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  • Zugewinnausgleich

    TanjaW9 - - Zugewinn / Vermoegen

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    Moin, ich habe von Zugewinn herzlich wenig Ahnung. Aber rein logisch (mathematisch), hat Hugo doch auch "mehr", als er am Anfang der Ehe (-100.000) hatte. Nämlich keine Schulden mehr. Oder auch 0 > - 100.000 Nachtrag: Mein Beitrag bezieht sich auf das Beispiel eine Seite davor, ganz unten...hätte wohl besser zitieren sollen... Gruß Tanja

  • Hallo Michael, Ich gehe davon aus, dass der TO den großen Kreditbetrag (der ja mit Zins und Tilgung sogar den Wohnwert überschreitet) mit dem "zwangsweisen" Hauskauf zu rechtfertigen versucht hat. Und da stimme ich nun mal (ausnahmsweise ) dem JA zu: der Schulabsentismus eines Kindes rechtfertigt nicht überhöhte Ausgaben zu Lasten des Unterhalts des anderen Kindes. Und was sollte man unter der Aussage, dass man durch Unterhaltszahlungen nicht mehr die Hauskosten decken könne und in die Privatins…

  • Hallo Michael, immer dann, wenn der dann zu zahlende Unterhalt nicht mindestens den Mindestunterhalt erreicht. Genau das bedeutet das Wort "grundsätzlich" im o.g. Urteil. Im Mangelfall wird selbstverständlich auch keine Vermögensbildung abgezogen... Gruß Tanja Nachtrag: wenn der TO nach Zahlung des (Mindest)Kindesunterhalts den Kredit nicht mehr bedienen kann, hat er vermutlich nicht vollständige Angaben bei der Bank gemacht oder die Bank ihre "Basel 4(?)" Pflichten nicht ordentlich erfüllt.... …

  • Hallo Ostfriesin, (Mein Mann sagt, ich soll das mal ruhig hinschreiben: ich komm aus dem Kopfschütteln ob der Dreistigkeit mancher Unterhaltsverwalter gar nicht mehr raus) komisch. Kaum wird der Mietvertrag angefordert.....naja. Ihr teilt vorab der KM mit, dass bis einen Tag vor Volljährigkeit der Minderjährigenunterhalt taggenau zu berechnen und bezahlen ist. So wie ich das oben berechnet hatte, darstellen. Und fordert gleichzeitig Herausgabe des Titels, da er ab Volljährigkeit seinen Bedarf du…

  • Hallo Ostfriesin, Eigentlich wäre für die Zeit bis einschl. 5.8. noch der titulierte (Minderjährigen)Kindesunterhalt abzüglich 1/2 Kindergeld zu zahlen. Also (728- 127,5)/31×5=96,85 aufzurunden auf 97 Euro. Ab dem 6.8. bleibt für August nichts übrig. Und für September würde ich auch erst mal nichts zahlen, solange mir kein kompletter! Mietvertrag vorliegt (Miete wird ja im Regelfall durch Bankeinzug gezahlt....) Und wenn selbst dem Bafög-Amt/Amt für Ausbildungsförderung auf Aufforderung der Miet…

  • Hallo Ostfriesin, Die 333 werden nicht vom Entgelt abgezogen. Selbst wenn sie vom Lohn abgezogen werden würden, würden denen ja ein entsprechender Sachwert gegenüber stehen, der nunmal Entgeltcharakter hat. Mal einfach erklärt: Ein anderer hat auch nur 704 Netto und muss davon noch sein Mittagessen selbst kaufen. Ergo: in den 990 sind auch die Verpflegungskosten (für Frühstück, Mittag, Abendbrot, Brotzeit oder was auch immer) für sowohl die Arbeitstage als auch Urlaubstage und/oder Wochenende, F…

  • Hallo Ostfriesin, da rechnet sich die Mami aber den Bedarf schön. 1. Beträgt der Bedarf nur 990 Euro, wenn tatsächlich ein Mietvertrag (auf den Namen des Kindes!) vorliegt - und nicht schon bereits, wenn man noch sucht. 2. Was ist das für ein Verpflegungsaufwand, den sie da vom Ausbildungsentgelt abzieht? Wird der ihm tatsächlich vom Netto abgezogen vom Ausbildungsbetrieb? Ist er irgendwie in einem Wohnheim untergebracht oder möchte Mutti ihre "Kochkünste" für den Sohn noch mal vergütet haben? I…

