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Hallo, ich weiß, es ist alles sehr kompliziert und vielleicht verstehe ich da etwas nicht richtig, aber für mich gibt es einen Unterschied zwischen einem familienrechtlichen Anspruch auf Unterhalt und dem errechnetem BAfögsatz, der ja den Mindestbedarf eines Studenten darstellt und sich ergibt aus Darlehen/Zuschuss und anzurechnendes Einkommen der Eltern, welches ja abgezogen wird. Nocheinmal: sind Eltern verpflichted diesen abgezogenen Anteil zuzahlen? denn aufgrund des Einkommen der Eltern wir…
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Hallo, es gab Berechnungen. Familienrechtlich gab es wohl keinen Anspruch auf Unterhalt: Aber die Frage war ja, ist der nichtzahlende Elternteil trotzdem dazu verpflichtet, den abgezogenen BAföG Anteil zu zahlen. Leider war den Kindern der Antrag auf Vorauszahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Erst zwei Jahre später stellten sie den Antrag und bekamen dann auch den Anteil des Elternteils. Also bleibt die Frage: gibt es rückwirkend noch Möglichkeiten der Nachforderung? Danke
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Die Kinder haben per Mail mitgeteilt, dass ihnen Geld fehlt und über die Berechnung aufgeklärt. Das wurde aber ignoriert. Es ging nicht um Unterhalt, sondern um das anzurechnende Einkommen des Elternteils. Dieser Betrag wurde beim BAföG abgezogen und vom Elternteil nicht gezahlt. Es wurde einfach nicht verstanden und somit ignoriert.
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Phoenix - Vor 2 Stunden Unterhalt bzw. Ausbildungsförderung für Kinder im Studium Ok, ich versuche mein Anliegen hier nochmal zusammenzufassen: Nach Scheidung zwei Kinder im Studium. Kinder bekommen BAföG und haben Minijob, keinen Unterhalt. Beim BAföG wurde den Kindern jedoch ein erheblicher Teil abgezogen, aufgrund des sehr hohen Einkommens eines Elternteils. Der Elternteil zahlte diesen Abzug jedoch nicht an die Kinder. Das Formblatt 8 (Antrag auf Vorauszahlung beim BAföG Amt) war nicht beka…