Search Results
Search results 1-20 of 1,000. There are more results available, please enhance your search parameters.
This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.
-
Hallo Fluffy, Du liest Dich teilweise so, wie ich noch vor etlichen Jahren geschrieben hätte. Das - ähnlich alte - Kind meines Mannes wurde auch durch Lügen und Manipulationen aus dem WM bei uns "herausgelöst". Auch, was Du über den Umgang mit Deinem Ex und Euren Kindern schreibst, hätte 1:1 von mir stammen können. Nur eins kann ich nicht mit Sicherheit sagen: dass bei "unserer" KM überhaupt eine Störung diagnostiziert wurde (wohl aber, dass sie sehr "verhaltensoriginell" war/ist). Und interessa…
-
Anmeldung weiterführende Schule / gemeinsames Sorgerecht / Unterschriften beider Elternteile nötig?
PostJa und gern auch noch mal hier: Für die einfache Meldeauskunft nach § 44 BMG braucht es kein berechtigtes Interesse! Das ist erst anzugeben (und glaubhaft) zu machen für die erweiterte Meldeauskunft nach 45 BMG Ist doch ganz einfach: ich kann von jedermann, von dem ich die mindestens zu machenden Angaben tätigen kann, die Adresse abfragen. Nur gewerblich darf ich das nicht nutzen. Aber ich bin ja auch kein Adresshandel.... Gruß Tanja
-
Hallo nontschew, ich kenn das Nutzen der unfairen (aber legalen) Mittel seitens eines Elternteils auch: die Ex meines Mannes. Gegen die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses bei Dir spricht nicht das Alter Deiner Tochter (das wurde schon vor langem auf 18 Jahre hochgesetzt), sondern das Wiederverheiratet-sein. Und dass das JA oft parteiisch mit "der armen" Mutter ist, ist mir auch bekannt. Dennoch würde ich auf den "Sach"Vortrag des JA nichts geben. Warum sollten Gerichte, in Zeiten des Arbe…
-
Hallo nontschew, aus Sicht einer Mutter und Stiefmutter kann ich Dir folgendes sagen: Sowohl mein pubertäres Kind, als auch das pubertäre meines Ehemannes haben in der Zeit versucht, die Eltern gegeneinander auszuspielen. Und teilweise abstruse Dinge beim anderen Elternteil erzählt. Bei meinem Kind kam es raus, weil mein Ex und ich ein vernünftiges Verhältnis haben und Ex mich - natürlich - angesprochen hat. Beim Kind meines Mannes hingegen fand irgendwann gar keine Kommunikation mehr statt. Die…
-
Quote from franzk: “... Und wenn nichts zu holen ist, dann kann ein Gericht immer noch Druck ausüben indem ein fiktives Gehalt angesetzt wird und damit das Existenzminimum unterschritten wird und man sich zweimal überlegt, nicht doch mehr zu verdienen. ” Wenn nichts zu holen ist, ist nichts zu holen. Ein Gericht kann auch keinen Unterhalt bzw. das dafür aufzubringen Geld "herbei" beschließen. Deswegen hat der BGH schon einige Beschlüsse der OLGs kassiert, wenn die es mit der Zurechnung fiktiver …
-
Hallo Euklid, Es gibt dazu auch interessante Anwaltsseiten. Und ja, wenn Frau arbeiten gehen muss nach der Mutterschutzfrist, ist das vermutlich ganz schön hart für die Frau... Man bekommt jedoch Stillpausen (wenn man stillt und der betreuende Vater das Kind zur Arbeit bringen kann) oder man pumpt halt in der Zeit ab. Gehen tut vieles, wenn man will. Beim letzten Kind habe ich ein Jahr betreut, das Älteste im Wechselmodell gehabt und für das mittlere Unterhalt gezahlt... Ich verstehe das aus-der…
-
