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  • Quote from Hugoleser: “Hallo Hummel, [...] Den Titel wirst Du Dir über das Gericht herausfordern müssen, wenn das Kind und die KM den freiwillig heraus geben. ” Naja wenn die den freiwillig herausgeben. braucht's kein Gericht mehr...

  • Ok, Tochter... ;o)... Was ist mit den anderen Fragen/ Antworten?

  • Quote from Hummel83: “Die Mitarbeiterin des Jugendamtes hat das von mir verlangt, als ich mit dem Argument kam, dass ich den Mindestunterhalt von 100 % nicht leisten kann. Darauf hin wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass das von mir verlangt werden kann und dieses Einkommen angerechnet wird, so dass ich 100 % leisten kann. ” Wie Du gelesen hast sind die Forderungen nach den 60 Wochenstunden (dauerhaft) ungesetzlich. Allenfalls hätte man die 48 h einfordern können... Aber das ist jetzt so…

  • Hi @Hummel83, Zunächst einmal: Wer hat denn jemals verlangt, daß Du 60 Wochenarbeitsstunden absolvieren mußt, um Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können? Hier mal ein "Gesetzestext" hierzu (Zitat): (4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Zum volljährigen Kind: Was macht das betroffene…

  • Quote from franbarde: “lange Zeit lief bei uns alles endlich etwas problemloser ab, [...] ” Das liest sich hier im Eingangsbeitrag noch etwas anders... Auch wenn @franbarde später - zunächst vermutenderweise(?) - etwas anderes schreibt... Ich würde trotzdem Beide - Kind und KM - unabhängig voneinander ansprechen/ anschreiben und die sich verändernde Situation ( gemeinsam?) ansprechen/ ankündigen. Den Sohn könnte er ja auch zu einem Vieraugengespräch einladen... Und wie schon geschrieben: der Aus…

  • Hallo, in Anlehnung an vorstehenden Beitrag von @'Theo... Die Vorgehensweise zur (übrigens beleghaften!) Aufforderung der Einkommenssituation vom erwachsenen Kind und KM ist nicht zuletzt auch von dem Verhältnis zu Diesen abhängig... Die stringente Vorgehensweise würde ich nur wählen, wenn freundliche Versuche einer Einigung von der Gegenseite ausgeschlagen werden.... Anfangen würde ich übrigens schon gut und gerne 3 bis 2 Monate vor der Volljährigkeit des Kindes... Damit hat man dann mit Eintre…

  • Hallo @Theo, Die Verpflichtung zur Bafög-Beantragung durch Euren Sohn bestünde so oder so... Ausnarmen gäbe es, wenn bereits im Vorfeld klar wäre, daß einer oder beide ET (exorbitant) viel verdienen würden... Wenn Du Dich mit Deinem Sohn eh gut verstehst sollte doch ein (auf-)klärendes 4-Augen-Gespräch zwischen Euch möglich sein... Edith.: Bei diesem Gespräch könnte man durchaus auch die Herausgabe des Unterhaltstitels (pfändbarer Teil) ansprechen... @TanjaW9 meinte wohl, daß eine vorzeitigere A…

  • Hallo @ajBerlin, Gibt es einen Unterhaltstitel? Wurde der Unterhalt für Januar schon bezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe bzw. nach welcher Vorgehensweise?

  • Auskunftspflicht Volljährige

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Hi @Theo, zu Deine Schlußsätzen folgendes: Ich sehe JÄ auch in Minderjährigen Zeiten bezüglich ihrer Einschätzungen als nicht sonderlich qualifiziert an. Nicht selten habe ich(!) da das Gefühl, dass da nur "Verwaltungsfachangestellte" sitzen Meiner Meinung nach gehört da in der Thematik geschultes Personal hin... Ansonsten sehe ich das Hauptproblem beim "Anwaltsvolk", die nicht selten hier leeichtverdientes Geld sehen, ohne sich mit den Problemen des konkreten Falles ernsthaft auseinandersetzen.…

  • Abfindung und Kindesunterhalt

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Hallo @Andi78, ausgehend davon, dass Du mit 115% Unterhalt lt. DT mehr als Mindestunterhalt zahlst, würde ich(!) an Deiner Stelle - wenn Du nicht zu einer Einkommensauskunft aufgefordert wurdest/ wirst - diese Abfindung nirgendwo erwähnen. Dazu bist Du auch nicht wirklich verpflichtet, so zumindest mein Kenntnisstand... Ich würde also weiterhin "brav" den titulierten(?) Unterhaltsbetrag zahlen und ansonsten die "Füße stillhalten". PS wie ist denn die Beziehung zur KM/ zum Kind? Im Übrigen werden…

  • Hallo @Sven1986, wann wurde denn Dein Sohn 18? Gab es einen Unterhaltstitel (ggf. befristet auf die Vollendung des 18. Lebensjahr des Sohnes?)... Wieso wurde Dein Sohn von einem Sozialarbeiter betreut? Mir ist aktuell nicht wirklich klar, warum/ wieso das JA einerseits die Beendigung Deiner Unterhaltspflichten erklärt, obwohl andererseits (offensichtlich) angekündigt wurde, dass sich die Ausbildungszeit des Sohnes bis zum 08/2024 verlängern würde?

