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Heute wieder Post von JA bekommen. Man würde die Beistandschaft beenden. Es gäbe keinen mehr, der den Unterhalt wg GSR einfordern kann von dieser Seite. Dazu eine volle Unterhaltsberechnung. Warum auch immer. Im letzten Satz der Hinweis, diese Berechnung sei ohne rechtliche Bindung. Was mich sehr wundert ist der angebliche Unterhaltsbedarf des Kindes wie folgt: Barbedarf 883 Betreuungsbedarf 883 abzgl KG voll 250 abzgl Lohn Azubi 575 ergibt 940 Wieso wird (der Verständnis halber) der Bedarf mal2…
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Guten Tag. Ja so in etwa hab ich das auch gelesen. Wobei ich bereits 0.5 von 140 Euro zahlen musste als das alles losging. Als Vorschuss. Naja jeder andere würde zumindest aufhören irgendwas zu berechnen, im Hinblick dessen daß die Beistandschaft ohnehin beendet ist. Weiß nicht warum man die Berechnung trotzdem "durchziehen" will.
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Noch was......trotz Gerichtsbeschluß und mittlerweile beurkundetem Sorgerecht rechnet das Jugendamt munter weiter den Unterhalt aus Obwohl bereits ein Schrieb kam, daß eben selbe Person am JA die Beistandschaft für beendet erklärt, da gem. Sorgerecht vereinbart wurde. Gestern erst kam wieder ein Anruf zur Aufklärung wg meines Lohnzettels...naja
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Hi Hab noch nichts bekommen diesbezüglich, daher meine Frage. Also unabhängig Anwalt usw, rein Gericht. Mir geht es speziell um die Gerichtskosten bei beiderseitiger Erledigterklärung. Da steht mal im Netz, 3-fach, 1.5-fach mal was anderes, jeder Rechner spuckt was anderes aus. Daß die Gerichtskosten 50:50 geteilt werden steht im Beschluss.
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Guten Tag. Das Gemeinsame Sorgerecht wurde erfolgreich beurkundet. Ich werde einen separaten ausführlichen Bericht dazu schrieben. Im Beschluss steht: "Die Beteiligten haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Eine Kostenentscheidung beruht auf §81 Abs 1 Satz 1 FamFG. " Verfahrenswert ist 4000€ Kann man pauschal im Vorfeld sagen wie hoch die Gerichtskosten dazu sein werden? viele Grüße
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Wegen dem Ablauf des vorigen Jahres und dessen Ablauf: Ich habe seit Januar 24 alles tabellarisch festgehalten und es in min 5 oder 8 Stellungnahmen (wozu ich aufgefordert wurde von der jeweiligen Stelle) niedergeschrieben. Auch deshalb, weil ich mir das alles selbst nicht alles merken kann (das Alter halt ) Einzig das Gericht zeigte sich willig und hat eigentlich alles so ausgelegt, wie es IST. Auch wollten die GANZ GENAU wissen was alles war. Somit wurde ja auch zu meinen Gunsten entschieden ü…
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Hallo. Nein nein. Das "neue" Amt für Familie hat mir quasi die Bescheinigung ausgestellt. (worin NICHT steht an wen das KG ausgezahlt wurde, jedoch DASS es ausgezahlt wurde). mit dem abschliessenden Satz man werde intern das "alte" Amt (früherer Wohnsitz des Kindes/KM) auffordern diese Bescheinigung für den vorherigen Zeitraum auszustellen. Die ID hab ich sowieso, da mein Kind hier lebt und ich mich um alles kümmere. Auch arbeitet er in meiner Firma. Er schläft lediglich nebenan, nichts weiter. …
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Der Mist liegt beim Anwalt und langsam gehts ins Geld. Er hält selbstredend immer Rücksprache mit mir. Aber der Fall ist wohl komplexer als gedacht und niemand weiß so recht mehr was wer wann wo beantragen soll. Die Ämter winden sich halt raus, jeder labert bei denen irgendwas anderes, keiner nimmt sich dem Fall an. Genausowenig weiß einer vom anderen. Da kommen dann so geistreiche Fragen wie: "Wer betreut ihr Kind?" (17 Jähriger in Ausbildung) Klar was willste drauf sagen? Ich kann auch nicht r…