  • Hallo Vater84, dem Jugendamt ist zuzustimmen, dass selbst bei schriftlich verbriefter therapeutischer Notwendigkeit des Umzuges damit kein zwangsläufiger Hauskauf einher geht. Was die Hausschulden angeht: die Rechtsprechung geht in die Richtung, dass bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit dem Pflichtigen eine Streckung oder Aussetzung der Tilgung zugemutet werden kann. Die Vermögensbildung (wozu ja die Tilgung des Kredites führt) wird nur im angemessenen Rahmen berücksichtigt. Gruß Tanja

  • Hallo Ostfriesin, dass/wenn der dann Volljährige in eine eigene Wohnung ziehen möchte, ist ja gut und schön. Wenn man sich das mit seinem Ausbildungsent- und dem vollen Kindergeld nicht leisten kann, dann muss ja jemand bürgen. Bei uns werden oft Mietverträge nur abgeschlossen, wenn die Jugendlichen entweder tatsächlich ordentliche Gehaltsnachweise vorlegen oder eben jemand bürgt. Ansonsten: ja, bei einem (studierenden) Kind, dass nicht im Haushalt der Eltern lebt, beträgt der Unterhaltsbedarf 9…

  • Hallo Frankfurter, gibt es schon einen Umgangsbeschluss des Familiengerichts? Ansonsten ist das ja nun genau ein Thema einer gerichtlich zu beantragenden Umgangsregelung. Das JA wird da gehört - und Du kannst auch versuchen, von der Schule eine schriftliche Empfehlung für die Nachmittagsbetreuung zu bekommen. Wenn es für das Kindeswohl förderlich ist, solltest Du - mit einem Anwalt - darüber nachdenken, ob Du nicht gleich beantragst, dass Dir die Sorge für die Beantragung von Hilfen übertragen w…

  • Hallo Frankfurter, Ich versuche mal ein paar Antworten. Deine Themen überschneiden sich ja nun doch... 1. Bin ich unsicher, würde aber vermuten keine Aussicht. Dir steht ja das Mittel "Nutzungsentschädigung" zur Verfügung. Außerdem kommt es wahrscheinlich auch wieder darauf an, was das Gericht (oder der Scheidungsfolgenvertrag) bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts festgeschrieben hat. Ich denke weiterhin, dass Du Dir einen Anwalt suchen solltest und mit den ein Gesamtkonzept erarbeiten müs…

  • Hallo Frankfurter, Deine Betreuungssituation hab ich verstanden Die Frage ist, was steht dazu - und zum Kindesunterhalt- im Scheidungsfolgenvertrag? Grundsätzlich ist die Mutter ja nun den bei Dir lebenden Kindern gesteigert erwerbspflichtig und Du dem bei ihr lebenden. Dazu getroffene Vereinbarung im o.g. Vertrag sind sicherlich bindend. Allerdings wäre ein Unterhaltsverzicht nur im Innenverhältnis wirksam. Wenn sowas im Vertrag drin steht, könnte es aber möglicherweise Auswirkung auf einen Unt…

  • Hallo Frankfurter, rechtliche Einschätzungen sind Rechtsanwälten vorbehalten. Du kannst vermutlich von dem einen oder anderen hier eine Meinung aufgrund seiner eigenen Geschichte erhalten. Für alles andere müsstest Du tatsächlich einen Anwalt aufsuchen. Das vorweg. Allgemein zu Deinem obigen Fragen/Angaben: Du schreibst Ex-Frau, die Scheidung ist also durch? Eine Fristsetzung per Mail (ebenso per SMS oder Messenger) halte ich für problematisch. Du kannst keinen Zugang beweisen. Entweder gibst Du…

