Search Results

Search results 1-1 of 1.

This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

  • Hallo, Der Kindsvater ist verstorben. Er hatte seit der Trennung nie mehr Unterhalt für seine beiden minderjährigen Kinder oder mich gezahlt. Frage: Müssen die beiden Kinder nun, falls sie das Erbe annehmen, den Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt aus ihrem Vermögen zahlen? Die Unterhaltstitel würde ich natürlich nicht geltend machen. Der Vater hat kein Vermögen, aber die Kinder hätten gerne Erinnerungsstücke von ihrer Oma oder ihm ( Fotoalben aus ihrer Kindheit...). Wenn sie das Erbe ausschlagen,…