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  • Hallo Villa, auch dir Danke für dein Input. Das hatte ich damals tatsächlich das Jugendamt gefragt (ebenfalls die Vertrauenslehrerin an der Schule), leider wurde das abgelehnt. Ich hab ehrlich gesagt damit abgeschlossen, mein Kind jemals wieder zu sehen - außer vielleicht irgendwann bei Volljährigkeit vor Gericht Aber mir ging es mehr um den Schulübergang, siehe Anfangsfrage. Weniger um mitzuentscheiden (das durfte ich auch während der Beziehung nie), sondern die Schule war/ist die einzige Mögli…

  • Hallo Sophie, erstmal lieben Dank für deine Antwort. Das hab ich fast vermutet. Die in Frage kommenden Schulen haben zwar auf ihren Infoveranstaltungen gesagt, das beide Unterschriften nötig sind, aber ich vermute, die Kindsmutter kann das überzeugend entsprechend verargumentieren. Wobei sich mir dann die Frage stellt, was ein gemeinsames Sorgerecht überhaupt bringt? Wirkliche Rechte habe ich als Vater eigentlich nicht. Kein Kontakt mehr ist seit 2022. Da hast du natürlich Recht, die Beurteilung…

  • Hallo Zusammen, meine Tochter ist gerade in der 4. Klasse und somit steht der Wechsel auf die weiterführende Schule an. Müssen beide Elternteile - bei gemeinsamen Sorgerecht - diese Anmeldung unterschreiben? Wie streng achten die Schulen darauf? Kurz zu meiner Situation: Nie verheiratet gewesen, aber gemeinsames Sorgerecht. Seit der Trennung keinen Kontakt zum Kind und auch nicht zur Mutter. Danke vorab für eure Einschätzung und Tipps. VG

  • Quote from FragestellenderM: “aber wie weise ich denn nun explizit nach, dass die Kindsmutter mehr als das dreifache von mir hat, wenn sie mir das nicht offenlegen muss? Da habe ich doch keinerlei Chance, jemals was zu belegen? ” Hallo FragestellenderM, deine Ex arbeitet Teilzeit und verdient trotzdem das 3-4fache von dir in Vollzeit? Nachweisen kannst du es durch Gehaltszettel oder Steuerbescheide deiner Ex, die dir vielleicht noch aus eurer gemeinsamen Zeit vorliegen (z.b. gemeinsame Wohnungss…

  • Tägliche Telefonate durchsetzen

    Sebi_SO36 - - Umgang

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    Hallo FragestellenderM, ich kann deinen Wunsch täglich Kontakt zu deinem Kind zu haben gut nachempfinden. Aber ich denke in der Praxis wird das nicht durchsetzbar sein. Den persönlichen Kontakt würde ich an deiner Stelle nicht reduzieren. Du kannst den einen Tag vom Wochenende für das eine Kind und den anderen Tag für das baldige zweite Kind einplanen. Vielleicht kannst du auch in Erwägung ziehen, mit deiner neuen Familie zusammen näher zu deinem ersten Kind zu ziehen. Ich kann dir nur den Tipp …

  • Liebe Community, ich habe leider keinen Thread gefunden für aktuelle News. Wie bekannt sein dürfte, wurde gestern der neue Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD geschlossen. Zum Thema "Unterhaltsvorschuss" ist darin folgendes vereinbart worden: "Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktonieren, zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und so die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen. Wir werden die Auskunftspflicht für Unterhalts…

  • Unterhalt bei Volljährigkeit

    Sebi_SO36 - - Unterhalt

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    Gemäß § 1612a Abs. 3 BGB ist der Unterhalt einer höheren Altersstufe ab Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.

  • Das ist eine gute Idee von Kakadu59 mit der Bescheinigung. Ich glaube auch, das vor allem das Gericht auf sowas beharrt oder wenn es komplexere Vermögenssituationen gibt. Alternativ wirklich mal wieder eine machen. Wenn man nichts hat zum eintragen, geht das über Elster sehr schnell und einfach. Ich verstehe zwar schon die Gegenseite, die möchte sicher gehen, das man nichts unterschlägt. Wobei der Steuerbescheid dafür auch nicht ausreichend ist.

  • Hallo Till, der Bedarfskontrollbetrag bezieht sich auf das unterhaltsrelevante Netto-Einkommen. Außer du fällst unter den Mindestunterhalt, wie AnnaSophie geschrieben hat, dann greifen wieder Ausnahmeregelungen. Ist in deinem Fall aber nicht so. Hier auf der Seite gibt es auch einen vereinfachten Unterhaltsrechner. Ich würde dir sowieso empfehlen in dem Verein Mitglied zu werden. Dir würde dann eine günstige Erstberatung für 30,- EUR zustehen, bei der könntest du dein Anliegen fachmännisch kläre…

  • Hallo Till, bei beiden deiner Unterhaltsberechnungen aus Posting 5 fällst du unter den Bedarfskontrollbetrag, schau dir das nochmal an. Viele Grüße