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  • Na jut, dann iss ja allet jesacht, wa? Ich hab noch eins (kommt mir immer in den Sinn, wenn das Wort "neutral" auftaucht): Quote from Clemens Brentano: “Zum Hassen oder Lieben ist alle Welt getrieben,es bleibt keine Wahl; der Teufel ist neutral. ” Soll ich schließen? Sonst kommt in einem halben bis dreiviertel Jahr wieder jemand, der dem Thema noch eine Antwort für Dich (nur anhand des Eingangspostings) hinzu fügt Mit gleichwertigen Grüßen zurück.

  • Moin, wir haben mein Erstgeborenes ab 18 "volljährig", aber nicht "erwachsen" genannt. Die Entscheidungskompetenz, die Du von gerade mal volljährig Gewordenen verlangst, bringen nicht mal alle seit Jahren in Lohn und Brot Stehenden mit sich. Aber okay. Ich sehe viele Dinge auch erst im anderen Licht, seit unser jüngstes gemeinsames Kind in der Pubertät ist und ich mich nicht mehr auf "die Schuld" eines anderen an der Entwicklung berufen kann. Für mein Empfinden projizierst Du inzwischen eine Men…

  • Unterhaltsklage Kind nun volljährig

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Quote from Bigpuster: “die Volljährige muss sich aktiv an der Fortführung der Klage beteiligen und wird nicht quasi automatisch hineingezwungen? ” Hi Bigpuster, das ist jetzt aus welchem Grund wichtig für Dich? Wenn die Volljährige noch bei der Mutter wohnt und Du ja selbst davon ausgeht, dass die Kids sich nicht gegen die Mutter stellen (können), ist es doch gehuppt wie gesprungen. Wenn nicht die Tochter bzw. deren Anwältin in dem Punkt ins Verfahren eintreten würde, müsste der Antrag der KM fü…

  • Leistungsfähigkeit der Ex_partnerin

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Moin, Genau. Wir hatten ein Kind im Wechselmodell, eins im Residenzmodell beim Papa. Alles kein Problem, wenn die Eltern das allein und vernünftig bereden können. "Interessant" wird es in der Pubertät. Da entscheiden sich die Kids gern noch mal um/anders. Wir haben dann einen größeren Wechsel vollzogen. Zunächst monatlich, dann nach Wünschen des ü15-jährigen Kindes. Wenn ich heute sehe, was unser 16 jähriges gemeinsames Kind sich alles (nicht mehr) sagen lässt, kann ich mich rückblickend über me…

  • Kindergeldnachweis

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Moin. Vielleicht mal die : Quote from Fachaufsicht: “Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übt die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich aus. Damit stellt es sicher, dass die Familienkassen die Vorschriften zum Kindergeld einhalten und ihre Aufgaben zweckmäßig erfüllen. ” kontaktieren? Gruß Tanja Nachtrag: ...Und das BZSt fragen, warum sich Familienkasse XYZ in angemessener Zeit (nicht weniger als 1 Monat! Das ist schließlich nicht das "Kerngeschäft" der Familienkasse) nicht entspre…

  • Moin, mein Rechner (und ich) wollten gestern nicht mehr deswegen erst heute... @JSAK da Du nicht direkt verlinkt hast, kann ich wohl nichts dagegen machen. Ich bin auch kein Gegner "künstlicher Intelligenz", wundre mich immer nur, dass es manche Antworten von manchen Forenteilnehmern gibt, die wirklich so klingen, als hätten sie die KI-Ergebnisse hier eingestellt.... (nein, keiner der in dem Thema bisher Schreibenden!) Und wie Maccie empfiehlt, sehe ich das auch - lieber noch mal so nachfragen, …

  • Unterhalts-Titel unterschreiben

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo Fluffy, Ja. Faktisch besteht, wenn JA im Namen des Kindes, darauf besteht, ein Zwang zur Titelerstellung. Und? Was bringt Dir jetzt dieses Wissen? Klar ärgert es einen, insbesondere wenn man künftig feststellen muss, wie schwer Titel nach unten zu korrigieren sind. Nur, ändern kann man es nicht. Also: die mit dem JA getroffenen Absprachen in Zahlen und ggf. Zahlungsbereichen festhalten (z.B. ab 1.11. Xxx €, ab 1.1.2026 xxx €) Und in einem Satz darunter meinswegen: der UV verpflichtet sich,…

  • Hallo, so wie Theo es beschreibt, kenne ich es auch. Kapitaleinkünfte umgelegt auf ein Jahr. Man muss dann halt aufpassen, dass wirklich nur 12 Monate mehr unterhaltsrelevantes EK vorliegt und entsprechend titulieren lassen, da der Titel ja grundsätzlich die Zukunft abbilden/abdecken soll. Achtet man nicht auf Befristung des Titels, sieht man sich bei hohen Einmalzahlungen u.U. jahrelanger zu hoher Unterhaltszahlen und ggf. kostenpflichtiger gerichtlicher Abänderungsverfahren ausgesetzt. Wir hat…

