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steuerklasse
PostSteuerklasse 1 nimmt man im Folgejahr. Da ihr euch über den Trennungszeitpunkt streitet, müsstest du da mal Daten nennen.
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Lese gerade, dass die Erhöhung abgesegnet wurde. "Vorgesehen ist, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um 5 Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll ebenfalls um 5 Euro auf 25 Euro monatlich steigen." n-tv.de/politik/Ex-Ampel-Koali…hung-article25430607.html
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Unterhalt für Enkel
PostOk, verstehe, aber dein Enkel muss davon ja gar nichts erfahren. Das JA wird sich da schon drum kümmern und das richtige veranlassen. Wenn ich mit meiner Annahme oben richtig liege, dann stehen dir Minimum ca. 1000 € zu (500 € Unterhalt + 500 € Betreuung). Ab 18 gilt dann wieder was anderes.
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Unterhalt für Enkel
PostQuote from Gabriele: “Die Empfehlung der Wohngeldstelle war das ich zum Jugendamt gehe,aber genau das ist mein Dilemma... ” Inwiefern?
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Unterhalt für Enkel
PostIst es nicht so, dass hier sogar der doppelte Unterhalt zu zahlen ist? Betreuung + Unterhalt! BGH, Beschluss v. 21.10.2020 − XII ZB 201/19
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Quote from TanjaW9: “ Aber hier (also in dem Thema) ist - zumindest für mich - etwas nicht stimmig. Wenn es schon eine unterhaltsrechtliche Berechnung (siehe oben meine vom TO nicht beantwortete Frage von wem?) gab und da kein Unterhaltsanteil raus kam, kann doch eigentlich erst Recht beim Bafög keine Anrechnung raus kommen? ” Ja, das ist mir auch aufgefallen. Dazu müsste Phoenix sich mal äußern.
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Das ist nicht kompliziert. Millionen Studenten bekommen das ja hin. Es läuft so: - Man stellt einen Bafög-Antrag. - Die Eltern machen ihre Angaben - Man bekommt einen Bafög-Bescheid - Man rechnet die Differenz aus: Unterhalt Eltern = 930 € minus Bafög minus Kindergeld. Dann fordert man seine Eltern auf, ihr Einkommen offenzulegen. Bis 21 kann man das auch über das JA machen lassen. Die Eltern zahlen dann anteilig nach ihrem Gehalt den obigen Differenzbetrag. Wenn ein Elternteil sich nicht an die…
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Kind 18 - Mutter will keinen Barunterhalt zahlen und schickt das Kind zum Anwalt gegen den Vater
PostVielleicht: 8. Der für das selbstbewohnte Hauseigentum anfallende Wohnwert ist realistisch zu schätzen und anzugeben.
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Laut den Berichten auf diversen News-Seiten in den letzten Tagen ist die KG-Erhöhung beschlossen: 2025: 255 € 2026: 259 € k.A. ob das stimmt.
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Kind 18 - Mutter will keinen Barunterhalt zahlen und schickt das Kind zum Anwalt gegen den Vater
PostDas Haus ist wohl nicht als "Vermögen" relevant, wohl aber als "Wohnvorteil", denke ich. D.h. man könnte der Mutter einen Wohnvorteil (angemessene Miete) anrechnen.