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Hallo Theo, wenn er das nicht will, kann man wohl nichts machen . Sinken beide Elternteile unter den angemessenen SB während der Privilegierung, wird bei beiden nur noch der notwendige angesetzt. Das Problem hier: Du hast einen gültigen Vergleich. Der Sohn kann Dich also daraus in Anspruch nehmen... Gruß Tanja
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Hallo franz, Du hast rechtlich keinerlei Handhabe, sicher zu stellen, dass Dir der von Dir geleistete Anteil zurück erstattet wird. Die KK erstattet an denjenigen, bei dem das Kind (mit)versichert ist. Du müsstest ggf. später die Mutter zivilrechtlich in Regress nehmen. Deswegen würde ich eine Mitzustimmung - bei gemeinsamen Sorgerecht nur mit dem Zusatz unterschreiben, dass der Hauptversicherte die Kosten aufgrund der späteren Erstattung i.H. der 10% selbst zu tragen hat. Und ganz ehrlich - das…
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Hallo JSAK, Den Link musste ich entfernen. Anwaltsseiten sind hier nicht erwünscht. Ansonsten denke ich, dass das nicht auf Kapitaleinkünfte anzuwenden ist. Ich glaube, habe gelesen zu haben, dass unterhaltsrechtlich Kapitaleinkünfte der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten sind. Siehe Hefam Punkt 1.6 Nichts von einer Verteilung auf mehrere Jahre. Gruß Tanja
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Quote from JSAK: “Wenn man im einen Jahr beispielsweise hohe Kapitalerträge hat und im anderen niedrigere, werden diese meines Wissens auf einen größeren Zeitraum verteilt. ” Hallo Jsak, das wäre mir neu. Ich denke eher, dass der RA noch nicht genau weiß, wie er Deine Stellung in der GmbH ansehen/Werten soll. Ansonsten wäre schön, wenn Du die Herlunft Deines Wissens benennen könntest. Möglicherweise verwechselst Du das mit Abfindungen... Gruß Tanja
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Hallo Sophie, das hat die Rechtsprechung entwickelt (zum 1605 BGB). In einem Kommentar dazu heißt es: Quote: “Auskunft über das Vermögen, bedeutet Mitteilung des Reinvermögens, also auch des Schuldenstands und der monatlichen Ratenverpflichtungen. Sie muss sich auf einen bestimmten Stichtag beziehen. Die Auskunft muss gemäß § 260 BGB als schriftliches Bestandsverzeichnis durch Vorlage einer schriftlichen, systematischen Aufstellung erteilt werden. ” Gruß Tanja
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Hallo Theo, wenn Du das ohne Gericht klären könntest, wäre das natürlich klasse. Allerdings sollte Dein volljähriger Sohn ja schon das Verständnis dafür haben, dass man nicht einen Elternteil über die Gebühr schröpfen soll während der andere sich mit einer Teilzeitarbeit ein gutes Leben leistet. Ich frage mich immer, was die Kinder in nicht-Trennungsfamilien machen? Nein, das frage ich mich nicht. Meine Kinder aus 1. Ehe mussten auch mit ihren Eltern reden.. (und so wird es sicher auch in den me…
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Hallo Mama-von-2, wie ich einfangs sagte; das JA will viel. Ich würde nie einen Vordruck vom Amt ausfüllen, wenn ich nicht Leistungen beziehen wollen würde, dessen Antragstellung gesetzlich per Vordruck vorgeschrieben ist. Zumal bei den meisten Einkommensfragebögen des JA nicht drauf steht, welche Angaben man verpflichtet ist, zu machen und welche die nur aus "Interesse" sammeln. Und unter manchen, wie wir hier schon erfahren durften, lässt sich das JA per Unterschrift bestätigen, dass sie beim …
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Hallo JSAK, ich vermute bei 2. einen Schreibfehler...der wollte sicherlich 22-24 fordern. Allerdings ist mir nicht klar, warum er das Vermögen (und die Einkünfte daraus) auf 3 Stichtagen anfragt; üblich ist m.W. auf einen (und den würde ich auch nur beifügen, also 31.12.2024) - üblicherweise erteilen die Banken zu diesem Stichtag spätestens im darauffolgenden Jahr eine Entwicklung des Vermögens, mindestens aber einen Stand und eben die Aufstellung der Einkünfte. Was den Rest angeht: wenn man ang…
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Quote from ajBerlin: “Mit "hart" meine ich ich Berechnungsgrundlage für den Unterhalt ab 18. Davor wurde ja nur mein Gehalt herangezogen, aus dem sich dann der Unterhaltsanspruch ergibt. Jetzt werden beide Gehälter addiert und daraus ergibt sich jetzt ein viel höherer Unterhaltsanspruch als vorher. Der wird dann zwar anteilig geteilt. Aber obwohl die Mutter fast genauso viel verdient wie ich kommt für mich als Ergebnis jetzt statt 755,- 530,- heraus, also nicht die Hälfte - wie ich ursprünglich …
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Quote from Kakadu59: “Wurde der Unterhalt für Januar schon bezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe bzw. nach welcher Vorgehensweise? ” @Kakadu59 Abrakadabra meine Wahrsagerkugel sagt dazu: 1. ja 2. nach Berechnung b) Gruß Tanja Nachtrag: was ich viel Interessanter finde (und mir bis eben nicht bewusst war): es gibt echt Anwälte, die behaupten, diese tagesgenaue Berechnung sei weder gesetzlich, noch durch Rechtsprechung gedeckt Dabei habe ich mir gemerkt: etwas, was von einem höchsten Gericht entschied…
