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Hallo Kuchenmeister, da ist sie wieder die Ungerechtigkeit. Wie Anna Sophie bereits schrieb kannst sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht zwingen mehr zu arbeiten. Ihr Einkommen, das ihrer Familie und das ihres neuen Lebenspartners spielen in der Regel keine Rolle bei der Berechnung des KU. Lediglich der Wohnwert bei selbstgenutzem Wohneigentum könnte einen Einfluss haben. Wenn du den ISUV Unterhaltsrechner mit Daten fütterst kannst du es ganz gut nachvollziehen. Da sind Erklärungen mit dabei. Es ist…
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Hallo Rina, bei Selbstständigen werden die letzten 3 Jahre angeschaut( Steuererklärung) und daraus das durchschnittliche Einkommen berechnet. So einfach ist das nicht mit dem arm rechnen. Laut DT muss er einen Mindestunterhalt von 486€ zahlen. Kann er das nicht, kann er bei gerichtlicher Klärung gezwungen werden die Selbstständigkeit aufzugeben oder einen weiteren Job anzunehmen. Nur mal so als Anmerkung: Was das Schwarzgeld angeht, das war bestimmt schon vor der Trennung da? Vermutlich habt ihr…
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Guten Morgen, das Problem hatte ich auch. Wurde gelöst durch Angabe zweier Wohneinheiten innerhalb des Hauses. Geht natürlich nur wenn das räumlich möglich ist. War bei mir auch nicht 100% korrekt, weil es keine eigenen Stromzähler/Gaszähler gab, aber das Finanzamt hat es akzeptiert. Wir haben beide im Haus gewohnt und hatten beide die Steuerklasse 2, weil jeder ein Kind in "seiner Wohnung" gemeldet hatte. Obwohl es die gleiche Adresse war. Wurde nach einen Brief ans F-Amt mit Schilderung der Um…
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Unterhalt ab 18
PostHallo AnnaSophie, danke für die Antwort. Quote from AnnaSophie: “kann es sein, dass die Eltern unterhaltspflichtig bleiben. Wenn er beispielsweise Bürokaufmann gelernt hat und dann bwl studiert. ” Okay Wann ist denn dann Schluss mit der Unterhaltspflicht?Wo ist die Grenze? Wenn er nach der abgeschlossenen Ausbildung, 3/6 oder gar 12 Monate gearbeitet hat? Quote from AnnaSophie: “zu 1) anscheinend ist das möglich ” Was meinst du mit anscheinend? VG Theo
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Unterhalt ab 18
PostHallo so-ist-das, danke für die Rückmeldung. Vielleicht könntest du deine Antwort, unter Berücksichtigung deiner Verlinkung und meiner Fragen (1und 2 ) nochmal gezielter beantworten? (Unter Berücksichtigung meiner Gesamtsituation) Vielen Dank VG Theo
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Unterhalt ab 18
PostGuten Morgen und ein gutes Neues Jahr 2026, ich hatte ja schon mehrfach hier bzgl. des Volljährigenunterhalt Fragen gestellt und Antworten bekommen. Mein Sohn 19, macht dieses Jahr Abitur, lebt bei der Mutter im Eigenheim, es besteht ein Vergleich aus der Zeit vor der Volljährigkeit zur Unterhaltszahlung ohne Bezug auf die DT und zeitlich unbefristet. Auf mehrfachen Rat, ich solle mit dem 18.ten Geburtstag den Unterhalt neu zu berechnen und die Herausgabe des Vergleichs zu verlangen, habe ich mi…
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Hallo Fluffy, die Geschichte mit dem Umgang könnte aus meinem Umfeld stammen, fast 1:1 genau gleich, nur das noch ein zweites Kind/Tochter im Spiel ist. Erst Wechselmodell über einige Jahre, hat soweit gut funktioniert. Dann ein Kind im Residenzmodell, ein Jahr später zieht das zweite nach. Nachdem beide Kinder 1-2 Jahre im Residenzmodell waren, wollten sie angeblich auch jede zweite Wochenende nicht mehr zum Papa.Dann durften sie nicht mehr bei Papa übernachten. Nur noch Stundenweise Sonntags. …
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Guten Morgen Vertigo 75, es sind zwei Dinge gedanklich zu trennen. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt. Für den Trennungsunterhalt hast du Anspruch auf Auskunft, beim Kindesunterhalt nicht(Vorausgesetzt die Kinder leben bei ihr und sind unter 18 Jahren alt). Den Trennungsunterhalt betreffend muss sie Auskunft geben. Wenn ihre Einkünfte schwarz generiert wurden, wird es schwierig, sie kann ja schlecht Einkünfte einräumen die offiziell gar nicht da sind:-). Alles offizielle sollte aus Ihrer(Eur…
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Hallo Fluffy, traurig, was "die Anwälte" für eine Leistung abgeben. Ob das rückgängig oder anfechtbar ist kann ich dir nicht sagen, das sollte aus dem "Beschluss" ersichtlich sein. Bei meinem Vergleich hätte ich zwei Wochen für den Widerspruch Zeit gehabt.... Man ist in der Situation vor Gericht einfach überfordert, ohne Erfahrung erst recht und verlässt sich natürlich auch auf seine Rechtsvertretung.Um so schlimmer ist es, wenn diese so verantwortungslos handeln.(hab ich oft erlebt) Zugewinn is…
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Unterhaltsfrage
PostHallo Habakuk, es ist gut das der Titel bis zum 18ten Geburtstag befristet ist. Ab dem 18ten Geburtstag sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig und der Unterhalt muss neu berechnet werden. Die Berechnung basiert dann auf den addierten Netto einkommen nach DT. Danach wird gequotelt, wer mehr verdient zahlt entsprechend mehr. Hier kann man den ISUV Unterhaltsrechner mal mit den Daten füttern. Das Einkommen der Kindesmutter muss deinem Sohn von der Mutter zur Verfügung gestellt werden, du hast kei…