  • Hallo JSAK, Du müsstest Dir dann doch anwaltlichen Rat am Wohnort des Kkndes einholen. Ich habe viel gefunden dazu, wenn der Unterhaltspflichtige privat versichert ist. Umgekehrt eher wenig. Meine Vermutung: da die Kosten KV - trotz der Mitteilung, es handele sich um Mehrbedarf - nicht wie solche behandelt werden, müsstest dennoch Du als Unterhaltspflichtiger darlegen und unter Umständen beweisen, dass eine ausreichende Abdeckung auch mit GKV und privater ZusatzV zu erreichen ist, zumal Du ja ni…

  • Hallo Jsak, da kein gemeinsames Sorgerecht besteht, darf die Mutter auch alle Entscheidungen allein treffen. Ist die Mutter selbst auch privat versichert oder w (wer lesen kann, ist klar im Vorteil ) Welche Gründe gibt sie an, dass das Kind - obwohl kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen KV möglich wäre - privat versichert werden müsste? Hast Du denn schon eine Aufforderung zum Zahlen der Privaten KV bekommen? Oder woher weißt Du, dass das Kind nicht mehr bei Dir versichert ist? Dir ist …

  • Gerichtsstandort verändern?

    TanjaW9 - - Elterliche Sorge

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    Hallo Abishek, 2. Verwarnung. Ich habe oft genug drauf hingewiesen, dass Du alte Themen nicht hochholen sollst. Tanja

  • Hallo xyz2435, Aufteilung des Unterhalts sicherlich, weil die KM Unterhaltsvorschuss beantragt hat. In dieser Höhe geht dann der entsprechende Anteil an den jeweiligen Träger über. Bezüglich der Fahrtkosten: wenn Deine Anwältin sagt, dass ein Streit mit dem JA sich nicht lohnt, hat sie vermutlich entsprechende Kenntnis darüber, wie das Gericht im zuständigen OLG-Bereich entscheidet. Ggf. musst Du halt selbst in die Leitlinien (des OLG des Kindeswohnsitz) schauen, was die dazu schreiben. Gruß Tan…

  • Hallo Aboshek, ich habe Dich jetzt mehrmals aufgefordert, das Hochholen alter Beiträge zu unterlassen. Da Du auch auf eine private Nachricht nicht reagiert hast, erteile ich Dir eine Verwarnung. Tanja

  • Hallo Abishek, letzter Hinweis meinerseits: unterlass' das Hochholen alter Beiträge! Auch hier ist der Ursprungsbeitrag mehr als 5 Monate her und das Thema ziemlich sicher erledigt. Du musst nicht ständig ins Forum blasen, was KI auf Fragen antwortet. Im übrigen mag das sein, dass Schulen in der Regel die Unterschrift beider ET benötigen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass auch Schulen sich nicht an die Vorschriften halten und sich auf das: "das müssen die Eltern unter sich ausmachen" zurüc…

  • ALG1 und Kindergeld

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Langsam hab ich echt die Nase voll von Deinen KI- ähnlichen Antworten @Abhishek. Das, was Du gerade schriebst, ist definitiv falsch! Im Gesetz steht nix von "vorrangig Kindergeldberechtigter"!

  • Hallo Sophie, glaubst Du an ehrliche Antworten des TO? Gruß Tanja

  • oh je. Mal wieder.... Der Fragesteller ist schon deutlich mehr als verhaltensoriginell....ich hab da so Personen im Sinn mit so komisch gelb_orangen Haaren. Nun überlege ich noch, ob ich hier zumache und vorher noch auf die Möglichkeiten des Gerichts nach 235 FamFg verweise.... Mir tut das Kind so leid....

  • Kindergeldnachweis

    TanjaW9 - - Unterhalt

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    Hallo uncontrolled, Wenn Du die zuständige Kindergeldkasse kennst, schreibst Du diese an und forderst eine Bescheinigung nach 68(3) EStG für die jeweiligen Kalenderjahre. Gruß Tanja

  • Hallo Abishek, In Deinem Bestreben, überall Deine Antworten zu hinterlassen, buddelst Du alte Beiträge aus. Das ist ja nicht nötig. Bitte konzentrier Dich auf aktuelle Beiträge. Das gestartete Thema vom Januar 25 ist sicher erledigt. Danke! Gruß Tanja

  • Hallo Thorsten, nicht seltsam sondern folgerichtig. Das Maß des Unterhalts ergibt sich aus 1610 BGB. Zum Lebensbedarf gehört eine Krankenversicherung. Da vermutlich der Großteil der Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sind/sein können, sind die Beträge für eine Krankenversicherung nicht im Regelbedarf der Düsseldorfer Tabelle enthalten. Mehrbedarf wäre ggf. bei o.g. Versicherung in einer GKV eine private Zusatzversicherung, die von beiden Eltern a…