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  • hallo, ich weiß es auch nicht genau. Aber die csu hat ja ein nicht ganz so modernes Weltbild was Frauen angeht. Und insofern könnte ich mir halt vorstellen, dass nach einer Trennung länger betreuungsunterhalt fällig werden könnte. Dann dann muss ggf. Nicht der Staat mit Bürgergeld/wohngeld/unterhaltsvorschuss einspringen. und was das Einkommensgrfälle angeht, wir hatten damals maximal 200 dm Unterschied beim Einkommen. Da gab es aber noch nicht so ein gutes Elterngeld. Das nannte sich Erziehungs…

  • hallo, bislang ist es ja so, dass die Väter mindestens 2 Monate elternzeit nehmen müssen. Damit nehmen die meisten 2 Monate und nicht mehr. In anderen Ländern ist es so geregelt, dass die Mutter nur die gleiche Anzahl elternmonate bekommt, wie der Vater beantragt. Sprich hier könnte einfach das paritätische Betreuungsmodell eingeführt werden: Vater 3 Monate, Mutter auch 3 Monate. Vater 6 Monate Mutter ebenfalls. Damit würde das schon direkt nach der Geburt in Richtung paritätische Betreuung gehe…

  • hallo, zu der Auskunftspflicht: als mangelfall musste man dich normalerweise eh häufiger Auskunft erteilen und Gehaltssteigerungen unaufgefordert mitteilen. Ggf. Muss man bei den pfändungsfreigrenzen, diese auch nach oben anpassen. Denn ich weiß gar nicht, ob diese das existenzminimum noch zu 100% abdecken. Interessant aber auch:die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit (Kinderbetreuung, Pflege) - steht unter Gleichstellung. Soll hier dann das wechselmodell eingeführt werden oder aber die…

  • Tägliche Telefonate durchsetzen

    AnnaSophie - - Umgang

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    hallo, bitte ändere die Bezeichnung der Mutter deines Kindes auf Mutter ab. Grundsätzlich: du hast kein gemeinsames Sorgerecht, damit bist du nicht berechtigt die Stimme des Kindes, das Kind aufzunehmen und diese Aufnahmen für irgendwelche Zwecke zu verwenden. Und nein, kein Kind kann über alles entscheiden. Sonst würde es ja auch im Zweifelsfall nicht in die Kita oder in die Schule gehen wollen und die Eltern würden dieses bejahen. und bei dir ist ja der Hintergrund: du willst der Mutter das Ki…

  • Nach Scheidung Versicherung

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, was ich bislang gelesen habe ist, dass diese Kosten im Rahmen des nachehelichen Unterhalts geltend gemacht werden sollten im scheidungsverfahren. Wie sieht das mit der anwaltlichen Beratung aus? einfach mal fragen, ob es da Urteile gibt. Ich habe ein Urteil aus dem Jahre 2009 gefunden: Oberlandesgericht Oldenburg Urt. v. 26.11.2009, Az.: 14 UF 114/09 sophie

  • hallo, er hat der Anwältin also zugestimmt. Ergo hat sie das gemacht mit seiner Zustimmung. Ich würde hier sagen: Aussage gegen Aussage. Wird schwierig. Sophie

  • hallo, ich weiß ja nicht wie die beiden verblieben sind. Ob er gesagt hat dass sie das machen soll, beispielsweise so einen Brief rausschicken ohne den vorher mit ihm abzustimmen oder nicht. Oder ob die Vollmacht so pauschal war, dass sie berechtigt ist das zu machen. Und ob es eine gesonderte Vereinbarung gibt, wann was in welcher Höhe zu zahlen ist. es bleibt ihm nichts anderes als seine unterschriebenen Dokumente einzufordernden ggf. Die Anwaltskammer zu informieren oder dies prüfen zu lassen…

  • hallo, evtl. Sieht das Mandat das so vor, dass sie nach gegenstandswert abrechnen kann oder nach Stunden…deswegen die Kopie der Vollmacht einfordern und ggf. Alles andere, was er unterschrieben hat in der Kanzlei. Sophie

  • Ich kann nicht mehr

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, wenn sie im ersten und zweiten Semester keine Prüfung absolviert hat/nicht bestanden hat. Dann würde ich schon mal anzweifeln, dass sie zielstrebig studiert. Zumal sie in Semester 3 und 4 von ca. 60 credits nur 14, also 1/4 absolviert hat. Ergo weiterhin keine Zielstrebigkeit zu erkennen. Du könntest dir online bei der Uni die musterstudienplan und die rahmensgudienprüfungsordnung runterladen. Dann kann man auch ehen, welche Module alle fehlen und welche aufeinander aufbauen. Sprich wievi…

  • hallo, wenn u bislang aufgrund des Hauptwohnsitz bei dir die kitagebühren gezahlt hast, dann hast du auch Unterhalt bekommen oder die Kinder waren nur bei dir gemeldet und du hast Unterhalt gezahlt? Google mal nach erweiterter Betreuung. Es gibt wohl die Möglichkeit den Unterhalt bei einer höheren Betreuung anzupassen. Sophie

