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  • hallo, wenn es der Mutter finanziell sehr gut geht, kann es sein, dass die barunterhaltspflicht ganz oder teilweise auf sie übergeht. Wenn sie doppelt, besser noch dreifach Sockel verdient wie du, kann das sein. Deshalb noch 1,5 Jahre die Füße stillhalten. und ja, wenn sie jetzt schon keinen Kontakt zulässt, wird das schwierig zukünftig. Und nein, ein ähnliches Aussehen ist kein Anzeichen, dass es wirklich dein Kind ist. Bei einer 2monatigen Beziehung würde ich auch auf einem Vaterschaftstest be…

  • hallo, du hast also angeboten einen Vaterschaftstest zu machen und nach Beleg der Vaterschaft diese anzuerkennen? die Mutter hatte die ganze Zeit deine Kontaktdaten? dann war sie ja nicht gehindert dich aufzufordern Unterhalt zu zahlen, für sich und das Kind. Ich würde noch 1,5 Jahre warten. Denn ansonsten bist du ggf. Noch für betreuungsunterhalt verpflichtet. Der endet am 3. Geburtstag des Kindes. und hast du Unterlagen über all das? Also die Mediation? ich würde hier abwarten, einfach wenn si…

  • hallo, dann würde ich dem bafögamt mitteilen, dass dir a) die schulbescheinigung nicht vorliegt und b) die berechnungsgrundlage fehlt. Und natürlich weißt du ach darauf hin, dass nach familienrechtlichen Grundlagen das komplette Kindergeld vom Bedarf abzuziehen ist. insofern würdest du dem Bescheid widersprechen. Zumal deine Tochter dir keinerlei Informationen zu den Gründen des Abbruchs ihrer ersten Ausbildung genannt hat. Und du deshalb darum bittest mitzuteilen, wie sie die zweite Ausbildung …

  • hallo, du hast keine meiner Fragen beantwortet…. Sophie

  • hallo, grundsätzlich: hat dir deine Tochter mitgeteilt, was sie nun für eine Ausbildung/Schule beginnt, zu welchem Abschluss diese führen wird und ob sie da etwas verdient? eine schulbescheinigung vorgelegt? wenn nein, dann einfach erstmal mitteilen, dass deine Tochter Ihre Bedürftigkeit nicht nachgewiesener. Was hat sie ab Volljährigkeit gemacht? Alles davor zählt nicht. und das bafögamt rechnet nach bafögrichtlinien. Für dichtest aber das Familienrecht maßgeblich. Was müsstest du denn zahlen, …

  • hallo, vor allem würde ich darum bitten, dass die Tochter ihre Bedürftigkeit nachweist. Was sie also derzeit tut und wie es ab Sommer aussehen wird. Und welchen Schulabschluss sie erreicht hat. Denn je nach dem ist sie nicht mehr privilegiert und steht damit hinter dem gemeinsamen Kind von dir und deiner Frau sowie auch deiner Frau im letzten Rang. Ich würde auch das Jugendamt informieren, dass dir keine Adresse noch Kontonummer des Kindes bekannt ist. Deshalb wirst du ab April keinen Unterhalt …

  • hallo, wenn du keinen Anwalt hast bei dem scheidungstermin kannst du keine Anträge stellen. Wenn deine nochfrau also mit irgendeiner kruden Idee um die Ecke kommt, kann es problematisch werden. das Auto würde ich angeben, wer hat es damals gekauft, also den Kaufvertrag u terschrieben und steht im Brief? Sophie

  • hallo, dann ist das eine Sonderregelung. Berlin fhs haben auch den 31.03. Also dann bis Mitte Februar die Fristsetzung für weiteres. Damit dann zum 01.03. nicht mehr gezahlt wird. und ja sie soll auf den gerichtlichen Beschluss verzichten. Sophie

  • hallo, dann würde ich Tochter nachweislich (Gerichtsvollzieher) anschreiben, dass du den Unterhalt zum 31.03.2023 einstellen wirst, da sie da ihren Abschluss erhält. Sollten Gründe dagegen sprechen den Unterhalt einzustellen möge sie dir bitte bis zum 28.02.2023 diese in schriftlicher Form mit nachweisen zur Verfügung stellen. Des Weiteren bittest du um Rückgabe des Titels. wieso kommst du auf Februar 2023? Das Semester endet am 31.03. und eine bachelorarbeit kann auch über das Semesterferien ge…

  • hallo, das Bürgergeld beträgt für deinen Junior 318 € plus anteilige Miete. Wenn die Mutter 2 Kinder im wechselmodell hat, ist vielleicht eins beim Vater gemeldet. Damit wäre der Mietanteil 1/3. Dazu kommen vermutlich noch weitere Sachen, da ich mich in dem Bereich nicht auskenne. sophie

  • hallo, die kfz-Versicherung ist in den km Enthalten sowie im Regelfall auch die Anschaffungskosten. Hausrat u d Haftpflicht wird nicht anerkannt. Es kann nicht nur bei Kind 3 beim Unterhalt reduziert werden, wenn du ein mangelfall bist oder nur bei Kind 3 eine Abstufung vorgenommen werden. Das wäre dann auf alle Kinder zu verteilen. was die km angeht, beim mangelfall wird genau geschaut. Der Inflationsausgleich wird mit Sicherheit auch nicht anerkannt. Du hast das jahresnetto genommen inkl. Steu…

