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  • hallo, die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung/studium/fsj ist vorhanden. Hier wird im Regelfall weiterhin Unterhalt zuzahlen sein. Aber Kind muss fsj-Vertrag vorlegen. Und Schulzeit zählt bis zeugnisübergsbe. Also vermutlich bis Juli. und fsj Einkommen zählt als Einkommen. Aber berufdbedingtenaufwendungen können abgezogen werden. Und bis zur Volljährigkeit wird der restbetrag durch 2 geteilt. Ab 18 wird Kindergeld und Einkommen voll auf den Unterhalt angerechnet. sophie

  • hallo, um welchen Zeitraum für den Unterhalt geht es? wenn du dein Gewerbe in 2023 abgemeldet hast, würde ich die Abmeldung des Gewerbes ihr übersenden. Und erläutern, dass diese Einkünfte seit x/23 dauerhaft entfallen sind und entsprechend auch für 2024 und die Folgejahre keine Einkünfte aus der Selbständigkeit mehr generiert werden. Und diese Einkünfte aus ihrer Berechnung rausziehen und den Rest sorgfältig prüfen. Google mal ob du ein bgh Urteil zu einem solchen Fall findest.bzw. Ein solch fi…

  • Hallo, Wenn du am Selbstbehalt bist bzw. Diesen sogar unterschreitest ist kein Raum mehr für Mehrbedarf oder sonderbedarf. Denn von deinem bereinigten Einkommen wird der von dir gezahlte kindesunterhalt abgezogen. Dies teilst du der Mutter mit. Und zahlst natürlich nichts von diesem zusätzlichen Bedarf. Sophie

  • hallo, er kann auch schriftlich auf den Titel verzichten ohne dir den Titel zu geben. Das würde ja auch reichen. Sophie

  • hallo, bei selbständigen sind Auskunft über 3 Jahre zu erteilen, um Schwankungen auszugleichen. Und ja, der Steuerbescheid bzw. Informationen über Steuervorauszahlungen etc. Sind da wichtig. und sollte sie keinen Gewinn machen stellt sich die Frage, ob sie nicht einfach fiktiv so gestellt werden kann, als würde sie angestellt arbeiten. Und dann den Mindestsatz unterhalt fordern. Sophie

  • hallo, bezüglich des 14jährigen: er ist umgemeldet und du bekommst das Kindergeld? wenn du Mutter nicht den regulären unterhaltssatz zahlt und auch nicht den regulären unterhaltsvorschuss, dann unterhaltsvorschuss beantragen. Dies geht aber nur, wenn du nicht neu verheiratet bist. und ich würde von der Mutter für den 14jährigen auch die Auskunft über ihr Einkommen verlangen, was die ganzen Jahre von dir gefordert wurde. sophie

  • hallo, je nach dem wie das ausgeht, vorab mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, dass die steuerlich geltend gemachten krankheitskosten nicht mit ins Einkommen gerechnet werden dürfen. Weil die Kosten ja bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurden. und noch ein Tipp: Unikliniken suchen manchmal auch Personen für angehende Zahnärzte. Das dauert vielleicht länger, also die Behandlung, weil die noch nicht so versiert sind aber es ist wohl deutlich günstiger. manche implantatzentren suchen auch Per…

  • @tanja w. Ich meinte „spezifizierte vermögensaufstellung“ und „bankbestätigungen“, ob dies so im gesetz steht. sophie

  • halo, bezüglich 1 und 2 würde ichauch der Rechtsgrundlage fragen. Vor allem was mit bankbestätigungen gemeint ist. Zu 2. noch Fragen, wie du diese Bescheinigung für den 31.12.2025 vor dem Datum erhalten sollst. Zu 3. Gehalt ist klar und richtig. Zu den gmbh Sachen. Hier sind 3 Jahre richtig.aber mit Sicherheit dürfte die Bilanz oder Ähnliches aussagekräftig sein. Denn es geht ja nur um die Einkünfte, die daraus erzielt werden. Und die sind ja auch im Steuerbescheid angegeben. Hier mit dem Steuer…

  • Betreuungsunterhalt

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, mit den Punkten der privaten Krankenversicherung kenne ich mich nicht aus. zu 3) es gibt eine. Selbstbehalt und der kindesunterhalt geht vor. Wenn also vom bereinigten Einkommen der kindesunterhalt abgezogen wird. Dann kann maximal bis zum angemessene Selbstbehalt (1.600€) betreuungsunterhalt gefordert und gezahlt werden. Zu 4) die Zinsen sind einnahmen. Ergo aus den Zinserträgen aber nicht aus dem Kapitalvermögen. Denn es gibt nur für das Kind die gesteigerte erwerbspflicht. Nicht aber d…

  • hallo, wenn du nicht neu verheiratet bist, kannst du unterhaltsvorschuss fürjunior beantragen. Die Mutter ist für Junior gesteigert erwerbspflichtig. Sie muss also auch eine vollzeitstelle annehmen oder kann ggf. Fiktiv, von einem Gericht, so gestellt werden. unterhaltsvorschuss ist insofern einfacher, weil sich dann das Jugendamt kümmert. die Tochter ist ab 18 Jahre und in Ausbildung junior nachrangig.ggf. Solltet ihr euch schlau machen, ob sie Zuschüsse bzw. Bafög bekommen könnte. da der unter…