  • Betrifft Krankengeld: Wie schon vom Vorschreiber erwähnt, ist es eine Lohnersatzleistung..., die im Übrigen als "Bruttolohn" ausgezahlt wird. Heißt im Klartext, daß die noch zu versteuern ist.

  • Hallo @TanjaW9, das wundert mich aber sehr. Hat sich da in den letzten Jahren etwas geändert? So erinnerlich war das vor ca. 5 - 6 Jahren. Der Finanzamtmensch hat nämlich bei meinem damaligen Besuch (für mich dumm gelaufen) festgestellt, dass ich aus (länger) zurückliegender Zeit noch Steuerschulden hätte...(upps da war ja mal was in Sachen Krankengeldbezug )

  • Quote from TanjaW9: “selbst wenn Du die steuerliche ID des Kindes nicht hast. ” Die Steuer-ID des leiblichen Kindes erfährt man problemlos beim Finanzamt: benötigt wird der (eigene) Personalausweis/ Pass und eine Geburtsurkunde des betroffenen Kindes... Also Termin beim Finanzamt machen und dort vorstellig werden. Wenn das Finanzamt nicht soweit weg ist, Öffnungszeiten eruieren und einfach und spontan vorstellig werden. Mit etwas Freundlichkeit und Glück funzt das auch... Die KM des jüngsten Kin…

  • Quote from FragestellenderM: “Ich bräuchte etwas, damit klar wird, dass die Mutter überfordert ist und die Ernährung des Kindes nicht richtig sicherstellen kann. Deswegen wäre ein Mangel jeglicher Art nützlich zur Bekräftigung dieser Gefährdung. Wenn genug Eisen zugeführt wird über die Ernährung, kann auch bei Wachstum kein Mangel entstehen. Laut Kindergarten isst das Kind nicht gerne Gemüse, womöglich gibt es dann auch einen Mangel an Vitaminen, welche die Mangelernährung dann bekräftigen würde…

  • Unterhalt für Enkel

    Kakadu59 - - Unterhalt

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    Hallo Gabriele, da das Kind (offiziell) bei Dir lebt sollten beide(!!) Elternteile ja (Bar-)unterhaltspflichtig sein... Leider schreibst Du weder über Deine Bemühungen, die KM mit ins Boot zu holen, noch etwas darüber, was mit dem KV ist... Warum zahlt die KM keinen Unterhalt, wenn das Kind (Enkel) doch bei Dir lebt (und wieso ist das Sorgerecht (noch?) bei der KM ? Was wurde unternommen, um den KV in die Unterhaltspflicht zu nehmen? Ich würde an Deiner Stelle den Weg zum JA suchen, alllerdings …

  • Das reine Arbeitseinkommen (Netto) kann - je nach OLG - um eine "berufsbedingte" Pauschale (5%) bereinigt/ reduziert werden. Nach meinem Kenntnisstand ist diese Pauschale auf 3000,00 € monatl. Nettoeinkommen gedeckelt. Falls die berufsbedingten Aufwendungen höher sein sollten (zyB. langer Arbeitsweg, oder Gewerkschftsbeiträge) sind die entsprechenden darzulegen ggf. zu belegen. Bitte lese Dich da mal in die "unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des (für Dich) zuständigen OLG's ein. Zuständig ist re…

  • Hi @FragestellenderM keine Ahnung, wie Du auf das schmale Brett kommst, dass das Wechselmodell als (alleiniges) Regelmodell eingeführt werden könnte... Wenn überhaupt, dann allenfalls als eine (mögliche) Alternative zum bisherigen Residenzmodell. Den Rest siehe @TanjaW9... dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen, außer das ich prophezeie, daß Du eher mehr als weniger Unterhalt fürs Kind zahlen wirst (als den bisherigen Mindestunterhalt), wenn Deine Einkommenssitution auf dem Prüfstand kommt.... Ed…

  • @'FragestellenderM, ich bin angesichts Deiner Argumentstionskette etwas verblüfft und auch entsetzt ... Deine von Dir vorgetragene finanzielle Situation als Grund heranzuführen damit die KM keinen Unterhalt für Euer gemeinsames Kind von Dir erhält, bzw, daß der (von Dir) gezahlte Unterhalt allein zum Umzug in eine größere Wohnung mit Kinderzimmer zu verwenden wäre oder aber zur Anmietung eines Kinderzimmers in Deinem privaten Umfeld ist nicht nur abwegig, sondern einfach nur absurd... Mir schein…

  • Hallo @FragestellenderM, Zunächst einmal fehlen ein paar Eckdaten bez. der rechtl. Stellung zum Kind... (und zur KM) - und auch wenn es erstmal nix mit Deinen Fragen zu tun hat: auf welcher Basis wird der von Dir genannte Mindestunterhalt bezahlt? Besteht gemeinsames Sorgerecht? Zu Deinen Fragen kann man ganz allgemein antworten, dass Du da Chancenlos bist. Du kannst weder der KM eine größere Wohnung oktroyieren noch kannst (darfst) Du den Unterhalt für das Kind (nicht nur wegen eines hier vorha…