  • Frage zum Aufenthalt

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, da ihr das residenzmodell habt, ist die Mutter für die Betreuung außerhalb der umgangszeit verantwortlich. Du kannst ihr natürlich anbieten, dass ihr das wechselmodell zukünftig nutzt. Und Junior die Hälfte der Zeit bei ihr und bei dir ist. Dann würdest du dich auch um die Betreuung in deiner Zeit kümmern. Allerdings setzt dies voraus dass kein Unterhalt für diese Zeit fällig wird bzw. Geschaut wird wie ihr das macht. Es kann aber nicht sein, dass du hälftig betreust und den vollen Unterh…

  • hallo, ich glaube nicht dass es hier nach einer logischen Reihenfolge geben muss. ich würde nur versuchen den Zugewinn als letztes ausrechnen zu lassen, unter der Begründung, dass bestimmte Bereiche des Zugewinns momentan gar nicht genau beziffert werden können. Das wären die teilungsversteigerung des Hauses, da hier niemand weiß welcher Betrag hier aufgerufen werden wird. Und erst nach Abschluss der teilungsversteigerung klar ist wie mit der Schenkung umzugehen ist. Man kann auch fragen, ob die…

  • Kleinere Fragen zum Umgang

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, damit bist du 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet. Deinem Kind was bei der ex lebt, deinem Baby und deiner Lebensgefährtin. Je nachdem was du verdienst erfolgt eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle, da diese von 2 unterhaltsberechtigten ausgeht. Kannst du für beide Kids den mindestunterhalt nicht zahlen bist du ein sogenannter mangelfall. Kannst du diesen zahlen dann nicht. wer hat die Berechnung gemacht für den Unterhalt des älteren Kindes? Sophie

  • hallo, wenn nur noch die Abschlussarbeit offen ist muss man nicht zwangsläufig weiter eingeschrieben sein. Dann ist es ausreichend wenn die Arbeit angemuwuede. Man bekommt aber eine anmeldebestätigung über Titel der Arbeit und das abgabedatum von der uni. Dies soll er dir vorlegen. Und dann hat er natürlich weiter Anspruch auf Unterhalt. Sophie

  • hallo, In welchen olg Bezirken wohnst du bzw. Das Kind? Das könnte hilfreich sein bei der Beurteilung, was ein Gericht entscheiden würde. Bzw. Vermutlich ist es schon ein Indiz, dass Bafög gewährt wurde, dass es noch zielführend ist. Denn du hast vermutlich nichts schriftliches vom Kind, dass es nach dem Bachelor Nicht weiter studieren möchte. Ich würde dem Kind aber auf jeden Fall mitteilen, dass du nur aufgrund der Aussage, dass es sich einen Job sucht nach dem Abschluss das übergangsgeld geza…

  • hallo, dann fordere Tochter doch auf dir den Bafög Bescheid und auch die Unterlagen der Mutter vorzulegen zur Berechnung des haftungsanteils beider Elternteile. Weise sie noch darauf hin, dass der Betrag auf dem bafögbescheid für die Elternteile nicht bindend ist, da beim Bafög und beim Unterhalt durch die Eltern unterschiedliche Rechtsgrundlagen gelten. Bitte um die einschreibebestätigung. und prüfe ob zügig ein Jahr Auszeit bedeutet oder ob der Master sich anschließen muss um als zügig zu gelt…

  • Schenkungsrückforderung

    AnnaSophie - - Zugewinn / Vermoegen

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    hallo, bei dem Zugewinn ist logischerweise auch das Haus zu berücksichtigen. Wie sieht es eigentlich aus, willst du es? Will es die ex? Soll es verkauft werden? auf jeden Fall würde ich erklären, dass eine Schätzung vorgenommen werden soll. Desweiteren dass die Schenkung nur anteilig zu berücksichtigen ist, s. OLG-verfahren und deshalb nicht in das anfangsvermögen einzurechnen sei. Und diese eher als zurückzugebender Betrag zu sehen sei. Deshalb vom Verkaufserlös vor Verteilung an euch beide abz…

  • hallo, waeum war das Kind nicht mit ihrem Vater im Urlaub? Besitzt es keinen Reisepass? Oder ging es dir darum, dass es keine Gespräche zum Umgang vorher beim Jugendamt gab? Warum fragst du nicht beim Jugendamt wegen Termin nach und bittest darum den Vater dazu einzuladen? hier geht es um euer Kind und das hat ein umgangsrecht mit dem anderen Elternteil. Ja, der Vater hat dir Pflicht. Aber du machst es ja für das Kind. Sophie

  • hallo, Du bist mit dem 260 im Bereich schuldverhältnisse unterwegs. Mit dem 2314 im Bereich erbrecht. Deshalb würde ich davon ausgehen, dass die Aussagen des 2314 korrekt sind. du hast doch einen Anwalt, hast du ihn mal dazu befragt? Konkret zu §2314 BGB? Sophie