  • hallo, da kein Elternteil dann nach dem Abitur gesteigert erwerbspflichtig ist, sollte es auch bei einer Arbeitszeitverkürzung keine Probleme geben. Du solltest nur darauf achten, ob es a) einen Titel gibt, aus dem vollstreckt werden könnte und b) beim Bafög einen aktualisierungsantrag mitschicken, damit dann das neue Gehalt zur Berechnung herangezogen wird. sophie

  • hallo, wenn du über die beitragsbemessungsgrenze verdienst kannst du dann ab der beitragsbemessungsgrenze die 4% plus die 19% als zus, Altersvorsorge in Abzug bringen. die Berufsunfähigkeitsversicherng würde ich als abzugsfähigen Posten sehen, da diese dafür sorgt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Zahlung von Unterhalt weiterhin gesichert ist. sophie

  • hallo, grundsätzlich jahresnetto plus steuererstattung / 12 Natürlich kann man bei der steuererstattung rausrechnen was an Kosten nicht anerkannt wird, wie beispielsweise Krankheitskosten etc. Dazu kommt der Wohnvorteil bei selbstgenutztem wohneigentum. Hier die erzielbare Kaltmiete. Wenn es noch viel Reparaturen sind, dann fällt logischerweise die erzielbare Miete geringer aus. Zinseinnahmen sind ebenfalls Einkommen. abziehen darfman berufsbedingte Aufwendungen, je nach olg pauschal oder nach A…

  • hallo, auch beim Bafög darf man regelmäßig bis zu einer bestimmten Grenze dazuverdienen. Wäre die Frage, ob es bei dir dann auch bis zu dieser Grenze als ok angesehen werden würde. Das sind ca, 500€/monat. wie ist das mit dem Kind, wird es in der Regelstudienzeit abschließen? Bzw. Wie lange wird es noch studieren? Kann ein Kollege mal soweit. Training anfragen? Dann wüsstest du was es kostet und kannst evtl. Berechnen, wie hoch diese Einkünfte ungefähr sein könnten. Kann ja auch sein, dass durch…

  • Auskunftspflicht Volljährige

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, wenn er dies Praktikum machen will, soll er sagen wofür das ist…zu Erlangung der Fachhochschulreife kann er auch ein bezahltes fsj machen. Und dauert das Praktikum länger als 3 Monate ist es zu vergüten. also, sofern kein Titel existiert, Zahlung einstellen und Junior auffordern den Vertrag komplett und ungeschwärzt in Kopie vorzulegen inkl. Der Auskunft, was das Ziel ist. Ihm auch mitteilen, dass seine Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig ist und der mögliche Unterhalt auf beide Elter…

  • hallo, die Mutter des Kindes hat Anspruch auf den Unterhalt. Denn dieser steht eurem gemeinsamen Kind zu. Da kommst du nicht drumrum. Ab Geburt des Babys bist du drei Personen zum Unterhalt verpflichtet, wobei das Kind und das Baby vorgehen. Wenn dann Nix mehr da ist, dann bleibt für deine Lebensgefährtin Nix. es ist völlig unerheblich was du planst ohne Sorgerecht. Denn anscheinend kümmert sich die Mutter gut ums Kind. und nein, warum soll das Kind für einige Stunden umgangszeit die doppelte Ze…

  • hallo, du hast kein Sorgerecht und ein nur eingeschränktes umgangsrecht. Insofern dürfte dein nächstes Ziel sein, den Umgang auszubauen. Ein Wechsel des ABR ohne Sorgerecht zu dir ist utopisch. wenn diese Entfernung von Beginn an bestanden hat, ist es rein deine Baustelle. Zumal es für das Kind ja auch nicht schön wäre für ein paar Stunden so lange im Auto zu sitzen und das ja seit Jahren so funktioniert. Du kannst dir vor Gericht eine blutige Nase holen, falls du mit diesen Argumenten antrittst…

  • hallo, dein erstes kind lebt bei der Mutter und ist wie alt? der Umgang ist so geregelt, dass du ein umgangsrecht alle 14 Tage hast? Du hast die Entfernung zum älteren Kind geschaffen? Nein, so einfach wird es nicht, dass du dein älteres Kind gegen den Willen der Mutter zu dir nehmen kannst. Denn es hat dort bei der Mutter seinen lebensmittelpunkt. Und anscheinend gibt es auch keine Gründe, dass das Kind zu dir ziehen sollte, außer der Tatsache, dass du nicht willst, dass das Kind als Einzelkind…

  • Abfindung und Kindesunterhalt

    AnnaSophie - - Unterhalt

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    hallo, zum einen wird die Abfindung, nach Steuern, natürlich auch anzugeben sein, wenn neu Auskunft gefordert werden wird. Was ja spätestens zum 18, Geburtstag der Fall sein wird. Wann hast du das letzte Mal Auskunft erteilt? Wenn du weiterhin Unterhalt in der berechneten Höhe zahlst, dann müsste das von der Abfindung natürlich so berechnet werden, dass die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und letztem netto davon abgezogen wird. Und du bekommst ja eh eine Sperre von drei Monaten, damit geht j…