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Immobilienschenkung
PostGuten Morgen, Schenkung und Erbe werden zwar in der Zugewinnaufstellung erfasst werden aber ins Anfangsvermögen des Beschenkten eingestellt, so das durch Schenkung oder Erbe kein Ausgleich stattfindet. Das heißt du darfst dein Erbe oder Schenkung voll für dich behalten.Allerdings musst du Wertsteigerungen seit Übertragung der Immobilie oder Zinserträge auf geerbte Guthaben mit deinem Expartner im Zugewinn teilen. Beispielrechnung: Hauswert Mai 2025 laut Übergabevertrag= 300.000€, 3 Kinder, Dein …
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Hallo Dreandas, aus meiner Sicht gibt es nur 2 Wege. 1. Mit den Kindern(Ex-Frau) sprechen um die Sachlage zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.(Wenn das Möglich ist) 2.Oder den offiziellen Weg über die rechtlich bindende Aufforderung zur Offenlegung der Einkommen von deinen Kindern zur Unterhaltsberechnung. Deine Ex- Frau muss dir gegenüber keine Einkünfte offenlegen, sehr wohl aber deinen Kindern. Diese müssen sie dir dann zur Verfügung stellen. Auch du musst deine Einkünfte dein…
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Guten Morgen Saftschorle, Quote from Saftschorle: “Kann ich diese Tage anteilig abziehen von den Zahlungen? Oder Leiste ich vollen Barunterhalt auch wenn die Kinder bei mir über längeren Zeitraum sind? ” Nein, das kannst du nicht abziehen, du musst vollen Barunterhalt zahlen. Es kam die Frage ob du schon mit deiner Expartnerin über das Wechselmodell gesprochen hast und ob sie das unterstützt? Quote from Saftschorle: “Darum geht's nicht...... Es geht um Verhältnismäßigkeit. Zusammengefasst: Erstm…
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Hallo Anna-Sophie, Quote from AnnaSophie: “wenn sie nicht verheiratet sind hat sie keinen Anspruch auf trennungsunterhalt. Bei trennungsunterhalt könnte der wohnwertvorteil Berücksichtigung finden. Bei nicht verheirateten müsste betreuungsunterhalt eingefordert werden, dieser ist aber nur in Zusammenhang mit den Kindern möglich. Bei über 3jährigen muss es kindbezogene Gründe geben. Da wurde hier nichts geschrieben. ” Danke für die Klarstellung und Ergänzung. Wieder was gelernt:-) Quote from Saft…
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Hallo Saftschorle, die Vermögens und Einkommensverhältnisse deiner Ex spielen bei der Berechnung des Kindesunterhaltes keine Rolle!Sie leistet Naturalunterhalt. Es gibt Ausnahmen, wenn sie z.B. drei mal mehr als du verdienen würde....da kennen sich aber andere hier im Forum besser aus, das ist aber nicht der Fall. Quote from AnnaSophie: “was den Unterhalt angeht: die Kinder haben Kleidung, haben essen etc.? dann wird ein (gross)Teil des Unterhaltes vermutlich auch für die ki der draufgehen. ” Ha…
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Hallo Fluffy, das sind doch gute Nachrichten! Es ist immer wieder das gleiche, es hat mir wieder mal gezeigt das man sich nicht blind auf die Aussagen von Anwälten verlassen sollte und man sich, soweit Möglich, in die Thematik einlesen muss. Es wird am Streit(und Unwissen der Beteiligten) verdient. Das gilt sicherlich nicht für alle! Quote from Fluffy: “Kurzes Update: Unsere Ausführungen wurden geprüft und ein Verkauf wird vom Notar beurkundet. Jetzt müssen nur noch mal Unterlagen des Käufers ak…
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Hallo Fluffy, wenn ihr Euch auf eine Regelung geeinigt habt mit Zustimmung der Mutter und dem Jugendamt, würde ich den Titel so nicht unterschreiben, es sei denn die besprochene Regelung wurde im Titel berücksichtigt. Ich würde nochmal persönlich im Jugendamt auftauchen, am besten mit deiner Anwältin/Anwalt. Um wieviel Unterhalt geht es denn? Für 20€ im Monat weniger würde ich mich persönlich nicht bockig machen. Ich verstehe dich so. Nach dem Hausverkauf/Zugewinnverfahren welches ja in kürze ab…
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Hallo JSAK Quote from JSAK: “Meines Wissens ist die Verteilung so korrekt. ” ich Frage weil ich es nicht weiß. Bei mir wurde Aufgrund meines Angestellenverhältnis alles immer auf ein Jahr umgelegt.Es sind ja auch Einnahmen die einmalig sind und sie führen dennoch, wenn sie im Veranlagungszeitraum liegen, zu höheren Unterhaltszahlungen, obwohl die Einnahmen im Folgejahr gar nicht mehr da sind. VG Theo
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Hallo JSAK, soweit ich mich erinnern kann läuft das so ab. Man muss einmal Auskunft über sein Einkommen geben. Danach ist erstmal Schluss. Dann kann nach 2 Jahren wieder erneut Auskunft verlangt werden. Sollte sich während dieses 2 Jahres zeitraumes etwas finanziell ändern, so wie du es vor hast, ist entscheidend ob dein höheres Einkommen "Meldepflichtig" ist. Mir sind da 10% als Grenze in Erinnerung???Vielleicht weiß das noch jemand genauer.Wenn du von 200€ mehr im Monat ausgehst(Durch die Kapi…