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Hallo Fluffy, nicht unbedingt führt eine Heirat zu mehr Netto. Kann aber durch z.B. die Wahl der Steuerklasse 3/5 passieren. Wenn Du mehr oder gleich viel wie Dein Partner verdienst, solltest Du auf 4/4 bestehen. Haben wir auch so gemacht. Da wurde zwar auch vom gegn. Anwalt beim Volljährigenunterhalt drüber gemeckert. Andererseits hat das Gericht das so anerkannt... Und dann zum Herabsetzen des Selbstbehaltes: Ich bin ja seit ein paar Jahren aus dem Stoff raus, deswegen nehme ich mal fiktive Za…
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Hallo Fluffy, der Selbstbehalt Deines Mannes wird - wenn es nicht schon während Eures Zusammenlebes der Fall war - herabgesetzt. Das bei Dir kostenlose Wohnen sollte eigentlich keine Rolle spielen - unentgeltliche Leistung Dritter.... Sollte, weil manche Elternteile und Anwälte sehr kreativ sind und gern über Familienunterhalt dem 2. Ehegatten über diesen Umweg doch irgendwie Unterhalt für Erstgeborene aufdrücken.... Bei uns führte dies dazu, dass ich über Jahre den Unterhalt für unser gemeinsam…
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Hallo Theo, leider wissen das auch oftmals nicht die Leute, die über weitere Leistungen entscheiden. Wenn das steht: "Anspruch auf Kindergeld (oder Kinderfreibetrag)" ist das was ganz anderes als "ausgezahltes Kindergeld" - siehe auch die beiden Themen hier im Forum zum höheren Arbeitslosengeld bei Anspruch auf Kindergeld . Ich schrieb es hier es auch schon ein anderes Mal: mich nervt es, wenn ich durch die Unwissenheit oder Ignoranz der Leute deutlich Mehrarbeit habe. Schön ist dann immer, wenn…
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Quote from Theo: “... und der Vater für das bei ihm gemeldete Kind Kindergeld bezieht, sind meiner Meinung nach alle Voraussetzungen erfüllt. ” Das ist nicht nötig! Voraussetzung für den AFB ist nur, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das tut er auch, wenn das Kindergeld wegen vorrangiger Berechtigung (oder Berechtigtenbestimmung) an den anderen ET gezahlt wird. War damals bei meinem Mann auch so: Kindergeld an ihn, AFB im Wechselmodell an die KM. Das FA hat das gemacht, nachdem mein Mann…
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Hallo Umel, möglich ist vieles, wenn es von beiden(!) Elternteilen mitgetragen wird und die tatsächlich damit/dadurch auf das Wohl ihrer Kinder statt auf einen persönlichen Vorteil bedacht sind. Ob Dein Finanzamt die Gestaltung anerkennt, kann Dir natürlich keiner hier garantieren. Grundsätzlich ist aber die "Aufteilung" bei 2 Kindern so möglich, wie Du das beschreibst. Immer vorausgesetzt, der andere ET trägt das mit. Da ja auch beim "echten" Wechselmodell möglicherweise Unterhalt zu zahlen ist…
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andreas, was so-ist-das vermutlich damit ausdrücken wollte: die wenigsten Beschlüsse werden veröffentlicht....dazu muss ein Richter das nämlich auch irgendwie "wollen" oder in seinem Beschluss eine ganz tolle Ausarbeitung sehen... Passiert am "popeligen" AG eher selten.... Da kriegen das die Richter auch nicht so oft hin, dass so zu formulieren, dass die 2. Instanz daran nichts auszusetzen hat . Wenn in Deinem Fall beide Anwälte (Deiner und der der Gegenseite?) Deine EFT nicht berücksichtigt hab…
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Mh, da sieht man wieder, wie unterschiedlich die einzelnen JA agieren. "Unser" JA wollte, zu einer Zeit, in der ich nicht mehr bereit war, mit der überwiegend lügenden KM noch an Gesprächen teilzunehmen, mich unbedingt bei der Erziehungsberatung dabei haben.... Da war aber vieles schon zu sehr eskaliert.... Müsst ihr abschätzen, was ihr tut: darauf bestehen, dass Dein Mann nur mit Beistand nach 13 SGB X zum Gespräch kommt oder es eben kein Gespräch gibt. Ich kann Dir sagen, dass es mir nicht lei…
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Hallo Fluffy, habt ihr in Eurer Mail das Wort Beistand nach 13 SGB X genannt? Wir haben sogar mal zur Akteneinsicht ins JA einen Beistand mitgenommen.... Wenn Sie das verwehren, würde ich eher noch an den Leiter des JA herantreten und fragen, ob das die übliche Vorgehensweise ist, wenn man seine gesetzlich verbrieften Rechte in Anspruch nimmt. (Googel mal: beistand 13 sgb x jugendamt) Gruß Tanja
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Quote from so-ist-das: “Das Jugendamt behauptet das und droht jemandem damit. Ich kenne wirklich keine solche Rechtsprechung. ” Dass Du es tatsächlich noch schaffst, mich zu überraschen.... Ich würde jetzt ja fragen: Du kennst denjenigen, der Dir das berichtet hat und hast auch die entsprechenden Unterlagen (Anschreiben mit der Androhung, Steuerbescheid der Zusammenveranlagung, Berechnung des JA etc...) gesehen? Ansonsten kann ich nur - aus Erfahrung mit der Ex meines Mannes - sagen: ich glaube …
