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Ich habe auch gerade den ein oder anderen Bericht gelesen, dass das OLG DDorf schon verkündet hat, dass sich die DDT25 bewegen wird und zwar erwartungsgemäß nach oben. Nach den beiden Vorjahren erstmal tatsächlich eine blöde Nachricht. Wenn ich mir allerdings die Entwicklung des Existenzminimums hier im Post weiter oben anschaue und die 5,-€ Kindergelderhöhung zu Rate ziehe, dürfte sich an den Zahlbeträgen nicht so unglaublich viel ändern. Solange wir von kleinen Euro-Beträgen reden juckt mich d…
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Auflebung Unterhalt
PostMoin zusammen, also platt gesagt muss ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang der Studiengänge gelten. Also das Studium / die Ausbildung in mehreren Etappen sollen der gängigen Rechtsprechung nach zügig und zusammenhängend absolviert werden. Dabei kann es so Konstrukte geben wie "erst Ausbildung im Krankenhaus, danach Medizinstudium". Das wäre ein zusammenhängender Strang. Die Assistentenstelle ist auch inhaltlich passend? Also es gibt durchaus Fälle, in denen ein sogenanntes "Gap Year" ebe…
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Hallo Puma, hier sind einige Dinge zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist schon wie oben beschrieben einiges am Bedarf in Abzug zu bringen. Dann ist zu berücksichtigen, WO das Kind wohnt und WIE ALT das Kind ist. Beispiele: Kind U18 und in Ausbildung, lebt bei einem Elternteil: es gibt Unterhalt vom anderen Elternteil. Die Ausbildungsvergütung wird um den Mehrbedarf (100,-€ + Fahrtkosten) reduziert und dann hälftig vom Unterhaltsbedarf abgezogen. Ebenso wird das halbe Kindergeld wie gehabt vom Un…
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Hi Puma, da bin ich bei Anna und Tanja. Der Hintergrund ist ja der, dass der "Wohnvorteil" eigentlich zum Ausdruck bringt, welche Einnahmen Du generieren würdest, WENN Du die Wohnung marktgerecht vermieten würdest. Das ist also erstmal eine hypothetische Zahl. Und WENN Du die Wohnung dann vermieten WÜRDEST, dann könntest Du entsprechend bestimmte Nebenkosten auch auf einen potentiellen Mieter umlegen. Genau aus diesem Grund sind nur Nebenkosten abzugsfähig, die nicht auf einen (theoretischen) Mi…
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Hiho, zumindest eins kann ich Dir schonmal verraten - die Düsseldorfer Tabelle ist (immer noch) auf 2 Unterhaltsempfänger ausgelegt. Wenn Du also "nur" für ein Kind Unterhalt bezahlst, dann kann durchaus eine Höherstufung erfolgen. Ob Du dazu noch Rückstand bezahlst oder nicht ist dabei sehr wahrscheinlich unerheblich. Aus juristischer Sicht zahlst Du damit Dein eigenes Versäumnis und keinen zusätzlichen anerkennbaren Unterhalt.... VG
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Nabend . Ja, Du kannst einen niedrigeren Zinssatz nachweisen, sofern dieser auch individuell für Dich zugeschnitten ist. Daher rufen Finanzämter tatsächlich sehr gerne mal ab, ob denn zum Vergleich ein individuelles und verbindliches (!!) Angebot einer lokalen Bank vorgelegen hat - ein Angebot der Marke "bei uns gehen die Zinsen ab 3% los" gilt nicht. Es gab offenbar aber auch Urteile, wo der Richter auf Statistiken der Bundesbank abgestellt hat (natürlich mit vergleichbaren Parametern), die mir…
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Och, ich rechne gerne mit marktüblichen Zinssätzen, das ist tatsächlich mein Job . Ich hab hier nur mit den Zahlen des FA gerechnet, um die Situation zu verdeutlichen. Marktüblich ist hier eine höchst individuelle Angelegenheit. Findet eine Grundbuchbesicherung statt, liegen wir aktuell knapp unter 4%, ohne solide Besicherung (also im Bereich Konsumentenkredit) liegen wir bei WEIT über 5,5%. Gerne 6,5% aufwärts. Nur wenige Fälle erhalten momentan Zinsen im Bereich Konsumentenkredit von unter 5%.…
