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Quote from Nuffue: “Ich ging tatsächlich davon aus das das sauber durchläuft Naja gibt aber auch schlimmeres ” Hallo Nuffue, "sauber" heißt für Dich in dem Zusammenhang, dass keiner bei irgendwem nachfragt und der Rechtspfleger das durchwinkt? Und wieso warst Du dieser Annahme? Wenn es tatsächlich ein Verfahren nach 1666 gibt, müsste Dir doch das Aktenzeichen bekannt sein? Wieso fragst Du da nicht mal nach, wenn Du es nicht weißt? Gruß Tanja
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Quote from Kakadu59: “Fett Rot: Diesen Satz verstehe ich nicht. Welcher Art Schutz schwurbelt Dir da gerade im Kopf herum? Welche Gefahr stellt denn Deine vollj. Tochter (für Deine "Neue" Familie) dar, dass Du sie (die Familie-/nsituation) vor ihr (Deiner vollj. Tochter) schützen mußt? Wäre es so schlimm, wenn das gemeinsame Kind mit der neuen Frau seine Halbschwester kennenlernt (kennenlernen würde)? ” Hallo Kakadu, Auch wenn ichs heute mit dem Zitieren nicht so hab... Das von Dir im Ursprungsb…
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Hallo Nuffue, Dann erwiderst Du sachlich genau das, was Du hier mitteilst. Zum Punkt "Verwendung von Geldgeschenken" - darauf hast Du keinerlei Anspruch. Das betrifft nämlich nicht die persönlichen, sondern die finanziellen Verhältnisse. Und so wenig, wie es Dir frei steht, über die Verwendung des Unterhalts Auskunft zu erhalten, so wenig wirst Du über die finanziellen Belange Auskunft bekommen (wenn ein Sparkonto besteht, hast Du wegen des gemeinsamen Sorgerechts Anspruch auf Auskunft über das …
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Hallo Renekton, ganz unabhängig davon, was warum wie bis zur Volljährigkeit der Tochter war: ab Volljährigkeit ist das Kind ganz allein für die Geltendmachung seines Unterhaltes zuständig (unabhängig von der Vorgeschichte und dem Wissen davon). Die Mutter ist nicht mehr berechtigt, das Kind zu vertreten. Ich würde - wie oben bereits angeführt - eine für die Mutter erteilte Vollmacht der Tochter nicht gelten lassen (ob ich das müsste, wenn die Mutter selbst Anwältin wäre und von der Tochter das M…
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Hallo Kakadu, bei berufsvorbereitenden Kursen/Ausbildungen gibt es u.U. Berufsausbildungsbeihilfe oder andere Gelder, die anzurechnen wären auf den Bedarf. Das muss dann ggf. nach Kenntnis auch alles noch angefordert werden (inkl. der beleghaften Nachweise). Bei FSJ u.ä. kommt es dennoch immer auf die beabsichtigte weitere Ausbildung an. In unserem Fall war das "Taschengeld" beim FSJ so hoch, dass das Kind seinen Bedarf nach dem zusammengerechnetem EK der Eltern vollständig selbst decken konnte …
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Hallo und herzlich willkommen im Forum Renekton, Du bist ganz schön spät dran . Man sollte ca 3, besser 6 Monate vor Volljährigkeit mit der Vorbereitung der sich ab 18 ändernden Situation beginnen. Erst Recht, wenn man seit vielen Jahren gar nichts mehr vom Kind weiß. Wir haben ca. 1 Jahr vorher begonnen und da sich sowohl KM als auch ab Volljährigkeit Kind komplett verweigert haben, die Abänderung gerichtlich betreiben müssen. 1 3/4 Jahre nach Volljährigkeit war mein Mann dann endlich den Titel…
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Hallo Fras, grundsätzlich (so zumindest meine Erfahrung mit der Unterhaltsvorschussstelle) bekommst Du von Behörden nie eine - abschließende - Mitteilung, wenn die Ansprüche (mangels Grundlage oder wegen fehlender Durchsetzbarkeit) nicht/ nicht mehr verfolgen. Nervig, aber nicht zu ändern. Sicher vor (weiteren) Rückgriffen ist man vermutlich erst, wenn man ggf. vor Gericht auch Verwirkung geltend machen könnte. Keine Ahnung allerdings, ob für übergegangene Ansprüche ähnlich kurze Fristen (1 Jahr…
