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  • moin Bigpuster, für Deine Einzel-Spezialfragen (Abzug von was-auch-immer) musst Du wohl eher (nochmal) einen Anwalt um Rat fragen. Ich wundere mich ehrlich über Deine Art: die damalige Anwältin wollte das nicht "als Bonus" bei der Ex anrechnen und da denkst Du: frag ich mal im Forum nach, ob ich das nicht einfach JETZT machen kann? Wie willst Du das der Gegenseite begründen? "Im Isuv-Forum habe ich erfahren, dass ich das meiner Ex anrechnen kann"? Bei Streitigkeiten um Geld brauchst Du (vor Geri…

  • Für die Zukunft - Zuflussprinzip. Wie bei der Steuererklärung oder einer Bonuszahlung...

  • Hallo Bigpuster, Ist die Nachzahlung aufgrund der verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung 08-20 in Berlin erfolgt? Da muss es ja eine Berechnungsgrundlage geben - einen Bescheid oder was auch immer - aus der/dem sich ergibt, für welchen Zeitraum da was nachgezahlt wurde. Und ja, das erhöht Dein unterhaltsrelevantes EK in dem Zeitraum ab Zahlung für 12 bis x Monate. Vergleichbar wie andere Einmahlzahlungen würde ich sagen.

  • Unterhaltsklage Kind nun volljährig

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Bigpuster, durch einen Vorwegabzug darf auch kein Mangelfall für das volljährige privilegierte Kind entstehen. Und ja, falls in Deinem Gerichtsbezirk der Richter das anders macht, hast Du halt Pech gehabt. Mit meinem rot makiertem wies ich Dich darauf hin, wie es Gerichte auch machen (können). Dazu siehe Quote from BGH Urteil vom 09.01.2002 - XII ZR 34/00: “6. Für das weitere Verfahren wird auf folgendes hingewiesen: a) Das Berufungsgericht hat der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs der Kläg…

  • Unterhaltsklage Kind nun volljährig

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Machst Du das immer so, dass Du nur ein Teil zitierst und Wichtiges weglässt? Auch wenn ich (?) derzeit mal wieder nicht auf hefam.de komme - Sicherheitswarnung ploppt auf, kann ich doch noch auf die Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt Stand 1.1.25 zugreifen. Da geht es nach dem Komma noch weiter... Quote from oben genannte Unterhaltsgrundsätze: “Diese Berechnung findet für den Bedarf des volljährigen Schülers im Sinne des § 1603 Abs.2 Satz 2 BGB entsprechende Anwendung: Zur Bildung der Haftu…

  • Moin. Solange der Ex noch im gemeinsamen Haus/Wohnung mitwohnt, ist es richtig, dass Du die 2 noch nicht bekommen kannst. Ich würde ggf. der zuständigen Meldebehörde anzeigen, dass sich der Ex seit Anfang Dezember unter der Adresse xxx bei yyy aufhält, da ihr in Trennung lebt. Bitte nachweislich schriftlich (ggf. mit Kopie bei Meldebehörde vorbei gehen und bestätigen lassen). Das Finanzamt sollte infolge eigentlich nicht mehr auf die Meldeadresse abstellen, sondern auf due tatsächlichen Gegebenh…

  • Unterhalt ab 18

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    ich überlege noch, ob ich das lösche oder das Thema schließe oder einfach mal wieder unsern Admin bitte. Und wenn Du so oft den Nicknamen - nach einer Sperre wechselst - es treibt sowieso immer wieder derartige Blüten....

  • Unterhalt ab 18

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Quote from so-ist-das: “@AnnaSophie Wenn jetzt auch LINKS zu unseren vom BMJV im Internet veröffentlichten Gesetzen (nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht) von dir gelöscht werden, dann solltet ihr aber auch die Forenregeln und die Nutzungsbestimmungen dementsprechend ändern. ” war vermutlich "Kollateralschaden". Ich schau mir auch nicht zwingend jeden Link an. Es soll ja Leute geben, die unter einen scheinbar harmlosen Paragraphen irgendwelchen Sch... verlinken.

  • Wenn es nicht so traurig wäre (für das Kind), wäre es schon fast wieder lustig....insbesondere solche Sätze: Quote: “Da mir ja Unrechtmäßig ...vom Gericht das Sorgerecht verweigert wird, verweigert mir die Bank die Kontoauszüge. ” Quote: “Ich habe der Mutter bereits mitgeteilt, dass gar kein Geld abgehoben werden darf. Ansonsten werde ich sofort erneut Eilantrag auf Übertragung des Sorgerechts auf mich stellen. Aber mir werden ja die Auszüge und die Kontrolle über das Konto verweigert. ” finde(t…

  • Ob dem TO eine Antwort - ein halbes Jahr nach seiner Frage - hilft? Keine Ahnung. Ich mach das hier mal zu.