Hallo Euklid, Quote from Euklid: “Mindert die Elternzeit das Einkommen? Kann man also, indem man die Elternzeit wahrnimmt, seine Unterhaltslast reduzieren? ” Kommt wohl darauf an, ob das Gericht die Wahl der "Elternentscheidung" für die Betreuung des Kindes aus weiterer Beziehung als nicht-missbräuchlich wertet und deshalb darin keine Obliegenheitsverletzung sieht... Quote from BGH, Urteil vom 11.02.2015 - XII ZB 181/14: “aa) Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt allerdings die unterhaltsr…
-
Quote from Kakadu59: “Und das es nicht am Geld liegen kann zeigt Deine Einlassung, das Deine aktuelle Frau 3 Jahre zu Hause bleiben soll und Du ebenfalls 6 Monate in Elternzeit gehen willst.. ” DAS glaube ich auch Quote from FragestellenderM: “... Ich habe das Kind direkt nach der Geburt anerkannt, ein späterer Test über ein privates Labor hat die Vaterschaft bestätigt. Bisher wurde nicht ausgerechnet, was genau laut Tabelle von mir zu zahlen ist, da sich die Mutter freiwillig mit dem Mindesunte…
-
Du drehst Dich im Kreis! Alle anderen sind verantwortlich (oder Schuld), nur Du nicht. Man braucht sich hier im Forum nur Dein Auftreten anschauen, Deine Beiträge z.B. der hier oder die hier alle aufgelisteten. Wenn die anderen nicht so wollen/machen, wie Du Dir das vorstellst, erkennst Du einfach nicht die Realitäten an... Wenn Dein Anwalt Dir das rät, dann soll er doch machen. Was willst Du denn noch hier, wenn doch ich und andere hier der Meinung sind, DU bist auskunfts- und unterhaltspflicht…
-
Du bist nicht leistungsunfähig, Du stellst Dich nur so dar! Wenn Du Dich gegen die Stufenklage der Mutter zur Wehr setzen willst, kannst Du das nur mit Anwalt tun. In Unterhaltssachen herrscht Anwaltszwang! Nun überleg mal, warum Dein Anwalt Dir wohl dazu rät/geraten hat, der KM keine Auskunft zu erteilen und das lieber eskalieren zu lassen und die Mutter im Gegenzug zur Auskunft (m.M.n. ins Blaue ohne jede Aussicht auf Erfolg!) aufzufordern. Du agierst ständig gegen Mutter (und Kind) - hast Du …
-
Quote from FragestellenderM: “Würde das bedeuten, dass ich grundsätzlich Auskunft von der Kindsmutter bekommen muss, um überhaupt in der Lage zu sein, zu beweisen, dass sie mehr hat? Damit wäre ja die betreuende Mutter immer grundsätzlich erst mal dem Unterhaltspflichtigen Vater zur Auskunft verpflichtet, bevor er überhaupt was offenlegen muss? ” sicher nicht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Elternteil, der ein minderjähriges Kind in Obhut hat und damit überwiegend oder ausschließli…
-
Hallo Theo, wenn er das nicht will, kann man wohl nichts machen . Sinken beide Elternteile unter den angemessenen SB während der Privilegierung, wird bei beiden nur noch der notwendige angesetzt. Das Problem hier: Du hast einen gültigen Vergleich. Der Sohn kann Dich also daraus in Anspruch nehmen... Gruß Tanja
-
Hallo franz, Du hast rechtlich keinerlei Handhabe, sicher zu stellen, dass Dir der von Dir geleistete Anteil zurück erstattet wird. Die KK erstattet an denjenigen, bei dem das Kind (mit)versichert ist. Du müsstest ggf. später die Mutter zivilrechtlich in Regress nehmen. Deswegen würde ich eine Mitzustimmung - bei gemeinsamen Sorgerecht nur mit dem Zusatz unterschreiben, dass der Hauptversicherte die Kosten aufgrund der späteren Erstattung i.H. der 10% selbst zu tragen hat. Und ganz ehrlich - das…
-