  • Hallo Euklid, das gilt für das Sozialrecht. Im Familienrecht wird das meiner Erinnerung nach nicht so 100% gesehen/umgesetzt. So weit ich mich erinnere, ist das bei pflegebedürftigen minderjährigen (?) Kinder auch so, dass das Pflegegeld als direkt einem Aufwand ggü stehender Pauschalbetrag beim Pflegenden nicht als Einkommen "angerechnet" wird. Wenn wiederum ein erwachsenes Kind einen pflegebedürftigen Elternteil pflegt, wird (ein Teil?) das Pflegegeld - insbesondere bei gesteigert erwerbspflic…

  • Hallo Ostfriesin, ob der Sohn berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen. Lest Euch bitte mal hier ein und fordertt ihn schriftlich nachweislich (!) auf, das zu beantragen. Wenn das Amt für Ausbildungsförderung das für förderfähig hält, ist er definitiv nicht mehr privilegiert. Und ja, er muss Euch den Bescheid vorlegen. Ansonsten wird ihm halt das mögliche Schülerbafög 266 Euro?) auf seinen Bedarf angerechnet. Wenn er tatsächlich Schülerbafög bekommt, kann es sein, dass Dein Mann noch sein Einko…

  • Hallo Ostfriesin, auf einer bekannten Anwaltsseite (die ich nicht verlinken werde), bin ich darauf gestoßen, dass sich die Rechtsprechung hinsichtlich der Frage der (privilegierten) Schulbildung an der fürs Bafög bestehenden Regelung stark orientiert. D.h. gäbe/gibt es für die Ausbildungsart Bafög, ist es keinesfalls eine (allgemeinbildende) Schulausbildung. Danach ist mir der Beschluss des OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2018 - 2 UF 135/17 unter die Augen gekommen: Quote: “Die volljä…

  • Von Wechselmodell zu Residenzmodell

    TanjaW9 - - Umgang

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    Hallo Fluffy, auch bei uns sind gute Klamotten in Richtung KM verschwunden. Dafür hingen dann offenbar vom Kind ungeliebte (und wie ich fand, scheußliche) Teile im Kleiderschrank. Wenn es sich "nur" um Unterwäsche handelt (oder Socken), würde ich ggf. einen Großpack irgendwo günstig versuchen zu erwerben. Und darum kein Drama machen. Bei Kids mit ASS ist ja ohnehin vieles Stress. Nehmt ihm da den Druck. Dass mit dem Handy ist natürlich doof. Allerdings ist es da doch schon irgendwie auch seine V…

  • Von Wechselmodell zu Residenzmodell

    TanjaW9 - - Umgang

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    Hallo Fluffy, Du liest Dich teilweise so, wie ich noch vor etlichen Jahren geschrieben hätte. Das - ähnlich alte - Kind meines Mannes wurde auch durch Lügen und Manipulationen aus dem WM bei uns "herausgelöst". Auch, was Du über den Umgang mit Deinem Ex und Euren Kindern schreibst, hätte 1:1 von mir stammen können. Nur eins kann ich nicht mit Sicherheit sagen: dass bei "unserer" KM überhaupt eine Störung diagnostiziert wurde (wohl aber, dass sie sehr "verhaltensoriginell" war/ist). Und interessa…

  • Ja und gern auch noch mal hier: Für die einfache Meldeauskunft nach § 44 BMG braucht es kein berechtigtes Interesse! Das ist erst anzugeben (und glaubhaft) zu machen für die erweiterte Meldeauskunft nach 45 BMG Ist doch ganz einfach: ich kann von jedermann, von dem ich die mindestens zu machenden Angaben tätigen kann, die Adresse abfragen. Nur gewerblich darf ich das nicht nutzen. Aber ich bin ja auch kein Adresshandel.... Gruß Tanja

  • Kind möchte nicht mehr zur Mama

    TanjaW9 - - Umgang

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    Hallo nontschew, ich kenn das Nutzen der unfairen (aber legalen) Mittel seitens eines Elternteils auch: die Ex meines Mannes. Gegen die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses bei Dir spricht nicht das Alter Deiner Tochter (das wurde schon vor langem auf 18 Jahre hochgesetzt), sondern das Wiederverheiratet-sein. Und dass das JA oft parteiisch mit "der armen" Mutter ist, ist mir auch bekannt. Dennoch würde ich auf den "Sach"Vortrag des JA nichts geben. Warum sollten Gerichte, in Zeiten des Arbe…