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Ich bezog mich doch gar nicht auf Deinen konkreten Fall, Tanja, und ich habe Dir persönlich auch nicht unterstellt, irgendwelche Zinsen nicht belegen zu können. Es mag gerne sein, dass Ihr sowohl Bonität, Sicherheiten als auch persönliche Risikofaktoren vollständig angelegt habt, um einen "marktüblichen" Zinssatz zu ermitteln (genau diesen Maßstab setzen Fiskus und übrigens auch BFH an). Das ist bei vielen Familiendarlehen aber schlicht überhaupt nicht Usus und wird regelmäßig vom Finanzamt kass…
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Die Kirche steht da ziemlich fest im Dorf . Darlehen unter Marktwert und erst recht Darlehen ohne Zinsen sind zweifelsohne schenkungssteuerpflichtig (Referenzzins sogar BVerfG bestätigt liegt bei 5,5% p.a.). DIe "Marktüblichkeit" eines niedrigeren Zinssatzes muss der Darlehensnehmer (!) nachweisen. Bei direkten Verwandten hast Du halt recht gute Freibeträge, aber bei entfernten Verwandten nicht mehr so. Vor allem, weil die Steuer regelmäßig zum Zeitpunkt der Schenkung fällig wird und nicht etwa …
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Hmja, dann würde ich mal spontan in den Raum werfen, dass Du einen Wohnvorteil auf Dein Einkommen draufgeschlagen bekommst und von diesem kannst Du die Kosten der Finanzierung dann abziehen und zusätzlich die nicht umlagefähigen Kosten für die Wohnung. Wenn die Bude mit Familienmitteln finanziert ist, sollten Darlehensvertrag und so sauber vorliegen. Wenn Du spezielle, sehr günstige Konditionen daraus beziehst, dann kann es nur sein, dass die Kosten halt niedrigen sind als der Wohnvorteil. Nochm…
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Hi Freiburger, nur mal so einfach einen Gedanken in den Raum gestellt - bisher kannte ich das so, dass Unterhalt nur dann zu zahlen ist, wenn es sich um die erste (abgeschlossene Berufsausbildung) oder um eine durchgehende zweite Ausbildung handelt (also Bachelor / Master beispielsweise) oder aber nach Lehre dann relativ zügig ein inhaltsnahes Studium aufgenommen wird. Du schreibst, dass Deine Tochter jetzt seit Anfang 2023 in ihrem Beruf arbeitet und nun spontan in 2024 auf die Idee gekommen is…
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Hiho... also beim Jobrad bin ich irgendwie gespalten. Ich würde die Argumentation für 2 Jobräder irgendwie nicht verstehen (sind die beide für Dich?). Eines könnte man vielleicht noch als Arbeitsweg-Fahrzeug verargumentieren, aber das zweite ist in meinen Augen eher ein "Luxusgut", für das Aufwendungen schwierig zu verargumentieren wären. Wenn dann zusätzlich noch die volle Werbungskostenpauschale (berufliche Aufwendungen) abgezogen werden soll, dann würde ich auch das erste Jobrad schwierig anz…
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Also jetzt sind wir ja schon ein Stück weg von der Unterhaltsnummer. Was Eure Zusatzvereinbarung angeht so kann ich auch nur mutmaßen (ich habe mal ein langwieriges Bürgschaftsverfahren durchziehen müssen, was ähnliche Konstellationen enthielt). Aus Sicht der Bank ist Eure Vereinbarung ziemlich egal. Ihr steht offenbar gesamtschuldnerisch in der Finanzierung und so wird die Bank das im Zweifel auch handhaben (sonst könnte man ja immer mit einem kleinen Handgriff aus einer Finanzierung mit mehrer…
