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Es geht nur um die Argumentation. Wenn du deine Kinderzimmer von ihr finanzieren lassen willst, dann kann sie das umgekehrt auch von dir verlangen und du müsstest ihr für ihre Kinderzimmer einen Ausgleich zahlen. Hinzu kommt, dass niemand verlangt, dass du Kinderzimmer vorhältst. Ein Kinderzimmer ist keine Voraussetzung für Umgang. Viele Kinder haben kein Kinderzimmer.
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Ich kann nicht mehr
PostDu könntest mal beim Bafög-Amt nachfragen, ob sie Bafög bekommt. Ich bin mir nicht sicher, aber glaube, dass sie dir den Bescheid auch zusenden dürfen, wenn du unterhaltspflichtig bist? Wenn Bafög eingestellt wurde, dann ist es auch sehr schwierig noch Unterhalt zu begründen. Insofern kannst du da gerichtsmäßig gelassen sein. Alles gut dokumentieren! Weise sie darauf hin, dass sie bei Niederlage sämtliche Kosten tragen muss.
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Ich kann nicht mehr
PostQuote from uncontrolled: “Ich habe auf eigenes Risiko die Unterhaltszahlung eingestellt. Mich macht das echt fertig. ” Ja, richtig. Hätte ich sogar schon früher gemacht. Einfach mal nichts tun. Wenn sie sich beschwert, auch erst mal einige Wochen nichts tun. Dann erst antworten und sämtliche immer noch ausstehenden Belege fordern. Oder gar nicht mehr antworten und warten, ob sie klagt. Das würde ich mir an ihrer Stelle aber zweimal überlegen.
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Wie das läuft ab 18 kann man überall online nachlesen. Auf jeden Fall muss das Kind dir die Unterlagen der Mutter übermitteln (Mitwirkungspflicht). Ohne diese ist der Unterhalt nicht zu ermitteln! Der Titel ist aber ein Problem. Das solltest du als erstes angehen.
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Ich würde, falls möglich vor allem mit dem Sohn sprechen und ihm die Sache erläutern, dass er ab jetzt für den Unterhalt verantwortlich ist und was das bedeutet. Also, dass er eine Mitwirkungspflicht hat und die Unterlagen beibringen muss. Falls da nichts kommt, würde ich den Unterhalt solange einstellen. Anfordern würde ich das, was auch das JA verlangt, also Infos über sämtliche Einkünfte, mind. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate. Steuererklärung wäre natürlich besser.
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Wenn man sich etwas einliest, kann man das auch gut alleine ohne Anwalt berechnen. Ein Anwalt baut natürlich mehr Druck auf, kostet aber auch. Ich würde erst mal nur die letzte Einkommensteuererklärung einreichen und erklären, dass keine weiteren Einkünfte vorliegen (sofern das der Fall ist). Eigene Immobilie muss auch angegeben werden. Alle Belastungen natürlich vollumfänglich darlegen.
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Hausverkauf
PostQuote from Bigpuster: “maximale Dreistigkeit ... Muss man aber auch können und wollen. ” Ja, so ist das. Man muss dazu das dicke Fell haben. Könntest du auch versuchen. Einfach mal nichts tun ... nicht antworten.
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Hausverkauf
PostAber was steht denn in der neuen gewünschten Vereinbarung? Gegen das Treuhandkonto wird sie doch nichts haben, oder?
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Hausverkauf
PostIch verstehe das noch nicht so ganz. Wieso Rückabwicklung des Kaufvertrages? Entscheidend ist ja nicht das Treuhandkonto, sondern wieviel jeder vom Kaufpreis erhält, oder? Insofern hätte genau das exakt im Vertrag stehen müssen. Und dann müssten sich beide Parteien auch daran halten.
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Natürlich, es müssen Kopien vorgelegt werden. Sonst kann man ja alles behaupten. Im Grunde sitzt ihr am längeren Hebel. Er will etwas. Ihr braucht erst zu zahlen, wenn er alles vorgelegt hat. "Praktikum" ist auch noch so eine Sache. Es muss ausbildungsrelevant sein. Dazu müsste er belegen, dass er das für seine Ausbildung benötigt.
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Ja, das nennt sich "Mitwirkungspflicht". Er muss das Einkommen der Mutter (inkl. Steuererklärung) und sein eigenes Einkommen und Vermögen offenlegen. Solange er das nicht tut, braucht auch nicht gezahlt zu werden.
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Trennungszeitpunkt
PostNochmal: Warum ist das überhaupt so wichtig? Um was geht es?
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Trennungszeitpunkt
PostDann lass den Anwalt machen und sag einfach nichts. Stelle dich innerlich schon mal darauf ein, dass es nicht so kommt, wie du möchtest. Das würde ich dann akzeptieren. Warum ist das überhaupt so wichtig? Um was geht es?