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Hallo. ich habe besagte Bescheinigung erhalten. allerdings nur die vom nunmehr zuständigen Amt. Hierin wurde meiner Mutter vom April an 3 Monate lang KG ausbezahlt, dieses wiederum dann wieder aufgehoben, mit der Erklärung, daß ich vorrangig berechtigt sei. Es haben sich wohl Anträge überschnitten. Dann Monate nichts. Nun diese Woche wieder andersrum das Ganze. Am Ende der Bescheinigung stand, man werde das vorherig zuständige Amt intern bitten dieselbe auszustellen, also Sept 23 bis April 24. D…
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Guten Abend. Lange nichts mehr geschrieben. Das Verfahren ist wie o.g. ruhend gestellt. Das Verfahren wird automatisch weitergehen ab Januar, falls die KM nicht zur Beurkundung erscheint. Den Beschluss hab ich hier. Der "Termin" ist ja nun der 18.12.24 zur Beurkundung beim JA. Lange wars dann ruhig, bis mich das Amt für J und Familie anschrieb. Mein Antrag auf Kindergeld wurde abermals abgelehnt. Mein Sohn würde nebenan bei meiner Mutter (der Oma) leben, daher hätte ich keinen Anspruch auf KG. W…
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Guten Morgen. Ein erneutes Schreiben vom Gericht ist angekommen. Im Wortlaut der KM : "Da ich mich erneut im Ausland befinde, kann ich eine Sorgeerklärung erst frühestens Anfang Dezember 24 abgeben. Sehr gerne gebe ich beim JA xxx eine Sorgeerklärung für die gemeinsame elterliche Sorge ab. Ein Termin mit dem JA xxx ist bereits am 17.12.24 festgelegt. Das JA stimmt dem zu und ist der Ansicht, der Vater könne bis dahin alle Sachen für Sohn xxx erledigen, da er eine Vollmacht hat." Somit solle ich …
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Hallo. Ja habe ich. Es erfolgte keine Kommunikation mehr mit mir seitdem. Lediglich das Schreiben von gestern, wer nunmehr zuständig wäre und daß man eben nicht mehr mit mir kommunizieren würde. Es stand nur der neue Sachbearbeiter von hier dabei quasi und daß man uns alles Gute wünsche. Ganz unten dann o.g. Satz als Zweizeiler, "es wären soundsoviel Rückstand aufgelaufen.....usw" Konnte man sich wohl nicht verkneifen. Bisschen hab ich seit Wochen schon das Problem daß sich viele Schreiben übers…
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Hey. Neues von allen beteiligten Parteien. Es geht munter weiter. Während mich letzte Woche ein Brief vom Gericht erreicht hat. " Sehr geehrter Herr xxxx, "fälschlicherweise" wäre man davon ausgegangen, daß bereits eine Sorgerechtsvereinbarung besteht. (Hä? Ich hab eigentlich deswegen Sorgerecht beantragt!?? Es wird keine Vereinbarung geben können, die KM lebt im Ausland). Somit würde das Jugendamt um abermalige Stellungnahme gebeten. Weiter würde die Mutter "gefragt", ob sie dem Gemeinsamen zus…
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Guten Abend. Trotz Klarstellung meines Anwalts vor Gericht, daß ich gar kein Sorgerecht inne habe (auch nicht das gemeinsame, wovon fälschlicherweise ausgegangen worden war), kam heute erneut eine Verfügung. Durch Übermittlung einer Vollmacht der KM an mich wäre man trotzdem der Ansicht, das Verfahren wäre vor Gericht erledigt und man bittet die Parteien um Erledigterklärung binnen 2 Wochen oder mit der Bitte um Anträge, worüber das Gericht entscheiden solle. Wir haben dem widersprochen und weit…
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Hallo. Schreiben wurde durch meinen Anwalt versendet. Grundsätzlich steht darin dasselbe, auch mit Verweis auf das Urteil dahingehend. Mal sehen was passiert. Heute hat sich das Jugendamt hier vor Ort gemeldet. Per Rechtsgesuche seitens des "alten" JA würde man nun den "Fall" übernehmen und wartet auf die Akte. Man würde nun warten auf den Gerichtsentscheid wegen halbem Sorgerecht. Dann wäre das mit dem Titel ohnehin vom Tisch. Weiter würde man dann versuchen Unterhalt von der Mutter zu bekommen…
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Ja das mit der Familienkasse ist schon auch der Hammer. Exakt auf diese § hatte ich bereits hingewiesen. Wir hatten ja bereits einmal deswegen geschrieben. Interessiert keinen, immer mit Verweis auf den Bearbeitungsstatus und Datenschutz. Auch bekomme ich keine Auskunft wem das Kindergeld denn nun zusteht. Auch in diesem Fall, reife Leistung des Amtes, ganze 9 Monate. Respekt