Hallo JSAK, Den Link musste ich entfernen. Anwaltsseiten sind hier nicht erwünscht. Ansonsten denke ich, dass das nicht auf Kapitaleinkünfte anzuwenden ist. Ich glaube, habe gelesen zu haben, dass unterhaltsrechtlich Kapitaleinkünfte der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten sind. Siehe Hefam Punkt 1.6 Nichts von einer Verteilung auf mehrere Jahre. Gruß Tanja
-
Quote from JSAK: “Wenn man im einen Jahr beispielsweise hohe Kapitalerträge hat und im anderen niedrigere, werden diese meines Wissens auf einen größeren Zeitraum verteilt. ” Hallo Jsak, das wäre mir neu. Ich denke eher, dass der RA noch nicht genau weiß, wie er Deine Stellung in der GmbH ansehen/Werten soll. Ansonsten wäre schön, wenn Du die Herlunft Deines Wissens benennen könntest. Möglicherweise verwechselst Du das mit Abfindungen... Gruß Tanja
-
Hallo Sophie, das hat die Rechtsprechung entwickelt (zum 1605 BGB). In einem Kommentar dazu heißt es: Quote: “Auskunft über das Vermögen, bedeutet Mitteilung des Reinvermögens, also auch des Schuldenstands und der monatlichen Ratenverpflichtungen. Sie muss sich auf einen bestimmten Stichtag beziehen. Die Auskunft muss gemäß § 260 BGB als schriftliches Bestandsverzeichnis durch Vorlage einer schriftlichen, systematischen Aufstellung erteilt werden. ” Gruß Tanja
-
Hallo Theo, wenn Du das ohne Gericht klären könntest, wäre das natürlich klasse. Allerdings sollte Dein volljähriger Sohn ja schon das Verständnis dafür haben, dass man nicht einen Elternteil über die Gebühr schröpfen soll während der andere sich mit einer Teilzeitarbeit ein gutes Leben leistet. Ich frage mich immer, was die Kinder in nicht-Trennungsfamilien machen? Nein, das frage ich mich nicht. Meine Kinder aus 1. Ehe mussten auch mit ihren Eltern reden.. (und so wird es sicher auch in den me…
-
Hallo Mama-von-2, wie ich einfangs sagte; das JA will viel. Ich würde nie einen Vordruck vom Amt ausfüllen, wenn ich nicht Leistungen beziehen wollen würde, dessen Antragstellung gesetzlich per Vordruck vorgeschrieben ist. Zumal bei den meisten Einkommensfragebögen des JA nicht drauf steht, welche Angaben man verpflichtet ist, zu machen und welche die nur aus "Interesse" sammeln. Und unter manchen, wie wir hier schon erfahren durften, lässt sich das JA per Unterschrift bestätigen, dass sie beim …
-
Hallo JSAK, ich vermute bei 2. einen Schreibfehler...der wollte sicherlich 22-24 fordern. Allerdings ist mir nicht klar, warum er das Vermögen (und die Einkünfte daraus) auf 3 Stichtagen anfragt; üblich ist m.W. auf einen (und den würde ich auch nur beifügen, also 31.12.2024) - üblicherweise erteilen die Banken zu diesem Stichtag spätestens im darauffolgenden Jahr eine Entwicklung des Vermögens, mindestens aber einen Stand und eben die Aufstellung der Einkünfte. Was den Rest angeht: wenn man ang…
-
Quote from ajBerlin: “Mit "hart" meine ich ich Berechnungsgrundlage für den Unterhalt ab 18. Davor wurde ja nur mein Gehalt herangezogen, aus dem sich dann der Unterhaltsanspruch ergibt. Jetzt werden beide Gehälter addiert und daraus ergibt sich jetzt ein viel höherer Unterhaltsanspruch als vorher. Der wird dann zwar anteilig geteilt. Aber obwohl die Mutter fast genauso viel verdient wie ich kommt für mich als Ergebnis jetzt statt 755,- 530,- heraus, also nicht die Hälfte - wie ich ursprünglich …