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  • Hallo Hajo, um sicher zu gehen, dass ich dich richtig verstanden habe: Du erwartest hier im Forum ernsthafte Tipps, wie du deiner Frau eigentlich zustehende Gelder entziehen bzw. verweigern kannst. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Du baust ein Haus und bezahlst es fast vollständig während der Ehezeit ab, d.h. deine Frau arbeitet somit zur Hälfte so hart wie du und zahlt somit zum gleichen Teil das Haus ab und als Dank soll sie davon nichts haben und du verdienst dir mit Trickerseien eine …

  • Hallo Edy, das stimmt hinsichtlich des Eigentums. Trotzdem fließt der Wert in das Endvermögen beim Zugewinn mit ein. Das Kuriosum wird hier gut beschrieben: anwaelte-du.de/download/Hausratsteilung.pdf (Seite 2 rechts unten). Gruß Der Einzelfallprüfer

  • Hallo Hajo, vielleicht verstehst du unter Alleineigentum auch etwas anderes. Dein Alleineigentum sind die Dinge, die du schon vor der Ehe besessen hast. Diese haben auch keinen Einfluß auf dein Endvermögen (Stichwort Zugewinnausgleich). Allerdings fließt natürlich der Wert des ersetzten PKW (oder wie in deinem Beispiel der Wert der Gefriertruhe) in dein Endvermögen ein, so dass deine Frau spätestens beim Zugewinn die Hälfte zusteht. Gruß Der Einzelfallprüfer

  • Hallo Hajo, du schreibst, dass du 2003 eine neue Küche gekauft hast, also innerhalb eurer Ehe. Daher ist die Küche nicht dein Alleineigentum, da sie während der Ehe angeschafft wurde. Dein Alleineigentum (also die alte Küche) liegt vermutlich auf einer Müllkippe oder wurde inzwischen recycelt. Deine Auffassung, dass die neue Küche somit auch dein Alleineigentum sei, kann ich nicht nachvollziehen. Wie sieht es eigentlich mit den Werten aus, die deine Frau dir gelassen hat. In deinen Beiträgen kan…

  • Hallo Hajo, die Küche samt Schrankinhalten, die deine Frau "geklaut" hat ist dein Alleineigentum wie du schreibst. Hattest du die Küche also vor der Eheschließung gerkauft? Gruß Der Einzelfallprüfer

  • Hallo Hajo48, was hat denn deine Frau zu dem Vorschlag gesagt, dass sie das Wohnzimmer bekommt und du das Schlafzimmer und den wohnraumähnlichen Spitzboden? Gruß Der Einzelfallprüfer

  • Schlechte Karten

    Einzelfallpruefer - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo Hajo48, aufgrund der Angabe deines Alters gehe ich davon aus, dass die Ehe schon länger besteht. Offenbar reichte das Einkommen früher zur Tilgung der Schulden bzw. zur Vermeidung weiterer Schulden aus, da du erst seit 2 Jahren Nebeneinkünfte erwirtschaftest. M.E. gehört dies daher sehr wohl zur ehelichen Lebensplanung, um den Lebensstand von den vorherigen Jahren zu halten, denn laut deiner Angabe verdienst du 900 Euro netto und ihr habt beide 500 Euro zum Leben übrig. Vorm Familiengerich…