  • Rhetorische Fragen bedürfen keiner Antwort. @Fluffy Wenn Du noch was brauchst, kurze PN und ich öffne wieder... Gruß Tanja

  • Hallo Sununu, Grundsätzlich: wo hat die KM Unterhalt beantragt? Hat sie das beim JA berechnen lassen oder ist sie zum Anwalt? Je nachdem solltest Du "gleichziehen" (also auch zum JA oder Dir einen Anwalt suchen) Bezüglich des 1. Punktes kann ich Dir leider nicht raten. Schlicht weil ich keine Ahnung habe 2. Punkt. Ja, im Wechselmodell sind beide Eltern gesteigert erwerbspflichtig. Bei uns hatte die KM damals auch angeführt, dass mein Mann nur 90% arbeite. Und wurde vom Ergänzungspfleger darauf v…

  • Quote from Dreandas: “Weil ein Stück weit oben in den Raum gestellt, dass die großelterliche Schenkung den Unterhaltspflichtigen NICHT entlasten sollte während einer Ausbildung (also in dem Fall nur den Unterhaltspflichtigen natürlich, der nicht das Kind der schenkenden Großeltern ist): kommt sowas vor, ist das üblich, muss das notariell - und zieht der Notar dann mit - beglaubigt sein? In der aktuellen explosiven Zwistsituation würde es mich nicht wundern, wenn plötzlich so eine Schenkungsaufla…

  • Hallo Dreandas, Wenn das Kind derzeit eine Ausbildung durchläuft, bekommt es sicher Ausbildungsentgelt. Wenn es trotzdem von Dir Unterhalt einfordert, hat es schon jetzt vollständig Auskunft zu erteilen über die eigenen Einkünfte seit 12/2024 bis 11/2025 und das eigene Vermögen auf den Stichtag 31.12.2024 - Wenn das aussagekräftig genug ist. Da Du ja annimmst, dass es eine Schenkung gab, forderst Du konkret auf, den Zeitpunkt der Schenkung(en) inkl. deren Höhe anzugeben. Daneben forderst Du das …

  • Quote from so-ist-das: “Richtig. Aber warum erwähnst du das hier überhaupt? Ist doch logisch, dass das Vermögen des Kindes beim Unterhalt gar nicht mehr wichtig ist, wenn sein Bedarf allein schon aufgrund der Höhe seiner Einkünfte vollständig gedeckt ist. ” "So-ist-das", ich habe auf derartiges von Dir schon länger gewartet.... Da wäre zum 1. das hier und zum 2. das Quote from Dreandas: “Andererseits ist doch das studierende oder in Ausbildung sich befindende Kind verpflichtet ” Da da von studie…

  • Hallo Dreandas, zuviel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht. Es sei denn, man hat die BGH-Darlehenslösung dem Kind angeboten (vor Weiterzahlung eines irgendwie ermittelten Unterhalts). Wie ich schon schrieb, ist das formalen Bedingungen unterworfen, die ich mir nicht zutraute. Deswegen hat mein Mann seinen Anwalt schon vor Vollendung der Volljährigkeit des Kindes ins Rennen geschickt Was Dein "in Ausbildung" befindliche Kind (was denn, Berufsausbildung oder Abitur?) betrifft: (er…

  • Mh. Natürlich gilt ein Vermögensverbrauch nicht nur für Studenten. Nur wird inzwischen üblicherweise in Ausbildungsberufen so viel Ausbildungsentgelt gezahlt, dass das zzgl. Kindergeld meist vollständig den Bedarf deckt. Da braucht es dann kein Rückgriff (und kein Streit um die Offenlegung eines Vermögens) aufs Vermögen. Ich hab auch noch einen Link - da brauchte das Kind das Vermögen nicht einsetzen. Aussagekräftig finde ich das auch wegen des Bezugs aufs geschütze Vermögen im Sozialrecht. Wenn…

  • Quote from so-ist-das: “Es läuft schon etwas anders, als es hier bisher beschrieben wurde. ” Hallo so-ist-das, nur weil Dein Nick so ist, ist es noch lange nicht so. Schade, dass ich Deinen Beitrag erst nach meinem gesehen habe... Quote from so-ist-das: “Den Unterhaltsrechner füttert man also mit den üblichen Werten und erhält als Ergebnis den eigentlich zu zahlenden Unterhalt. Diese Beträge sind aber nicht an das volljährige Kind auszuzahlen, sondern werden sukzessive mit dem berücksichtigungsf…

  • Hallo Dreandas, doch Du hast zur Ermittlung Deiner Quote Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Elternteil. Allerdings, wenn die KM auf sachliches Anschreiben nicht reagiert, über das Kind. Denn wenn das volljährige Kind Unterhalt haben will, muss es seine Bedürftigkeit nachweisen. Und ebenso die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zweiten Elternteils. Denn nur so kann ja überhaupt der Bedarf und die entsprechende Quote bestimmt werden. Ich gehe da…

  • Hallo Dreandas, wer hat Dir gesagt, dass Bafög daran gescheitert ist? Hat das Kind das überhaupt beantragt? Dann soll es Dir den Ablehnungsbescheid vorlegen! Wie bereits oben geschrieben, würde ein Gericht die Interessen abwägen. Wenn Du und die KM auch gut verdienen, muss der Richter entscheiden. Vom Vermögen des Kindes solltest Du zumindest die 5.000 als "Notgroschen" abziehen. Und dann wären die 45.000 auf 3-4 Jahre, je nach Studiengang, umzulegen. Nehmen wir 3 Jahre an, dann teilst Du halt d…