, wenn er 18 ist eine Abänderung beantragen kann. Was heist das ? Das ich, falls er das nicht macht bis zu meinem Tod gepfändet werde ? oder das die Pfändung ausläuft ? Die Höh…

  • welche pfändungsgrenzen gelten denn für alte unterhaltsschulden aus der minderjährigkeit ?

  • laufende oder rückständige unterhaltsschulden ? das kind ist 18 und mit der schule fertig. also selbstbehalt 1200 euro. bis wohin können denn die --- rückständigen/alten ------ unterhaltsschulden aus der zeit der minderjährigkeit gepfändet werden ? wie früher bis auf 770 runter ?

  • also die pfändungsfreigrenze wäre dann die normale für eine person von zur zeit 1049,- euro ? oder gelten für rückständige kindesunterhaltsschulden andere pfändungsgrenzen, zum beispiel die das vollstreckungsgericht früher bei der laufenden pfändung bei der früheren minderjährigkeit festgesetzt hat ?

  • DAS KIND HAT DIE ALLGEMEINE SCHULE BEENDET, dass heisst, abitur bestanden, letzter schultag 11.4. , ausgabe abizeugnisse: 24.6.2014 also ist es nicht mehr privilegiert, richtig ? also selbstbehalt 1200 euro, richtig ? und was ist mit den unterhaltsrückständen, für die bisher der selbstbehalt 770 euro galt ? können die weiterhin vollstreckt werden? kann der elternteil die herausgabe des alten titels und des pfüb beantragen ? gilt für die rückständigen beträge 770 oder 1200 ? boa hilfe....