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Moin Bigpuster, vorneweg - ich bin kein Anwalt und selbst wenn dürfte ich glaube ich keine Rechtsberatung einfach so hier reinhauen, daher nur meine persönliche und laienhafte Meinung . Aber mal so rein aus meiner eigenen Erfahrung gesprochen - für mich klingt das hier nach durchaus abzugsfähigen Verbindlichkeiten, da offenbar die Kreditverpflichtung aus Eurer gemeinsamen Zeit stammt und Ihr die Immobilie offenbar gemeinsam angeschafft habt. Da der Verkauf offenbar nicht mit Verzug oder vorsätzl…
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@DreifachVater Ich sags mal so - in einer Ehe profitieren in der Regel ja auch beide davon, dass das von ihnen gewählte Arbeitsmodell den gemeinsamen Lebenszuschnitt unterstützt (und sollten damit auch beide einverstanden sein). In der Regel hat es ja seinen Grund, wenn einer der Partner zuhause bleibt (geschlechterunabhängig). Sei es zur Kinderbetreuung, Haushaltspflege, etc.. Wiederum andere gehen lieber beide arbeiten, da wird dann auch der Versorgungsausgleich deutlich abgeflachter fällig. I…
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Hallo zusammen, ich habe gerade mal etwas weiter geschmökert und mir mal die "Meinungslage" insgesamt zur neuen DDT angeschaut. Es wird wenig verwundern, dass diverse (Lobby-)Verbände die neue DDT ebenfalls massiv kritisieren - allerdings genau andersrum als wir uns das wünschen würden. Es wird bemängelt und kritisiert, dass auch die Einkommensstufen verändert wurden und zudem der Selbstbehalt erhöht wurde. Somit fällt die rein rechnerische Erhöhung der DDT geringer aus als das wohl die meisten …
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Quote from TanjaW9: “Quote from Karmag: “Das, was hier auch im Forum passiert, ist genau das, was ich den "Machern" der Düsseldorfer Tabelle (mittlerweile) vorwerfe. Die mangelnde Reformbereitschaft und die fehlenden, aber durchaus notwendigen Anpassungen an fürsorgliche Eltern sorgen schlicht und ergreifen dafür, dass die Kluft zwischen Elternteilen in den nächsten Jahren noch weiter wächst und noch größer wird. ” Hallo Karmag, verstehe ich nicht. Hier im Forum "passiert" (herrscht) mangelnde R…
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Hallo zusammen, natürlich müssen wir aufpassen, dass wir etwas einen kühlen Kopf bewahren. Das Thema ist hochgradig emotional geprägt und verschlimmert sich leider auch dadurch, dass teilweise auch kein geregelter Umgang möglich ist oder möglich gemacht wird. Wie ich mal sagte - ich habe schon den Luxus, dass ich meinen Nachwuchs sehr viel sehe. Das ist einerseits natürlich toll, andererseits kommt dann direkt die nächste Handkante, weil nämlich meine Betreuungszeit gerade so gehalten wird, dass…
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6.) Die idealistische Theorie der Trennungseltern und die rechtliche Lage - BEIDE Eltern sind für Natural- wie Barunterhalt verpflichtet. Es sollte dem eigentlichen Familienbild entsprechen, dass bei einer Trennung grundsätzlich BEIDE Elternteile sowohl für Bar- als auch für Naturalunterhalt zuständig sind. Ich muss zugeben, dass es für ganz kleine Kinder wohl schwerer zu sein scheint, den Wechsel mitzumachen, aber das kann auch durch eine Übergangszeit beispielsweise geregelt werden. Somit würd…
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(vorweg - meine Antwort ist leider recht lang geworden. Ich hoffe, sie ist sinnvoll und inhaltlich gut genug, um sie in zwei Postings zu posten :)) Hallo zusammen, danke für Eure bisherigen Rückmeldungen, Reaktionen und Antworten. Ich muss auch zwischendurch immer mal wieder etwas Luft holen, bevor ich mich wieder mit dem gesamten Thema beschäftigen kann. Erstmal zu der Petition - ich bin leider auch immer etwas befremdet von der einerseits Detailverliebtheit diverser Petitionen und andersrum vo…