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Hallo, @Euklid ja, genau. Aber, wenn das Kind wie es ja durchaus manchmal vorkommt einfach bockig ist, würde ich (zu Beweissicherungszwecken) den Antrag einfach selbst stellen und das Kind nachweislich auffordern, dies durch "Übernahme" des Antrages zu legitimieren. Wohlgemerkt aber nur, wenn das EK tatsächlich niedriger ist als das von vor 2 Jahren... @Theo, ich hätte vermutlich schon eher die Abreitszeit reduziert...wenn der Mindestunterhalt rauskommt, kann das Gericht einen - im Hinblick auf …
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Hallo ajBerlin, Variante c) ist richtig. (755,50/31*13=316,82 - ich würde großzügig auf 317 aufrunden - für den Zeitraum bis 13. Januar und 530/31*18=307,74 - ebenfalls aufgerundet auf 308 - für die Zeit ab einschl. 14. Januar) Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfüllt der ET, der das Kind betreut, seine Unterhaltspflicht damit (siehe § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ab 18 fällt die Betreuung in der Regel weg - ergo wird der andere ET im Laufe des Monats, in dem das Kind volljährig wird (also am…
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Hausverkauf
PostHallo Bigpuster, alles was ums Haus (auch an Nebenabreden) nicht im Notarvertrag geregelt wird/ist ist nicht durchsetzbar. Wenn die 'separate Vereinbarung' zum Treuhandkonto aus Kostenersparnisgründen (?) nicht mit in den Notarsvertrag aufgenommen wurde....mh. Bin da eher bei Theo... Gruß Tanja
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Hallo Mama, ich denke immer noch, dass Du wegen der "Rücklage" nicht genau so verfahren kannst, wie mit tatsächlichen Instandhaltungskosten. Die sind ja nur abziehbar, soweit angefallen. Das mit dem "großzügigen Spielraum" in dem Link bezog sich m.M. nach nur darauf, dass man bei der Wertung, ob es eine notwendige Instandsetzung sei, nicht allzu strenge Wertungen vornehmen soll. Eine Rücklage, deren Höhe und auch deren "ob überhaupt", noch gar nicht gewiss ist, abzugsfähig zuzulassen ist vermutl…
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Hallo Mama, mir ist noch nicht klar, wieso Du Deine Einkünfte iffen legen musst als Allein-Betreuende. Manche Kosten sind nicht abzugsfähig, weil mit im Selbstbehalt inkludiert. Sie dürfen deshalb nicht noch mal zusätzlich abgezogen werden (manche Versicherungen z.B. wie Hausrat - sowieso steuerlich nicht abzugsfähig, aber auch die normale Haftpflicht, meine ich. Ob dies auch für die HnDl gilt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Bei meinem Mann hat sich das Gericht nicht die Mühe gemacht, sie …
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Hallo Mama von 2 Jungs, ein "wir" kommt mir im Zusammenhang mit Beistandschaft komisch vor. Du meinst, Du hast die Beistandschaft beantragt. Auch finde ich Deine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben verwirrend. Die Vordrucke des JA sind übrigens nicht bindend. Auch wenn die gerne so tun, als sei man verpflichtet, diese auszufüllen. Dem ist nicht so, da sich die Unterhaltspflicht nicht nach dem SGB (8), sondern nach dem BGB bestimmt. Da käme dann der 1605 BGB zum Tragen. Lt. Rechtsprechung muss…
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Hallo Theo, im Viefhues-Kommentar zum 1602 steht, das Einkünfte des Studenten aus Nebenjob überobligatorisch sind, weil es neben des (Vollzeit)Studiums keines weiteren Jobs bedarf. Der Nebenjob kann jederzeit aufgegeben werden. Überobligatorisch heißt natürlich nicht zwangsläufig nicht anrechenbar. Die Anrechenbarkeit unterliegt jedoch der richterlichen Würdigung unter Betrachtung der Interessen beider Parteien. Wenn der Student z.B. damit Studiumskosten (Laptop oder ähnliches) oder höheren Wohn…
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Quote from FragestellenderM: “Den Umgang kann ich wegen dem Baby aktuell leider grade nicht ausbauen. Meine Schwangere LG braucht mich. Es kann doch eher einem älteren Kind zugemutet werden, diese Strecke zu fahren, als einem Baby? ” Ernsthaft? NEIN! Die 5 Jährige hat keinen der Umstände geschaffen....weder den, dass ihr Vater 400 km weg wohnt, noch dass er nie mit ihrer Mutter zusammen gelebt hat. Auch nicht dafür, dass ihr Vater die geliebte Mama abwertet und mit Forderungen nach einem eigenen…
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Hallo Mamavonzwei, waren die anderen beiden Kinder noch minderjährig? Selbstverständlich hat Dein Mann Anrecht auf den kompletten Praktikumsvertrag. Gibt es einen Titel über den Unterhalt für den Sohn? Wenn nicht, sollte Dein Mann auf "freiwilliger" Basis gar nichts zahlen! Man kann mit Geld kein gutes Verhältnis und kein Entgegenkommen oder gar eine Kommunikation auf Augenhöhe erkaufen. Ich hoffe, Ihr habt einen guten Anwalt. Ab Volljährigkeit ist das Kind gehalten, seine Bedürftigkeit und die …
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Hallo Andi, bei VKH kommen auch noch ggf. Abzüge zum Tragen, die familienrechtlich nicht berücksichtigt werden (dürfen). Selbst wenn Du die Gegenseite kontaktierst....eine abgegebene "Verzichtserklärung" muss nicht heißen, dass der Unterhaltsverwalter sich daran halten muss/darf bzw. das nicht später anders verfahren wird. Mein Mann hatte das Wechselmodell sogar im Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungsvertrag geregelt...Das hat die Ex nicht abgehalten, später ein Residenzmodell zu ertrotz…