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Hallo ihr Beiden, wenn man (selbst) mittendrin steckt, fällt es verständlicherweise schwer, eine andere Sicht auf das Geschehen einzunehmen. @Maccie selbst wenn Du Dich bis zum kompletten gesundheitlichen (und meist auch finanziellen) Ruin in "den Kampf um die Kids" gestürzt hättest, wüsstest Du nicht, ob das Ergebnis heute ein anderes wäre. Mein Mann hat gekämpft und sehr viele Federn gelassen....rückblickend sagt er, er hätte der KM das Kind schon viel früher "überlassen" sollen. Verhindert ha…
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Mein Gott, wie mich persönlich Deine Manipulationsversuche nerven. Schade, dass ich Dich anfänglich falsch eingeschätzt habe. Aber so ist es halt. Du kannst Dir noch so oft eine neuen Nicknamen zulegen, es gibt Leute, die erkennen Dich doch. Man kann zwar alle Welt für einige Zeit und einige Menschen alle Zeit täuschen, aber nicht alle Welt als Zeit. Wenn es solche Rechtsprechung geben soll, hast Du sie doch schon längst recherchiert. Allerdings sind wir nicht in Amerika mit der Präzedenzgericht…
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@Fluffy, nicht nur für Autisten traumatisierend sondern auch für "einfach schüchterne Kinder". Wir haben zumindest zum Verfahrensbeistand eine Lehrkraft unseres Kindes mitgenommen. Muss man sich mal vorstellen: eine Psychologin, die sich in ihrer selbstherrlicgen Art nicht vorstellen kann, dass es Kinder geben soll, die nicht mit ihr - in ihrer Praxis - noch nicht mal im sicheren bekannten Umfeld - reden wollen. Nimmt man halt inkauf, dass das Kind/Jugendlicher Richter und Psychologen nicht als …
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Quote from Fluffy: “Oh... und eine Mitarbeiterin vom JA, die als Verfahrensbeistand (ich denke, das ist ja jmd vom Jugendamt?) dabei wäre, zumindest ist sie wohl zuständig für Gerichtsverfahren, wie sie erzählte, gibt es bereits. Diese ist über die Sachlage und über die Art und Weise der Kommunikation der KM deshalb bereits im Bilde... mur ohne "persönliches Gespräch" kann sie offenbar nicht weiter "vermitteln" (glaubt selbst nicht dran). ” Nein, das JA wird in Gerichtsverfahren auch gehört - au…
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Fluffy, ich weiß, dass das eigene Gerechtigkeitsempfinden im deutschen Familienrecht arg gebeutelt wird. Ich kann Dir keinen Vorschlag machen, was für Euch das Beste sei. Ich kann Dir aber halt sagen, dass wir auch eine hochgradig manipulative und verhaltensoriginelle Ex als Ggü. an der Backe hatten. Ich habe meinen Mann mehr als einmal gefragt, warum ich mit sowas "geschlagen" bin.... Kannste halt nicht ändern, wenn das Ggü ein Kinderbesitzer/eine Kinderbesitzerin ist. Lass Dir eines sagen: Ehe…
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Hach wie lieb' ich es. Ich bin/mach -mal wieder- die Ausnahme von der Regel.... Getreu dem Motto der Behörden in vielen Gesprächen/Briefen und was auch immer: sowas hatten wir ja noch nie. Sagte ich bereits, dass wir 4/4 gewählt haben? Naja. Ich kenn mich möglicherweise in diesem Rechtsgebiet besser aus als ein Richter... Halten wir nur kurz fest: obwohl Kuchenmeister schrieb, er und seine EF hätten 4/4 diskutieren wir hier über lange Zeilen um die Zurechnung eines Splittingvorteils nach 3/5....…
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Hallo Fluffy, das Kind wird in seinen persönlichen Angelegenheiten immer (!) vom Gericht gehört, bzw. es ist anzuhören. Meist wird ihm auch noch ein Verfahrensbeistand bestellt. Lustigerweise gehören finanzielle Angelegenheiten des Kindes nicht zu den "persönlichen" Angelegenheiten bei denen das Kind zu hören ist. Und ja, wenn die KM nur alles mündlich besprechen will, dann gilt das schon als Verschaffen von Informationen. Ein Antrag auf Auskunft könnte daher abgelehnt werden. Es geht doch hier …
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Moin. ich behaupte mal kühn, dass ein OLG sich nicht immer so dezidiert mit Steuerrecht auskennt. Selbst wenn das Ehepaar 3/5 für den Steuerabzug vom Lohn gewählt hat, ist die Steuererstattung nicht wegen "Splittingvorteil zu den Kindern" dem Unterhaltspflichtigen (in Gänze) zuzurechnen. Wir haben bewusst 4/4 gewählt, weil genau so auch die KM denkt bzw. auch deren Anwalt... Egal, ob auf meiner Seite noch unterhaltsbedürftige Kinder vorhanden waren und ein gemeinsames Kind - die KM war vom Stamm…
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Hallo Kuchenmeister, ich seh es wie Sophie. Ich habe mit meinem Mann auch seit Heirat IV/IV. Der gegn. Anwalt wollte auch ständig meine Einkünfte sehen (hat sogar Akteneinsicht in das abgeschlossene VKH-Verfahren meines Mannes beantragt.... ). Wir machen sogar seit Jahren Einzelveranlagung von Ehegatten. Weil es in unserem Fall tatsächlich insgesamt zu einer höheren Erstattung kommt, vor allen Dingen wegen meines Einkommens und meiner steuerlichen Abzüge. Auch dagegen wollte der gegn. Anwalt vor…