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Quote from fras12: “ zweites BAföG-Amt (Auslands-BAföG 12 Mon. für geforderten 3-monatigen ENG- Auslandsaufenthalt) - meldet sich nicht mehr... Es kam seit über 6 Monaten kein Schreiben der vom Amt beauftragten Anwältin, da ich die BAföG-Vorausleistungen nicht an das Amt erstattet habe. Ich rechne hier mittlerweile nicht mehr mit einer Klage. Wahrscheinlich ist das Klagerisiko für die BAföG-Stelle zu groß. ” Hallo fras, denke ich auch. Wenn nur 3 Monate Ausland Pflicht sind, ist es schwer, entsp…
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Hallo evasue, mir ist noch immer nicht so ganz klar, weswegen Du das unbedingt wissen musst. Wenn für den Sohn Sozislleistungen gezahlt werden, haben die Träger neben der Aufforderung an den Vater, das Kindergeld zu beantragen, auch die Möglichkeit die Zahlung nach 74 Satz 4 Estg zu fordern (Abzweigung). Wenn die Kindergeldkassse korrekt arbeitet, sollte sie aufgrund des Antrages nur bescheinigen: - für welches Kind - für welches Jahr - in welcher Höhe. Anzugeben wären auch die Beträge, die wege…
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Hallo Seele, das hast Du gut benannt. Es kommt, denke ich, auch noch mal auf das Alter des Kindes an wenn evasue etwas für ihren Sohn ändern möchte. Vermutlich kann sie ab so ca. 12 Jahren des Sohnes ohnehin nicht mehr viel bewirken. Wenn sich ein Kind im "Kennen" der tatsächlichen Lebensumstände für die (das) finanziell schwierige Lage(r) entscheidet, dann ist das m.M.n. so hinzunehmen. Oder wie der BGH das gerne mal beschrieb mit: die Kinder teilen das sozio-ökonomische Schicksal der Eltern. M…
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Hallo evasue, auch von mir noch ein herzliches Willkommen im Forum, Zur Kindergeldsache: selbstverständlich hast Du ein Anrecht auf Auskunft von der Kindergeldkasse. Das musst Du auch nirgends einklagen, das hat vor Jahren schon der BFH entschieden. Wenn Du die steuerliche Identifikationsnummer Deines Kindes kennst, ist das sogar noch viel leichter. Aber auch ohne müsste es gehen. Du schreibst die zuständige Familienkasse an (die hat sich vermutlich durch die Scheidung nicht geändert, sofern der…
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Moin Clint, das Problem mit der 2-Jahresfrist hatten wir ja auch. KM meinte, sie hätte in 2018 Auskunft erteilt. Hat sie aber nicht. In 2018 wurden EK von ihr aus einer vorher erteilten Auskunft (für einen Vergleich bei dem KM erst mal gar nicht vor Gericht erschien) herangezogen. Und so musste KM dann doch noch Auskunft erteilen für Zeiträume, die ihrer Meinungnach innerhalb der Sperrfrist lagen. Um den 1605 wird halt viel gestritten. Nicht nur, welche Einkünfte, sondern auch, in welchen/für we…
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Hallo Villa, der TO schreibt aber gerade, dass er "dies" damals mit der KM "geklärt" habe. Ich wundere mich aber darüber, dass ein deutsches JA echt jemanden in Taiwan anschreibt? Ansonsten bin ich nicht ganz so klar wie @Clint. Sonst könnte ich ja auch gegenüber dem JA behaupten, ich hätte mein EK dem anderen Elternteil gegenüber bereits von 13 Monaten angegeben - obwohl der gar kein Auskunftsverlangen nach 1605 BGB gestellt hatte. Schlicht aus dem Grund, dass ich einfach den Mindestunterhalt z…