  • Ich kann nicht mehr

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, um was für einen Studiengang handelt es sich? Meist sind es 180 oder 210 für einen bachelorabschluss und 90-120 für einen Master. Bachelor sind 6-8 Semester. Und im Regelfall sind es 30 credits pro Semester lt. Musterstudienordning. Ich würde es genau wie du machen. Geld einstellen und dann abwarten. Und natürlich reicht kein hausärztliches Attest für ein urlaubssemester. Ich würde vermutlich die Anwältin auffordern die komplette Prüfungen zu belegen, wann wäre was fällig gewesen und was …

  • Hallo, Dann wird nicht nur das Kindergeld voll angerechnet. sondern auch die ausbildungsvergütung (bis auf 100€) voll angerechnet. Wie hoch wäre denn dann überhaupt noch das was du zu zahlen hättest? Weisst du was die Mutter verdient? Übrigens ab Volljährigkeit ist das kind nicht mehr privilegiert sondern im 4. Rang. und damit gehen die minderjährigen vor. Weil die sind im 1. Rang. Sophie

  • Hallo, Ich würde die beistandschaft des volljährigen Kindes anschreiben mit der Info, dass zwar ein Titel besteht, sich aber ab 18 die rechtlichen Grundlagen ändern. Deshalb bittest du a) um Herausgabe des Titels (werden sie nicht machen) und b) die Unterlagen des Kindes übersenden, dass es weiterhin unterhaltsberechtigt ist ( schulbescheinigung). Und c) die gerne bereit bist deine Unterlagen zu übersenden, aber d) die Mutter ebenfalls Unterhaltsverpflichtet ist und e) nun das volke Kindergeld i…

  • hallo, ja, offiziell ist die Schule ja erst beendet wenn das Zeugnis übergeben wurde. Und dann gibt es eben diese übergangsphase bis Ausbildung/studium/fsj. Denn Ausbildungen beginnen meist erst im august/September und Studiengänge im Normalfall im Oktober. liegt dir der fsj Vertrag vor? Wenn das fsj Gehalt im august gezahlt wird, dann bist du den Monat nicht mehr in dem Rahmen unterhaltspflichtig, da das Einkommen vom Kind dann angerechnet werden muss. Sophie

  • hallo, die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung/studium/fsj ist vorhanden. Hier wird im Regelfall weiterhin Unterhalt zuzahlen sein. Aber Kind muss fsj-Vertrag vorlegen. Und Schulzeit zählt bis zeugnisübergsbe. Also vermutlich bis Juli. und fsj Einkommen zählt als Einkommen. Aber berufdbedingtenaufwendungen können abgezogen werden. Und bis zur Volljährigkeit wird der restbetrag durch 2 geteilt. Ab 18 wird Kindergeld und Einkommen voll auf den Unterhalt angerechnet. sophie

  • hallo, um welchen Zeitraum für den Unterhalt geht es? wenn du dein Gewerbe in 2023 abgemeldet hast, würde ich die Abmeldung des Gewerbes ihr übersenden. Und erläutern, dass diese Einkünfte seit x/23 dauerhaft entfallen sind und entsprechend auch für 2024 und die Folgejahre keine Einkünfte aus der Selbständigkeit mehr generiert werden. Und diese Einkünfte aus ihrer Berechnung rausziehen und den Rest sorgfältig prüfen. Google mal ob du ein bgh Urteil zu einem solchen Fall findest.bzw. Ein solch fi…

  • Hallo, Wenn du am Selbstbehalt bist bzw. Diesen sogar unterschreitest ist kein Raum mehr für Mehrbedarf oder sonderbedarf. Denn von deinem bereinigten Einkommen wird der von dir gezahlte kindesunterhalt abgezogen. Dies teilst du der Mutter mit. Und zahlst natürlich nichts von diesem zusätzlichen Bedarf. Sophie

  • hallo, er kann auch schriftlich auf den Titel verzichten ohne dir den Titel zu geben. Das würde ja auch reichen. Sophie

  • hallo, bei selbständigen sind Auskunft über 3 Jahre zu erteilen, um Schwankungen auszugleichen. Und ja, der Steuerbescheid bzw. Informationen über Steuervorauszahlungen etc. Sind da wichtig. und sollte sie keinen Gewinn machen stellt sich die Frage, ob sie nicht einfach fiktiv so gestellt werden kann, als würde sie angestellt arbeiten. Und dann den Mindestsatz unterhalt fordern. Sophie

  • hallo, bezüglich des 14jährigen: er ist umgemeldet und du bekommst das Kindergeld? wenn du Mutter nicht den regulären unterhaltssatz zahlt und auch nicht den regulären unterhaltsvorschuss, dann unterhaltsvorschuss beantragen. Dies geht aber nur, wenn du nicht neu verheiratet bist. und ich würde von der Mutter für den 14jährigen auch die Auskunft über ihr Einkommen verlangen, was die ganzen Jahre von dir gefordert wurde. sophie