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Hallo peter, Zitat: „Original von peter007 Ob es zu einer kindgerechten Entwicklung gehört, den Gerichtsvollzieher als Dauergast in der Wohnung und im Kinderzimmer zu haben, wage ich zu bezweifeln.“ geht die Aussage jetzt nicht etwas zu weit. Wir können dann ja gleich mal sagen, dass jeder Besuch, egal von wem, die kindgerechte Entwicklung stört. Gerichtsvollzieher sind normale Menschen mit einem sehr unangenehmen Beruf, hauptsächlich für den Gerichtsvollzieher unangehem. Natürlich hat man nicht…
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Hallo Peter007, siehe BGB §1362 Eigentumsvermutung Und ab dann hat der Eigentümer zu beweisen dass ihm der Gegenstand gehört. Und da frag ich mich wie man das sonst machen möchte wie mit Kaufbelegen und Kontoauszügen. Von daher kann ich deinem Rat zur Trennung nur beipflichten. Oder einfach zu akzeptieren das ein Gerichtsvollzieher vorbeikommt. Diese beiden Optionen gibt es. Gruß eP
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Hallo Kuschelmuschel, die Erklärung gilt nicht. Da hilft es nicht zu sagen wie es war, sondern es helfen nur klare Beweise. Belege von den Verkäufern mit deinen Namen oder Abbuchungen in gleicher Höhe wie der Verkaufsbeleg. Deine Aussage wird nicht akzeptiert, so glaubwürdig Du auch erscheinen magst und so wahr deine Aussage auch sein mag. Ich bin in ähnlicher Situation und verstehe dein Anliegen, aber dein Wunsch wird in der Realität nicht in Erfüllung gehen. Gruß eP
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Hallo Kuschelmuschel, macht euch da nicht verrückt. Gerichtsvollzieher sind nur Menschen und die sehen schon ob Ihr im Reichtum schwimmt oder nicht. Das normale, lebensnotwendige Inventar muss er euch sowieso lassen und wenn Ihr den Gerichtsvollzieher normal behandelt wird er auch das eine oder andere "übersehen" oder als "wertlos" erachten. Euer Schreiben ist aber eher sinnfrei. Wenn ein Gerichtsvollzieher sowas akzeptieren würde, dann wären sie komplett arbeitslos da jeder mal schnell sowas au…
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Gaaaaanz dünnes Eis betritt ,wer hier so eine Aktion abziehen will, wie der TO. Ansonsten habe ich einzig die Hoffnung geäußert und nichts angefragt oder sonst was gefordert.
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Liebe/r xmasterm, ich hoffe das dieser Thread bald von einem Admin gelöscht wird. Du erwartest hier vom Forum, dass sie Dir sagen, dass sie Betrug gut heißen sollen? Verkaufe Die Immobilie und teile den Gewinn mit deiner/deinem Ex. Alles andere wäre meiner Auffassung nach "Betrug" und vermutlich sogar strafbar. Gruß eP
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Hallo suessstueck, ja da ist er selbst Schuld. Aber das Geld, das in die Wohnung investiert wurde, muss in diesem Sinne zumindest zum Teil durch die Wertsteigerung der Wohnung in den Zugewinn fließen, auch wenn es deutlich weniger gewesen sein wird als die ursprünglichen 25000 €. Trotzdem ist auch dieses Verhalten bedenklich, aber zumindest wurde das Geld nicht auf Dritte übertragen. Gruß eP
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Hallo Fausto Coppi, alles was während der Ehe egal durch wen und wie (solange es legal war) erwirtschaftet wurde, wird (meines Wissens nach) in den Zugewinn gerechnet. Verschenken oder weitergeben schützt hier meiner Meinung nach nicht wirklich und zieht nur noch einen Dritten in die ganze Geschichte mit rein wenn es dumm läuft. Gruß eP
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RE: Erster Monat Unterhalt
BeitragHallo Kosmos, Zitat: „Da der Umzug erst am 7.2. stattfand, musst du auch erst ab dem 7.2. UH für die Tochter bezahlen (anteilig für Februar).“ Nur interessehalber. Bist Dir da ganz sicher? Ich hätte jetzt eher vermutet, dass es rückwirkend für den ganzen Monat gilt, da die Tochter sich ja überwiegend beim anderen Elternteil aufhält. Hast Du hierzu vielleicht auch Urteile? Gruß eP
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RE: Aufruf zur Mitzeichnung einer Petition: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt !!!
BeitragHallo, also bauste weiterhin zuerst das Dach und dann das Haus darunter. Aber ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg mit deiner Petition. Gruß eP
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RE: Aufruf zur Mitzeichnung einer Petition: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt !!!
BeitragHallo, Zitat: „Welcher sollte der erste Schritt und welcher der letzte sein?“ Das Durchsetzen der gemeinsamen Sorge. Das erziehende Elternteile nicht einfach wegziehen können ohne Konsequenzen. Das Umgang nicht boykotiert werden kann. Das Kinder nicht zum Spielball werden und hier hin und her gestoßen werden. Aber das habe ich oben schon geschrieben! Gruß eP
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RE: Aufruf zur Mitzeichnung einer Petition: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt !!!
BeitragHallo SandalTolk, eine Petition zum Thema "Stärkung des gemeinsamen Sorgerechts" und mehr Kontrolle derselbigen wäre tatsächlich mitzuzeichnen. Das Wechselmodell hier zu propagieren ist kurzsichtig. Du sprichst hier eine Minderheit an in meinen Augen. Deswegen meine ich, sollten wir in Deutschland auch mit dem ersten Schritt anfangen und nicht mit dem letzten. Die Kinder sind und sollten noch mehr in den Mittelpunkt, nicht die Eltern! Gruß eP
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Hallo Thomas, soweit ich mich jetzt nicht irre gilt der Unterhalt rückwirkend für den Monat als gefordert in welchem die Auskunft verlangt wurde. Also ja, er kann für den 01.02. erhöht werden. Gruß eP
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RE: Aufruf zur Mitzeichnung einer Petition: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt !!!
BeitragHallo, wo soll das bitte zum Wohle des Kindes sein? Es wird nur mehr Eltern geben die versuchen weit weg zu ziehen mit dem Kind um diese Regelung zu unterlaufen. Des weiteren, wenn nicht beide Elternteile in der Nähe bleiben muss das Kind dann jede Woche in eine andere Schule gehen? Also ist das ganze Thema nicht allgemein tauglich, auch wenn ich solch eine Regelung gerne auch ausleben würde. Erst mal würde ich mich aber freuen, wenn die Eltern die Umgang boykotieren innerhalb 3 Monaten ohne Kin…
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RE: lohnpfändung
BeitragHallo, wie Diva schon richtig geschrieben hat, werden deine mit in die Ehe gebrachten Kinder bei deinem Ehemann nicht angerechnet. Hier wird erst mal für seine Kinder gerechnet und da er 2 Kinder hat, wird hier von den 1450 Euro von den zur Verfügung stehenden 500 Euro 293 für das ältere Kind und die restlichen 207 für euer gemeinsames Kind angesetzt. Da er den Mindestunterhalt nicht leisten kann und somit ein Mangelfall ist wird dies so berechnet. Ihr werdet nicht umhin kommen dies zu zahlen un…