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Hallo chorinho, nur weil im Internet steht, dass Minijobs hälftig angerechnet werden können, sieht das nicht auch jeder Richter so. Was sicher jeder Richter so sieht, dass ein Student nicht zu einer Tätigkeit neben einem Studium verpflichtet ist. Aus diesem Grund sind die Einkünfte überobligatorisch und ob und wenn ja in welcher Höhe Anrechnungen auf den Bedarf des Studenten vorgenommen werden, hat der Richter dann in einer umfassenden Billigkeitsabwägung zu entscheiden. In den meisten Fällen, i…
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Hallo chorinho, das was Du Dir als Konsequenz für Deine Tochter wünscht, ist eher nicht möglich (und ein weiterer Punkt auf der "unnötiges Schlachtfeld"-Liste). Überwiegend werden (Mini)-Jobs der Studenten als überobligatorisch eingestuft und nicht oder in geringer Höhe angerechnet. Und nein, eine Rückforderung ist - auch unter "Behauptung" von Falschauskünften nicht möglich. Es ist schon schwer, eine Rückforderung zu erreichen, wenn man während der Klärung des Unterhaltsverhältnisses den Unterh…
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Hallo Seele, ich weiß ja nicht, wie Euer JA diesbezüglich eingestellt ist - vielleicht lohnt sich da Rat holen? Mein Mann hat dann eine Antrag bei Gericht gestellt. Das bei uns extrem mütterlastige JA hat in seiner Stellungnahme 1:1 die Meinung des ( bei uns ja entfremdeten) Kindes wiedergegeben und dafür plädiert, dass dem Vater keine Auskünfte erteilt werden. Der Antrag nach 1686 kann ohne Anwalt beim Gericht gestellt werden und wird vom Rechtspfleger beschieden. Bei uns hat sich schließlich d…
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Hallo Seele, wie alt ist das Kind? Fordere die Ex auf, Dir nach 1686 BGB die notwendigen Angaben zu erteilen. Auch das Zeugnis. Vorab kannst Du aber bei gemeinsamen Sorgerecht einfach in der Schule anfragen, ob sie Dir eine Kopie zur Verfügung stellen. (Ab Sekundarstufe sollte das auch das Kind schon einfach als Kopie zum Umgang mitbringen können. Will eure Schule nicht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten?) Gruß Tanja
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Hallo Seele, leider ist die Zustimmung nicht nur davon abhängig, dass sie weniger verdient. Wenn ihr, wie viele Ehegatten, Steuerklasse III/V gewählt habt, ist bei Deiner Ex weniger Steuern einbehalten worden (als bei IV/IV). Dies könntebei einer Einzelveranlagung zu einer Nachzahlung führen. Deswegen nochmal mein Rat: setzt Euch zusammen und berechnet das mit a) Zusammenveranlagung und b) Einzelveranlagung. Und schaut, was insgesamt günstiger ist. Der dann besser gestellte sollte das irgendwie …
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Hallo Seele, man ist auch nach Trennung vom Ehegatten noch zur (später auch nachehelichen) Solidarität verpflichtet. Deswegen muss ggf. der weniger Verdienende einer Zusammenveranlagung zustimmen. Da die Erklärungen 2022 noch gar nicht abgegeben werden müssen, habt ihr noch Zeit, mittels Elster oder anderer Steuerprogramme auszuprobieren, was für Euch steuerlich günstiger ist und das dann zu wählen. Auf jeden Fall solltet ihr Euch da abstimmen und möglichst einig sein. Gruß Tanja
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Hallo, für die, die Ähnliches umtreibt: Auf der Seite eines bekannten Münchner Anwaltes (mir war so, als ob der früher unter Allgäuer Anwalt lief ) gibt es Ausführungen zum Prüfungsschema (das zum Barunterhalt des Kindes durchlaufen werden muss). Gleich unter der 1. Ebene (von 6) wird die Anspruchsgrundlage geprüft. Das sind neben dem Verwandtschaftsverhältnis auch die Bedürftigkeit. Erst danach folgt auf der 2. Ebene der Bedarf. Wenn das Auskunft begehrende Kind mit seinem Auskunftsverlangen mi…