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Wie das läuft ab 18 kann man überall online nachlesen. Auf jeden Fall muss das Kind dir die Unterlagen der Mutter übermitteln (Mitwirkungspflicht). Ohne diese ist der Unterhalt nicht zu ermitteln! Der Titel ist aber ein Problem. Das solltest du als erstes angehen.
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Ich würde, falls möglich vor allem mit dem Sohn sprechen und ihm die Sache erläutern, dass er ab jetzt für den Unterhalt verantwortlich ist und was das bedeutet. Also, dass er eine Mitwirkungspflicht hat und die Unterlagen beibringen muss. Falls da nichts kommt, würde ich den Unterhalt solange einstellen. Anfordern würde ich das, was auch das JA verlangt, also Infos über sämtliche Einkünfte, mind. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate. Steuererklärung wäre natürlich besser.
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Wenn man sich etwas einliest, kann man das auch gut alleine ohne Anwalt berechnen. Ein Anwalt baut natürlich mehr Druck auf, kostet aber auch. Ich würde erst mal nur die letzte Einkommensteuererklärung einreichen und erklären, dass keine weiteren Einkünfte vorliegen (sofern das der Fall ist). Eigene Immobilie muss auch angegeben werden. Alle Belastungen natürlich vollumfänglich darlegen.
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Hausverkauf
PostQuote from Bigpuster: “maximale Dreistigkeit ... Muss man aber auch können und wollen. ” Ja, so ist das. Man muss dazu das dicke Fell haben. Könntest du auch versuchen. Einfach mal nichts tun ... nicht antworten.
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Hausverkauf
PostAber was steht denn in der neuen gewünschten Vereinbarung? Gegen das Treuhandkonto wird sie doch nichts haben, oder?
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Hausverkauf
PostIch verstehe das noch nicht so ganz. Wieso Rückabwicklung des Kaufvertrages? Entscheidend ist ja nicht das Treuhandkonto, sondern wieviel jeder vom Kaufpreis erhält, oder? Insofern hätte genau das exakt im Vertrag stehen müssen. Und dann müssten sich beide Parteien auch daran halten.
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Natürlich, es müssen Kopien vorgelegt werden. Sonst kann man ja alles behaupten. Im Grunde sitzt ihr am längeren Hebel. Er will etwas. Ihr braucht erst zu zahlen, wenn er alles vorgelegt hat. "Praktikum" ist auch noch so eine Sache. Es muss ausbildungsrelevant sein. Dazu müsste er belegen, dass er das für seine Ausbildung benötigt.
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Ja, das nennt sich "Mitwirkungspflicht". Er muss das Einkommen der Mutter (inkl. Steuererklärung) und sein eigenes Einkommen und Vermögen offenlegen. Solange er das nicht tut, braucht auch nicht gezahlt zu werden.
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Trennungszeitpunkt
PostNochmal: Warum ist das überhaupt so wichtig? Um was geht es?
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Trennungszeitpunkt
PostDann lass den Anwalt machen und sag einfach nichts. Stelle dich innerlich schon mal darauf ein, dass es nicht so kommt, wie du möchtest. Das würde ich dann akzeptieren. Warum ist das überhaupt so wichtig? Um was geht es?
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Trennungszeitpunkt
PostWo ist denn das Problem? Könnt ihr euch nicht auf einen Termin einigen? Wie weit liegt ihr auseinander? Im Zweifel muss man seinen Standpunkt beweisen. Ich denke, der Richter muss dann irgendwie entscheiden, was ihm am plausibelsten erscheint. Er kann vermutlich den Scheidungsantrag sogar ablehnen, wenn das alles zu undurchsichtig ist.
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steuerklasse
PostSteuerklasse 1 nimmt man im Folgejahr. Da ihr euch über den Trennungszeitpunkt streitet, müsstest du da mal Daten nennen.