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  • Da das Geld ursprünglich sowieso von ihr und ihrem Vater kommt, hast du in meinen Augen NULL moralischen Anspruch auf das Geld. Würdest du wirklich in zwölf Jahren deinen geschuldeten Unterhalt damit verrechnen, würdest du damit deiner Ex und ihrem Vater letztlich Geld klauen. Führerschein und Auto sind ein sehr sinnvoller Verwendungszweck und daran gibt es nichts herumzumäkeln. Und auch vorher könnte die Mutter, bestenfalls in Absprache mit dem anderen Schenker, das Geld für sinnvolle Dinge ver…

  • Mit jedem weiteren Fass, das du hier aufmachst, kommt bei mir der Eindruck auf, dass du ein Troll bist. So widerlich kann doch kein echter Mensch denken? Falls nicht, noch mal der dringende Rat, in einer Therapie deinen krankhaften Hass auf die Ex und das erste Kind aufzuarbeiten.

  • Falls du kein Troll bist, rate ich dir dringend, einen Therapeuten aufzusuchen. Dein krankhafter Hass auf die Ex, der aus allen deinen Beiträgen spricht, ist nicht gesund. Zur Sache: da du wohl selbst die Entfernung geschaffen hast (im November 2024 wohntest du angeblich noch nur 40 km entfernt), bist du auch für sämtliche Kosten verantwortlich. Alles Weitere verkneife ich mir, da nicht forentauglich. Unglaublich, was für Typen auf der Welt frei herumlaufen.

  • Auskunftspflicht Volljährige

    Mamavonzwei - - Unterhalt

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    Danke schon mal für die Infos. Das erste Verfahren ging um Trennungsunterhalt, die Forderung wurde in einem Vergleich von geforderten 7500 auf symbolische 750 Euro reduziert - aber da Vergleich, gab es Kostenteilung. Im zweiten Verfahren wurde die Unterhaltspflicht gegenüber der volljährigen Tochter nach zwei Jahren dem Grunde nach abgelehnt. Während mein Mann vom gegnerischen Anwalt und dem ersten Richter auf kleinlichste Weise auskunftstechnisch sekkiert wurde, hat die Mutter in diesen zwei Ja…

  • Auskunftspflicht Volljährige

    Mamavonzwei - - Unterhalt

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    Aber gehört zur Mitwirkungspflicht auch, das Einkommen durch den Vertrag zu belegen? Er sagt einfach hemdsärmlig, ich krieg nix..( dann könnte er doch ohne Probleme den Vertrag schicken...). Einkommen der Mutter wird die nächste Baustelle, sie wird sich mit Händen und Füßen wehren, haben wir schon zweimal durch. Interessanterweise waren beide Gerichte da seeeehr nachsichtig mit der armen Frau.

  • Auskunftspflicht Volljährige

    Mamavonzwei - - Unterhalt

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    Guten Morgen zusammen, nachdem mein Mann schon zwei langwierige Unterhaltsverfahren gegen Mutter und Tochter auch mit Hilfe der Forumsinfos durchkämpft und gewonnen hat, scheint sich nun Runde drei anzubahnen: Der Sohn(fast 21) hat vor vierzehn Monaten die Schule abgebrochen, immerhin hat er den schulischen Teil vom Fachabi. Seitdem gefaulenzt, mein Mann hat auf freiwilliger Basis 400 Euro Unterhalt gezahlt. Jetzt beginnt er ein Praktikum und verlangt Auskunft (was ja ok ist), vermutlich um mehr…

  • Bedarf für ein Kind mit eigenem Hausstand sind 930 Euro. Minus 500 Euro Azubigehalt minus 250 Euro Kindergeld bleiben 180 Euro Bedarf. Der Einfachheit halber durch zwei geteilt macht 90 Euro für jeden. Bei 700 Euro Azubigehalt wäre der Unterhaltsanspruch gleich 0. Bei einem zuhause wohnenden Kind kann der angesetzte Bedarf nach dem zusammengerechneten Elterneinkommen höher oder niedriger liegen, aber keiner zahlt mehr als er alleine zahlen müsste. Beispiel 128 %, Stufe KV allein, KM trägt nichts…

  • Aber das können doch keine Unmengen an Geld sein? Selbst wenn das Ausbildungsgehalt nur bei ca 500 netto liegen sollte (und das wäre schon die absolute Ausnahme und nur im ersten Lehrjahr überhaupt möglich), plus Kindergeld von 250... da bleibt doch bei auswärtigem Wohnen ein Betrag von gerade mal 90 Euro bei hälftiger Aufteilung an Restbedarf übrig, bei Wohnen zuhause eher noch weniger oder gar nichts. Weshalb soll man da so einen Riesenaufriss machen? Schulterzucken und fertig... ...es sei den…

  • Ich frage mich, wie du auf den Wert 305 Euro kommst? Kannst du bitte eine genaue Quelle angeben? Kurze Recherche auf der genannten Seite destatis.de/DE/Themen/Gesellsc…uell_ausgaben-kinder.html ergibt einen Wert von 763 Euro im Jahr 2018, dürfte mittlerweile noch höher liegen.